Eindämmung invasiver Neophyten im Stadtgebiet
Antrag Stadträtinnen Ulrike Grimm und Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.9.2025
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
In Ihrem oben genannten Antrag vom 17.9.2025 haben Sie verschiedene Maßnahmen beantragt, um die Ausbreitung invasiver Arten im Stadtgebiet einzudämmen. Sie beantragten, dass die Verwaltung der Landeshauptstadt München
- generell die Bekämpfung invasiver Neophyten auf allen städtischen Flächen nach einem abgestimmten Konzept intensiviert,
- prüft, auf welchem Wege invasive Neophyten auf privaten Grundstücken in Zukunft besser bekämpft werden können,
- die Verteilung von schon vorhandenem Informationsmaterial über die Problematik invasiver Neophyten und deren Folgen für Biodiversität, Gesundheit und Bauwerke intensiviert oder eigenes Informationsmaterial erstellt,
- Beratungsangebote für Bürgerinnen und Bürger zur fachgerechten Entfernung und Entsorgung invasiver Neophyten schafft.
Zudem soll die Stadtverwaltung
- mit den örtlichen Gartenbaubetrieben, Gartencentern und Baumärkten in Kontakt treten, um anzuregen, den Verkauf invasiver Arten einzustellen und stattdessen gebietseigene, ökologische Alternativen zu fördern,
- mit Naturschutzverbänden, Schulen und Vereinen zusammenarbeiten, um die Aufklärungsarbeit in diesem Bereich zu vertiefen und
- prüfen, ob es zur Eindämmung von invasiven Arten weitergehende Fördermöglichkeiten gibt.
Darüber hinaus sollen im Stadtgebiet zentrale Sammelstellen oder feste Annahmezeiten bei den Wertstoffhöfen zur kostenlosen und sachgerechten Entsorgung invasiver Pflanzenreste eingerichtet werden.
Zur Begründung haben Sie vorgetragen, dass invasive Neophyten sich zunehmend auch im Münchner Stadtgebiet ausbreiten und dadurch die Biodiversität gefährden, die Nutzbarkeit öffentlicher und privater Flächen beeinträchtigen, hohe Kosten in der Bekämpfung verursachen und sogar gesundheitliche Probleme verursachen. Eine wirksame Eindämmung von Neophyten erfordere die Einbeziehung öffentlicher und privater Flächen, Aufklärung und Beratung sowie einheitliche Entsorgungsmöglichkeiten, um die Münchner Bürger*innen aktiv in die Bekämpfung der Neophyteneinzubeziehen. Zudem kann die Verbreitung auch dadurch gestoppt werden, dass im Handel auf den Verkauf invasiver Arten verzichtet wird.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrags betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Maßnahmen gegen invasive Tier- und Pflanzenarten sind europa- und bundesrechtlich geregelt. Eine rechtsverbindliche Handlungsgrundlage zum Schutz der biologischen Vielfalt vor invasiven Arten für alle Mitgliedstaaten der EU ist die EU-Verordnung Nr. 1143/204 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten mit ihrer Unionsliste. Die Unionsliste (zuletzt geändert am 7.8.2025) listet invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung auf, für die Maßnahmen zum zukünftigen Umgang (Prävention, Früherkennung, rasche Reaktion und Kontrolle) festgelegt werden.
Im Wesentlichen gelten für die in der Unionsliste aufgeführten Arten umfangreiche Beschränkungen. Sie dürfen nicht vorsätzlich in das Gebiet der EU verbracht werden und nicht gehalten, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht, zur Fortpflanzung gebracht und in die Umwelt freigesetzt werden. Besonderer Wert wird auf Maßnahmen in der frühen Phase der Invasion gelegt, wenn es noch möglich ist, die Arten innerhalb der EU wieder auszurotten. Für bereits weit verbreitete Arten sind Managementmaßnahmen vorgesehen, die sich aber im Wesentlichen darauf konzentrieren, die Auswirkungen im Einzelfall zu vermindern, also etwa akute Gefährdungen von Populationen seltener oder gefährdeter Arten oder Lebensräumen zu verhindern, und zudem unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stehen.
Ausführliche Informationen bietet das Informationsangebot zum Thema Invasive Arten des Bundesamtes für Naturschutz (http://www.bfn.de/invasive-arten-europa, zuletzt aufgerufen am 25.12.2025).
Fragen und Forderungen zum Umgang der LHM mit invasiven Arten wurden u.a. zuletzt von der Stadtratsfraktion der ÖDP/München-Liste in ihrer schriftlichen Anfrage Nr. 20-26/F 01227 „Invasive Neophyten machen sich breit – wie geht München damit um“ vom 18.6.2025 aufgeworfen (siehe Rathaus Umschau vom 19.12.2025). Um Ihnen eine umfassende Antwortzu geben, wiederholen wir teilweise unsere vorherigen Ausführungen und beantworten Ihren Antrag im Einzelnen wie folgt:
Intensivierung der Bekämpfung invasiver Neophyten auf allen städtischen Flächen nach einem abgestimmten Konzept
Eines der Handlungsfelder der Biodiversitätsstrategie München ist die Bekämpfung invasiver Arten, sofern sie eine Bedrohung für die artenreichen Lebensräume und Artvorkommen im Stadtgebiet München darstellen (Handlungsfeld 7). Die Biodiversitätsstrategie München folgt damit dem rechtlichen Rahmen, für bereits weit verbreitete Arten Managementmaßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen von Populationen seltener oder gefährdeter Arten oder Lebensräume nach Möglichkeit zu verhindern. Die flächenhaltenden städtischen Referate sind in Bezug auf die Eindämmung und Bekämpfung invasiver Neophyten auf ihren Flächen entsprechend sensibilisiert und handeln in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit, der Priorität der jeweiligen Flächen und Lebensräume sowie vorhandener Kapazitäten. Die Priorisierung erfolgt dabei insbesondere entsprechend der ökologischen Wertigkeit der Flächen, deren Lage im Biotopverbund bzw. an Hauptverbreitungsachsen oder im öffentlichen Grün, dem Gefährdungspotential für Gesundheit und Ökologie und den Entwicklungschancen und -zielen des jeweiligen Standorts.
Um notwendige Maßnahmen nach Möglichkeit zu koordinieren, sieht die Biodiversitätsstrategie München eine Koordinierungsstelle zur Bekämpfung invasiver Arten vor. Diese wird im Referat für Klima- und Umweltschutz derzeit aufgebaut. Über eigene Erfassungen und über verifizierte Citizen-Science-Portale werden Daten zu Neophyten im Stadtgebiet ergänzt, gebündelt und visualisiert. Auf diese Weise können Handlungsschwerpunkte identifiziert und in einem zweiten Schritt lokal Maßnahmen ergriffen werden.
Das Baureferat, HA Gartenbau, teilt hierzu weiter mit:
„Auf öffentlichen Grünflächen werden Neophyten im Rahmen des Grünflächenunterhalts möglichst frühzeitig erkannt und durch gezieltes Abmähen und Entfernen der Pflanzen- und Wurzelteile nachhaltig bekämpft. Durch die regelmäßige Pflege der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ist auf diesen Flächen keine größere Problemlage durch Neophyten festzustellen.
Auf Ausgleichsflächen finden Maßnahmen zur Eindämmung von invasiven Neophyten im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Mittel bereits intensiv statt. Zu den problematischen nicht einheimischen Artenzählen in erster Linie der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica), gebietsweise seit einigen Jahren das Orientalische Zackenschötchen (Bunias orientalis), verbreitet Goldrute (Solidago canadensis) sowie vereinzelt Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum).
Kleine, junge Bestände des Japanischen Staudenknöterichs werden ausgegraben, wobei darauf geachtet wird, dass wirklich alle Wurzelteile entfernt werden. Größere Bestände, die nicht mehr ausgegraben werden können, werden möglichst häufig gemäht. Die abgemähten Pflanzenteile werden sofort abtransportiert und thermisch entsorgt. Das Orientalische Zackenschötchen bildet in einzelnen Ausgleichsflächen flächendeckende Bestände. Diese Bestände werden mehrfach gemäht, wobei besonders darauf geachtet wird, dass die Mahd zur Zeit der Blütenbildung vor der Samenreife stattfindet, damit keine Aussamung erfolgt und die Pflanzen maximal geschwächt werden. Einzelpflanzen werden, soweit möglich, ausgegraben. Goldrute wächst u.a. auf Wiesen und Magerrasen. Die Bestände werden durch häufige Mahd oder Ausreißen reduziert. Riesen-Bärenklau kommt hauptsächlich in Wiesen und Staudenfluren vor. Soweit möglich, werden die Pflanzen ausgegraben, sonst erfolgt ein Rückschnitt vor der Blüte.
Eine weitere Intensivierung der Maßnahmen zur Eindämmung von invasiven Neophyten über das oben beschriebene Maß hinaus ist seitens des Baureferats Gartenbau aufgrund der derzeitigen Haushalts- und Personalsituation nicht möglich.“
Bekämpfung invasiver Neophyten auf privaten Grundstücken
Die unteren Naturschutzbehörden sind gemäß § 40a Abs. 1 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gesetzlich verpflichtet, nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen zu treffen, um die Einbringung oder Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern oder zu minimieren. Dies zielt vor allem auf nicht etablierte Arten. Während Neupflanzungen von Arten der Unionsliste verboten sind, müssen bereits etablierte Arten der Unionsliste, die sich auf Privatgrundstücken befinden und von denen keine Gefahr für Ökosysteme, Biotope oder Arten ausgeht, nicht entfernt werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass sie sich nicht weiter ausbreiten oder vermehren. Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen zur Beseitigung invasiver Arten gegenüber privaten Grundstücksbesitzern nach § 40a Abs. 3 f. BNatSchG sind nur möglich, soweit dies zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist.Von den in München bisher besonders relevanten invasiven Neophyten sind der Riesenbärenklau (im Foto u. l.) und die Staudenknöterich-Arten (im Foto o. r.) auf der Unionsliste enthalten. Sie gelten in Deutschland als etabliert. Das Zackenschötchen (im Foto u. r.) und die Goldruten-Arten (im Foto o. l.) hingegen sind in der Unionsliste nicht enthalten. Wenn von einer Pflanze eine konkrete Gefahr ausgeht, z.B. Verbrennungsgefahr durch Riesenbärenklau, kann die Kommune über das Sicherheitsrecht eingreifen.
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Insoweit sind behördliche oder kommunale Möglichkeiten, die Bekämpfung invasiver Neophyten auf privaten Grundstücken durchzusetzen, beschränkt. Vor diesem Hintergrund legt das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) den Schwerpunkt des Handelns auf Kooperation und Koordination.
Auf dieser Grundlage ist das RKU bereits im Austausch mit größeren privaten Flächenbesitzer*innen und versucht Maßnahmen abzustimmen. Eine effektive und nachhaltige Rückdrängung von invasiven Arten ist vielerorts nur durch koordinierte Aktionen und über längere Zeiträume zu erreichen. Durch den Aufbau der Koordinierungsstelle invasive Arten sollen in priorisierten Gebieten solche Abstimmungsgespräche abgedeckt werden.
Erstellen und Verteilen von Informationsmaterial über die Problematik invasiver Neophyten und deren Folgen für Biodiversität, Gesundheit und Bauwerke
Zuständig für das Thema der Neobiota, also die gebietsfremden und invasiven Arten, ist in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Die Webseiten des BfN bieten umfassende Informationen zu gebietsfremden und invasiven Arten in Deutschland. Ziel des BfN ist es, fundiertes und umfangreiches Wissen bereitzustellen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Neobiota zu fördern. Erläutert wird, was unter Neobiota und invasiven Arten zu verstehen ist, wie viele davon bereits in Deutschland vorkommen, welche ökologischen Aspekte ihnen zugrunde liegen und welche rechtlichen Grundlagen im Umgang mit ihnen bestehen. Thematisiert werden auch ihre Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sowie die Rolle des Klimawandels auf die Ausbreitung und Etablierung von gebietsfremden und invasiven Arten. Darüber hinaus werden allgemeine Empfehlungen zum Umgang mit gebietsfremden Arten und Maßnahmen zu deren Begrenzung erklärt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Methodik der naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung (NIB) von gebietsfremden Arten. So enthält die Rubrik „Invasivitätsbewertung“ zahlreiche Steckbriefe von gebietsfremden Pflanzen-, Tier-, und Pilzarten, die nach der Methodik der NIB erstellt wurden. Darüber hinaus informiert die Rubrik „Unionsliste“ über die Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung, die nach EU-Verordnung Nr. 1143/2014 als besonders problematisch in der Europäischen Union gelten (www.bfn.de/neobiota - zuletzt aufgerufen am 29.12.2025).
Gut aufbereitete Informationsangebote zusammen mit einer länderspezifischen Artenliste stellt auch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung (http://www.lfu.bayern.de/natur/neobiota/invasive_arten/index.htm, zuletzt aufgerufen am 29.12.2025) sowie die Naturschutzverbände wie bspw. der Naturschutzbund Deutschland e.V (NABU) (http://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/artenschutz/invasive-arten/unionsliste.html, zuletzt aufgerufen am 29.12.2025).
Auf Nachfrage werden von der Stadt diese Informationen weitergegeben bzw. auf vorhandene Informationsmöglichkeiten hingewiesen.
Eine gezielte und zielgruppengerechte Information und Aufklärung zum Thema Invasive Arten ist auch ein wesentliches Anliegen des RKU. Hier ist die Herausforderung, dass unter dem Begriff der Invasiven Arten Pflanzen und Tiere mit höchst unterschiedlichen Überlebensstrategien, unterschied-lichen Auswirkungen auf die Gesundheit und/oder die heimischen Lebensräume und Arten, sowie die individuellen rechtlichen Regelungen bzw. EUweiten Strategien zusammengefasst sind. Informationsangebote müssen entsprechend jeweils rechtlich vollständig sein, sollen nach Möglichkeit aber auch leicht verständlich aufbereitet und möglichst niederschwellig verfügbar sein.
Über die Koordinierungsstelle invasive Arten wird dazu ein Homepage-Abschnitt für die Landeshauptstadt München erstellt, der diese Themen niederschwellig und soweit erforderlich umfänglich darstellt. Zielgruppe sind Münchner Bürger*innen, die sich darüber informieren wollen, wie mit invasiven Pflanzen im eigenen Garten umzugehen ist und was die Stadt München unternimmt, um die Ausbreitung von invasiven Pflanzen im öffentlichen Raum zu verringern. Neben generellen Informationen sollen auch der rechtliche Rahmen (was ist erlaubt) und v.a. die Grenzen der rechtlichen, aber auch finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die Inhalte werden zwischen den betroffenen Referaten abgestimmt und sollen 2026 veröffentlicht werden.
Aus Gründen der Effizienz, insbesondere aber aufgrund der ständig sicherzustellenden rechtlichen Aktualität der Inhalte sollen die bestehenden Informationsangebote dabei nicht gedoppelt, sondern nach Möglichkeit (nur) auf die Stadt München bezogen konkret ausformuliert und ergänzt werden.
Schaffung von Beratungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger zur fachgerechten Entfernung und Entsorgung invasiver Neophyten und Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden, Schulen und Vereinen, um die Aufklärungsarbeit in diesem Bereich zu vertiefen
Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit sind ebenso wie die Bekämpfung invasiver Arten Handlungsfelder der Biodiversitätsstrategie München (Handlungsfelder 16 und 17). Über von der Stadt geförderte Umweltbildungsinitiativen, die u.a. bei Verbänden wie dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) und dem Bund Naturschutz (BN) umgesetzt werden, werden invasive Neophyten regelmäßig thematisiert. Dabei wird auch über eine fachgerechte Entsorgung informiert. Die Naturschutzverbände in München sind außerdem regelmäßig auf ökologisch hochwertigen Biotopflächen tatkräftig am Werk, um Neophyten zurückzudrängen. Dies erfolgt z.T. maschinell, vielerorts aber auch aufwendig in Handarbeit, wenn die Flächen für eine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet sind. Darüber hinaus werden Pflegeeinsätze in Zusammenhang mit dem Zurückdrängen von invasiven Neophyten auch als Bestandteil von Sozial-Tagen in Zusammen-arbeit mit Firmen durchgeführt und darüber Aufklärungs- und Multiplikatoreneffekte aktiv genutzt.
Im bayerischen Lehrplan sind Neophyten an den Gymnasien wie auch in den Mittelschulen ein wichtiges Thema, das im Rahmen des Biologie-Unterrichts und in fächerübergreifenden Projekten behandelt werden kann. Neophyten werden als Teil der invasiven Arten und ihrer Auswirkungen auf Ökosysteme, Gesundheit (z.B. Riesen-Bärenklau) und die Notwendigkeit von Bekämpfungsmaßnahmen thematisiert.
Im Rahmen der beim RKU angebundenen Biodiversitätsberatung wird das Themenfeld der invasiven Arten zudem aktiv angesprochen und die Problematik invasiver Neophyten und deren Folgen für unsere heimische Biodiversität mit den Bürger*innen und Antragstellenden besprochen, auch mit dem Ziel, dass sich die Münchner Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll in Bezug auf Neophyten verhalten und mithelfen, das Bewusstsein innerhalb der Stadtgesellschaft als Multiplikator*innen im Umgang mit invasiven Arten mit zu erhöhen.
Mit einer korrekten Entsorgung von Grünschnitt durch die
Grundstückseigentümer*innen (Braue Tonne, Wertstoffhof) in Verbindung mit der anschließenden Hygienisierung durch die Entsorgungsfachbetriebe ist eine fachgerechte und zudem kostenlose Entsorgung (auch) von invasiven Neophyten bereits sichergestellt (s.u.).
Kontaktaufnahme mit den örtlichen Gartenbaubetrieben, Gartencentern und Baumärkten, um anzuregen, den Verkauf invasiver Arten einzustellen und stattdessen gebietseigene, ökologische Alternativen zu fördern
Das Verkaufssortiment von Gartenbaubetrieben, Gartencentern und Baumärkten wird meist über zentrale Lager- und Beschaffungssysteme festgelegt, die das Sortiment für alle Filialen auf Basis von Marktforschung, Verkaufsanalysen und überregionalen Trends festlegen. Eine lokale Filiale hat oft keinen Spielraum, um Produkte eigenständig auszuwählen oder zu entfernen. Solange der Verkauf eines Produktes – auch wenn es sich dabei um eine invasive Art handelt - rechtlich nicht reglementiert und damit zulässig ist, sind lokale Aktionen von Seiten der Kommune daher kaum erfolgsversprechend. Geringe Erfolgschancen können bei unabhängigen Einzelhandelsgeschäften mit lokalem Verkaufsradius bestehen, doch diese nehmen meist nur ein kleineres Marktsegment ein. Das Wegfallen eines Artikels kann hier jedoch zu Unzufriedenheit bei den Kund*innen führenund Auswirkungen auf die Kundenbindung und den Umsatz haben und
im ungünstigen Fall zu einer Wettbewerbsverschiebung und damit zu Verkaufseinbußen führen. Der Fokus der Koordinierungsstelle invasive Arten liegt deshalb darauf, durch Aufklärungsarbeit den Endkunden zu erreichen. Über die bereitgestellten Informationen können die Bürger*innen mit ihrer Kaufentscheidung indirekt den Markt beeinflussen.
Fördermöglichkeiten zur Eindämmung von invasiven Arten
Auf städtischen Flächen werden durch die städtischen Referate bereits Maßnahmen zur Eindämmung von invasiven Neophyten ergriffen. Darüber hinaus werden auf prioritär zu erhaltenden, nicht städtischen Biotopflächen auch im Rahmen des von der Stadt München geförderten Biotoppflegeprojekts des Landesbunds für Vogelschutz invasive Neophyten zurückgedrängt. Als Akut-Maßnahme werden zum Schutz und Erhalt prioritärer Biotopflächen in geringem Umfang auch RKU-Eigenmittel eingesetzt, sofern wertvolle Rest- und Lieferbiotope durch das Einwandern von invasiven Arten akut gefährdet sind, oder ein sehr hohes Entwicklungspotential der betroffenen Flächen vorhanden ist.
Innerhalb des Förderprogramms „Biodiversitätsbausteine“ werden Bürgerinnen und Bürger für das Umsetzen von Maßnahmen für mehr Artenvielfalt gefördert. Dabei wird darauf geachtet, dass nur heimisches Saatgut und heimische Pflanzen verwendet werden.
Aus diesen Gründen wird aktuell kein Bedarf für zusätzliche Fördermöglichkeiten gesehen, insbesondere stünden dafür auch keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Einrichtung zentraler Sammelstellen oder fester Annahmezeiten bei den Wertstoffhöfen zur kostenlosen und sachgerechten Entsorgung invasiver Pflanzenreste
Das Kommunalreferat/Abfallwirtschaftsbetrieb München teilt hierzu mit: „Die Münchner Bürger*innen können ihre Rest- und Wertstoffe an den Wertstoffhöfen abgeben. Dazu zählen auch Gartenabfälle, der sogenannte Grünschnitt. 1 m³ pro Tag werden kostenlos angenommen, was etwa dem halben Fassungsvermögen eines PKW-Kombi entspricht. Die Grünschnittfraktion setzt sich aus Pflanzenresten sowie Rasen- und Baumschnitt zusammen, d.h. aus allen in einem Garten anfallenden Rest- und Wertstoffen. In diese Fraktion fallen auch die „invasiven Neophyten“.Für die Sammlung der Grünschnittfraktion ist ein eigener Behälter, sog. „Presscontainer“, vorgesehen, in dem ausschließlich diese organischen Stoffe gesammelt werden. Durch die nachgelagerte Entsorgung dieser Fraktion ist eine Weiterverbreitung von invasiven Neophyten weitgehend unterbunden. Die Entsorger*innen sind Spezialist*innen in ihrem Bereich und stellen über die Nachbehandlung der Fraktion sicher, dass während der Verwertung bestimmte Maßnahmen eingeleitet werden, die die Gefährdung von Menschen und Natur auf ein geringstmögliches Maß reduzieren.
Die Kompostierung von Grüngut erfolgt nach folgendem schematischen Prozess:
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Vor der eigentlichen Kompostierung erfolgen eine Aufbereitung und Zerkleinerung der angelieferten Grüngutabfälle. Dabei wird das Material zerkleinert (Vergrößerung der spezifischen Oberfläche) und homogenisiert. Die Vergrößerung der spezifischen Oberfläche beschleunigt und verbessert den mikrobiologischen Abbauprozess. Zusätzlich werden im Aufbereitungsschritt Fremd- und Störstoffe wie z.B. Kunststofftüten und Glas ausgesondert.
Im Anschluss an die Aufbereitung beginnt die Verrottung. Die Abfälle werden in sogenannten „Mieten“ aufgeschichtet oder in Container bzw. Boxen gefüllt. In der Intensivrotte beginnt der Abbau der Organik unter aktiver und/oder passiver Sauerstoff- und Feuchtigkeitszufuhr. Die bei dem Abbauprozess entstehende Wärme erreicht Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius, wodurch vorhandene Keime und Krankheitserreger abgetötet und der Kompost hygienisiert wird. Wichtig für einen optimalen aeroben Abbau ist eine ausreichende Sauerstoffversorgung im Rottematerial. Die Mieten werden hierfür in gewissen Zeitabständen umgesetzt oder die Rotte-Container bzw. -Boxen zwangsbelüftet. Durch die Luftzuführungwird zudem die Entstehung von Treibhausgasen wie Methan oder Lachgas weitgehend verhindert. Strukturreiches Material, welches das Luftporenvolumen und damit die Sauerstoffversorgung im Kompost erhöht, beschleunigt den biologischen Abbau des Bio- und Grünguts. Bei der Intensivrotte entsteht aus dem Grüngut Frischkompost.
In der sich anschließenden mehrwöchigen Nachrotte laufen nur noch wenige Abbaureaktionen, die langsam abklingen. Der Frischkompost wird dadurch stabilisiert und zu Fertigkompost umgewandelt. Die Konfektionierung (Feinaufbereitung) kann entweder direkt der Intensivrotte nachgeschaltet sein oder im Anschluss an die Nachrotte durchgeführt werden. In Abhängigkeit von der gewünschten Korngröße und Kompostqualität findet eine (mehrstufige) Absiebung des Komposts statt.
Die Einrichtung von zentralen Sammelstellen oder festen Annahmezeiten für Neophyten bei den Wertstoffhöfen ist somit nicht notwendig, da diese bereits kostenlos zu den bekannten Öffnungszeiten an den Münchner Wertstoffhöfen über die vorhandenen Presscontainer für Grünschnitt entsorgt werden können.“
Fazit:
Die Bekämpfung von invasiven Pflanzen stellt eine erhebliche Herausforderung dar, ist schwierig und langwierig und erzielt dennoch häufig nicht vollständig den gewünschten Erfolg. Erstens sind invasive Pflanzenarten oft äußerst anpassungsfähig, können sich schnell verbreiten und einheimische Pflanzen verdrängen. Ihre Fähigkeit, in verschiedenen Bedingungen zu gedeihen und sich rasch fortzupflanzen, macht es schwierig, sie effektiv zu kontrollieren. Zweitens erfordert die Bekämpfung invasiver Pflanzenarten einen langfristigen und systematischen Ansatz. Oft sind wiederholte Maßnahmen notwendig, um die Populationen zu reduzieren, da einige Arten in der Lage sind, aus minimal verbleibenden Wurzeln oder Samen erneut zu wachsen. Dies bedeutet, dass nicht nur einmalige Interventionen, sondern über Jahre hinweg konsequente Anstrengungen erforderlich sind, um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Solange nicht alle Flächeneigentümer*innen an einem Strang ziehen, sind Erfolge allenfalls lokal und selten nachhaltig. Lineare Verkehrsflächen sind zudem stete Wiederbesiedelungsquellen (auch) von invasiven Arten. Drittens sind alle Bekämpfungsstrategien mit Herausforderungen verbunden. Mechanische Methoden sind in der Regel sehr kostspielig und arbeitsintensiv und mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nur innerhalb eng gesetzter Prioritäten leistbar. Chemische Methoden bergen hingegen Risiken für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen und Tieren und werden deshalb innerhalb des Stadtgebietes nicht eingesetzt. Biologische Methoden sind bisher nicht etabliert und können zudem unbeabsichtigt weitere ökologische Probleme verursachen.
Zusätzlich zu diesen praktischen Herausforderungen ist die Sensibilisierung und das Engagement der Öffentlichkeit entscheidend. Oftmals fehlt es trotz umfangreicher Informationsmöglichkeiten an ausreichendem Bewusstsein für die Problematik invasiver Pflanzen, was die Unterstützung für Bekämpfungsmaßnahmen erschwert.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.