Bürgermeisterin Verena Dietl hat heute den Vertrag zwischen der Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG (GWG-Gruppe) und der Stadt zur Bindungsverlängerung von 322 Wohnungen in Freimann unterzeichnet. Mit einer Belegungsbindung verpflichtet sich der Vermietende, seine Wohnungen über die vereinbarte Bindungszeit zu sozialverträglichen Miethöhen an einen berechtigten Personenkreis zu vergeben. Die vormals nach dem 1. Förderweg gebundenen Wohnungen der GWG-Gruppe in Freimann bleiben nun für weitere 20 Jahre dem bezahlbaren und geförderten Wohnungssegment erhalten.
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Bürgermeisterin Verena Dietl und Andreas Engelhardt, Vorstandsvorsitzender der GWG-Gruppe, haben heute den Vertrag zwischen der GWG-Gruppe und der Stadt zur Bindungsverlängerung von 322 Wohnungen in Freimann unterzeichnet. (Foto: LHM)
Bürgermeisterin Verena Dietl: „München muss eine Stadt sein, in der sich Menschen ein Zuhause leisten können – unabhängig vom Einkommen. Mit diesem Vertrag bleiben die Mieten für die Haushalte, die teils seit Jahrzehnten dort leben, dauerhaft günstig. Aber auch für alle, die künftig einziehen werden. Außerdem erhält die Stadt ein direktes Belegungsrecht für Haushalte, die am dringendsten darauf angewiesen sind. Das ist ein wichtiger Schritt für bezahlbares Wohnen, der uns gemeinsam mit der GWG-Gruppe gelungen ist. Wer Wohnraum in München besitzt, trägt Verantwortung. Der Vertrag ist ein Beispiel, wie man sie wahrnehmen kann. Das darf unter Wohnungsunternehmen gerne Schule machen.“
Andreas Engelhardt, Vorstandsvorsitzender der GWG-Gruppe, betont: „Als langfristiger Bestandshalter ist es unser Ziel, nachhaltig lebenswerten Wohnraum insbesondere an wirtschaftsstarken Standorten wie München zu schaffen und zu erhalten. Ein zentraler Bestandteil dieser Strategie ist unser selbst gestecktes Ziel, eine Mindestquote von 20 Prozent mietpreis- oder belegungsgebundenen Wohnungen innerhalb unseres deutschlandweiten Portfolios von rund 11.000 Einheiten dauerhaft zu sichern. In der Landeshauptstadt München verfügen wir über knapp 1.500 Wohnungen, von denen über 50 Prozent gebunden sind. Wir begrüßen es ausgesprochen, zusammen mit der Landeshauptstadt München mit dieser Vereinbarung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Verantwortung und zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums in München zu leisten.“
Die Stadt erhält gemäß der Vereinbarung mit der GWG-Gruppe das Belegungsrecht an 169 – meist familiengerechten – Wohnungen, die im Laufe der Bindungszeit zur Belegung frei werden. Die freiwerdenden Wohnungen können vom Amt für Wohnen und Migration über die digitale Vergabeplattform SOWON (Soziales Wohnen Online) an registrierte Haushalte neu vergeben werden.
Die GWG-Gruppe verpflichtet sich zudem, die Miethöhe für alle Wohnungen des Gesamtbestandes 20 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Mietspiegel festzulegen und über die gesamte Bindungslaufzeit von 20 Jahren aufrechtzuerhalten. Anpassungen der Miethöhe entwickeln sich dementsprechend gemäßigt über den gesamten Bestand und ermöglichen somit den Mieter*innen sozial verträgliche Miethöhen. Im Gegenzug erhält die Unternehmensgruppe aus Stuttgart eine einmalige finanzielle Ausgleichszahlung.
Erst im Januar hatte der Sozialausschuss das Instrument der Bindungsverlängerung beschlossen, um bezahlbaren Wohnraum in München sicherzustellen. Große kommerzielle und gemeinnützige Bestandshalter*innen, die ihre Wohnungen über den 1. Förderweg gebunden haben, jedoch in naher Zukunft aus der Bindung fallen, sollen mit diesem Programm angesprochen werden. Ziel ist es, diese Bestände über eine Verlängerung der Bindung weiterhin über mehrere Jahre oder Jahrzehnte für den geförderten Wohnungsmarkt zu sichern.
Mit aktuell 93.078 gebundenen Wohnungen (Stand Dezember 2025) stehen der Stadt rund elf Prozent des gesamten Wohnungsbestandes im Stadtgebiet für die Zielgruppe der registrierten Haushalte zur Verfügung. Aufgrund auslaufender Belegungsbindungen verliert die Stadt jedoch jedes Jahr Wohnungen an den freien Wohnungsmarkt: In den nächsten sechs Jahren betrifft das rund 3.300 Wohnungen, die dem geförderten Wohnungsmarkt entzogen werden. Diese Lücke kann nicht allein durch Neubau aufgefangen werden.