Abschied vom Heimtier
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Alexandra Gaßmann und Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.5.2024
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen, alle Möglichkeiten der Tierbestattung auf dem Stadtgebiet darzustellen und deren Umsetzung zu prüfen. Die Stadt München soll Voraussetzungen für einen würdevollen Abschied vom Heimtier, unabhängig von finanziellen oder örtlichen Möglichkeiten, anbieten oder unterstützen.
Zunächst bedanke ich mich für die erteilte Fristverlängerung.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 17.5.2024 als Brief zu beantworten und teile Ihnen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Kreisverwaltungsreferats (KVR) und des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWM) Folgendes mit:
Viele Menschen haben in der Tat den Wunsch, ihre verstorbenen Heimtiere würdevoll beizusetzen und einen ansprechenden Ort für das Totengedenken zu haben. Es gibt im Großraum München verschiedene Möglichkeiten zur Tierbestattung, die ich Ihnen gerne darlege.
Grundsätzlich ist die Einäscherung toter Tiere vorgesehen, denn verstorbene Heimtiere unterliegen den gesetzlichen Regelungen der Tierkörperbeseitigung. Der AWM nimmt dazu wie folgt Stellung:
„Die Tierkörperbeseitigung ist aus Gründen des Infektions-, Hygiene- und Seuchenschutzes im Hinblick auf die Gesundheit von Menschen und Tieren detailliert gesetzlich geregelt.
Die Europäische Gemeinschaft hat unmittelbar geltende Verordnungen (EG Nr. 1069/2009 und EG Nr. 142/2011) erlassen, welche durch das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sowie die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung als nationale Vorschriften ergänzt wurden. Tote Heimtiere unterfallen dem Begriff der ‘nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukte‘, i.S.v. EU-HygieneVO (EG) Nr. 1069/2009 und DurchführungsVO (EG) Nr. 142/2011. Tierische Nebenprodukte sind je nach Grad der von ihnen ausgehenden Gefahren für Menschen und Tiere in drei spezifische Risikokategorien einzustufen. Tote Heimtiere gehören dabei zur höchsten Kategorie 1.Grundsätzlich sind Tiere, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, nach ihrem Tod der Verbrennung in behördlich zugelassenen Krematorien zuzuführen.“
Einäscherungen von Heimtieren werden im Großraum München von der Tiertrauer GmbH in München Riem sowie von den Tierkrematorien Germering und Oberschleißheim angeboten.
Für die Beisetzung oder Aufbewahrung der Tierasche gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Die Asche kann zum Beispiel zuhause in einer Tierurne aufbewahrt werden. Sie kann auch im Garten verstreut oder vergraben werden. Hier ist grundsätzlich auch die naturnahe Form der Beisetzung einer sog. „Baumbestattung“ möglich. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Tierhalter*innen mit den Eigentümer*innen des jeweiligen Grundstücks absprechen sollten, ob sie mit der Beisetzung einverstanden sind.
Für Haustiere können von der Pflicht von Einäscherungen Ausnahmen zugelassen werden:
Eine Erdbestattung des Tierkörpers auf einem Tierfriedhof oder auf eigenem Grund ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, denn gemäß § 27 Abs. 3 der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung ist das Vergraben einzelner toter Heimtiere als Erdbestattung unter spezifischen Voraussetzungen zugelassen.
Der AWM nimmt wie folgt Stellung: „Danach darf eine Erdbestattung nur auf einem speziell behördlich zugelassenen Tierfriedhof bzw. auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände erfolgen, nicht jedoch in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen und nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Der jeweilige Tierkörper muss mit einer mindestens 50 cm starken Erdschicht überdeckt werden. Das Vergraben auf dem eigenen Grund ist zudem nur zugelassen, sofern das Tier nicht an einer übertragbaren Tierseuche erkrankt war.“
Im Großraum München gibt es den Tierfriedhof Hallbergmoos.
Zur Frage nach der Errichtung eines Tierfriedhofs im Münchner Stadtgebiet verweise ich auf das Antwortschreiben des Kommunalreferats zum Stadtratsantrag Nr. 14-20/A 04129 vom 31.7.2018Die Vorstellung, dass Tierhalter*innen gemeinsam mit einem geliebten Haustier beigesetzt werden, findet in der öffentlichen Diskussion zunehmend Beachtung. Im Zuge der Entwicklung des Friedhofskulturellen Leitbildes werden die Städtischen Friedhöfe München die Frage der gemeinsamen Bestattung von Mensch und Tier in Form von Tieraschen als Grabbeigabe erneut behandelt. Die Städtischen Friedhöfe München werden die verschiedenen Interessenslagen abwägen und einer rechtlichen Prüfung unterziehen. Der Entscheidung werden auch die pietätvollen, betrieblichen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte dieser Beisetzungsart zu Grunde liegen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.