Gesellschafteranweisung an die MGH: Gewinnverzicht und Mietschutz im Kreativlabor
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (Die Linke / DIE PARTEI Stadtratsfraktion) vom 3.12.2025
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag vom 3.12.2025.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Zu den in Ihrem Antrag genannten Punkten, die zusammengefasst jeweils der Beantwortung vorangestellt werden, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Beauftragung des Referats für Arbeit und Wirtschaft (RAW), eine Änderung des Gesellschaftervertrages für die MGH-Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH hinsichtlich einer Förderung von Kunst-, Kultur-, Kreativ- und soziokulturelle Nutzungen durch Vermietung unterhalb der marktüblichen Mieten vorzubereiten.
zu Punkt 1:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Änderung des Gesellschaftsgegenstandes im Gesellschaftsvertrag, verbunden mit einer entsprechenden Gesellschafterweisung, die eine Kulturförderung durch die MGH ermöglicht. Hierbei besteht jedoch das Risiko, dass das Erfolgsmodell des Münchner Gewerbehofkonzepts in Frage gestellt wird.
Gegenstand der MGH ist insbesondere die Förderung des klein- und mittelständischen Gewerbes sowie die Gründungs- und Technologieförderung. Diesen klar bestimmten Auftrag setzt die MGH seit Jahrzehnten erfolgreich um. Von der Schaffung eines weiteren neuen Gesellschaftszwecks der MGH zu einer umfassenderen Förderung der Kunst und Kultur ohne sachlichen Zusammenhang mit der Gewerbe- bzw. Wirtschaftsförderung wird aus Sicht des RAW allerdings abgeraten. Die kommunale Aufgabe der Kulturförderung und damit die fachliche Betreuung sowie die Auswahl von förderfähigen Kulturnutzungen ist dem Zuständigkeitsbereich des Kulturreferats zugeordnet.
2. Anwendung einen gestaffelten Mietkorridors bis maximal 10,00 €/m² Brutto Warmmiete inkl. Nebenkosten bei der Vermietung von Büro-, Atelier- und Werk-, und Lagerflächen an Kunst-, Kultur-, Kreativ- und soziokulturelle Akteurinnen im Kreativlabor/„Kreativrechteck“ durch Gesell- schafteranweisung an die MGH.
zu Punkt 2:
Der Stadtrat hat sich mit der Mietsituation im Kreativlabor in der Vollversammlung am 17.12.2025 befasst (https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/9366386). Es wurde u.a. beschlossen, Mietpreisanpassungen auf Grundlage des Gutachtens des Bewertungsamts unter der Maßgabe vorzunehmen, dass für kulturell genutzte Flächen im Leonrodhaus, im Atelierhaus, im Haus 2, in der Empfangshalle und im Haus 9 die Kaltmiete für das Jahr 2026 um 50% reduziert wird. Ferner werden alle Beteiligten aufgefordert, eine faire und leistungsgerechte Mietstruktur für alle Mieter*innen zu erarbeiten.
3. Anweisung an die MGH, bis zur Entscheidung über den Gesellschaftervertrag die ausgesprochenen Änderungskündigungen im Kreativlabor auszusetzen und keine weiteren Mieterhöhungen zu vollziehen.
zu Punkt 3:
Siehe Beantwortung der Ziffern 1 und 2.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.