Vermüllung der Wertstoffsammelstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Delija Balidemaj, Alexandra Gaßmann, Hans Hammer und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 22.9.2025
Antwort Edwin Grodeke, Leiter des Kommunalreferats:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) auf, eine deutlich erhöhte Leerungssequenz der im Bereich zahlreicher Wertstoffsammelstellen aufgestellten Altkleidercontainer des AWM zu erreichen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein laufendes Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. der Betriebssatzung des AWM der Werkleitung obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 22.9.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der AWM ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KrWG zur getrennten Sammlung von Alttextilien verpflichtet. Hierfür stehen den Bürger*innen im Münchner Stadtgebiet flächendeckend Altkleiderbehälter des AWM und zwölf Wertstoffhöfe (ein Wertstoffhof aktuell im Umbau) zur Entsorgung ihrer Altkleider zur Verfügung. Ziel dieser Entsorgungsmöglichkeiten ist es, die erfassten Alttextilien dabei möglichst wiederzuverwenden oder hochwertig zu verwerten.
In den Sommermonaten 2025 kam es stadtweit zu einem markanten Anstieg an Altkleidern, der die logistischen Kapazitäten überstieg. Zusätzlich führten personelle Engpässe und fahrzeugspezifische Einschränkungen im Containerdienst dazu, dass die geplanten Leerungsintervalle der Altkleidercontainer nicht im vollen Umfang eingehalten werden konnten.
Um die Situation kurzfristig zu stabilisieren, hat der AWM verschiedene organisatorische Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören alternative Schichtmodelle und zusätzliche Einsätze, besonders an Samstagen, um flexibler auf Personal- und Fahrzeugausfälle reagieren und Kapazitätsengpässe besser abfedern zu können.Seit dem 1.11.2025 wurde zudem ein neues Logistikkonzept für die Altkleidersammlung implementiert. Dieses Konzept zielt darauf ab, die Leerungsintervalle bedarfsgerechter zu steuern und die Reaktionsfähigkeit an stark frequentierten Standorten zu erhöhen. Es umfasst unter anderem eine optimierte Tourenplanung, angepasste Einsatzzeiten sowie eine verbesserte Abstimmung mit internen Stellen und externen Dienstleistern, um wilde Ablagerungen rund um die Wertstoffsammelstellen effektiver zu beseitigen.
Daneben wurden die Altkleidercontainer des AWM im Zuge einer Überprüfung der Standplätze im Laufe der letzten Monate in ihrer Ausstattung und Bewirtschaftung optimiert. An den aktiven und besonders frequentierten Standorten wurden die Kapazitäten verdoppelt, etwa durch größere Container sowie häufigere Leerungen, um eine weiterhin zuverlässige Nutzung zu gewährleisten.
Bereits in den ersten Wochen nach der Einführung des neuen Logistikkonzepts sind positive Effekte zu verzeichnen: Die Leerungssituation hat sich an vielen Standorten deutlich verbessert, und die Verunreinigungen an den Altkleiderstandplätzen können schneller erkannt und behoben werden. Der AWM ist zuversichtlich gestimmt, dass sich diese Entwicklung mit zunehmender Umsetzung weiter stabilisieren wird.
Die Situation wird weiterhin sorgfältig beobachtet und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen kontinuierlich überprüft, um die Sauberkeit der Altkleidersammelstellen im öffentlichen Raum nachhaltig zu gewährleisten.
Voraussetzung für eine funktionierende Sammlung ist die richtige Trennung der Textilien:
Gut erhaltene, saubere Kleidung und Textilien können weiterhin über die Altkleidercontainer oder an den 12 Wertstoffhöfen abgegeben werden. Stark beschädigte oder verschmutzte Kleidung, Laken oder andere Textilien gehören in der Landeshauptstadt München nach wie vor in den Restmüll.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.