Mobilfunkloch Bogenhausen
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.1.2026
Antwort Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 28.1.2026 beziehen Sie sich auf die Mobilfunkversorgungslücke in Bogenhausen, die seit der Sanierung des Hilton Hotels und damit mit dem Abbau der dort installierten Mobilfunkantennen aufgetreten ist. Die Versorgung ist inzwischen gewährleistet: Sowohl die Telekom als auch Vodafone haben bzw. werden hier in Kürze sogenannte MRTs (Mobile Radio Terminal, also mobile Mobilfunkmasten) installieren, die als Übergangstechnologie genutzt werden können.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Für welches Grundstück hat der Mobilfunkbetreiber die Nutzung durch einen Mobilfunkmasten beantragt?
Antwort:
Das Hilton Hotel im Tucherpark liegt in einem privatwirtschaftlichen Areal direkt am Englischen Garten. Es konnten zunächst keine geeigneten Flächen für einen freistehenden Mobilfunkmasten bzw. für eine Antennenanlage auf einem Gebäudedach gefunden werden, da sich keiner der privaten Eigentümer als Standortvermieter angeboten hat bzw. weil große Teile des Areals als Biotop-Fläche ausgewiesen sind.
Frage 2:
Warum wurde die Nutzung von der Stadtverwaltung abgelehnt?
Antwort:
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und den definierten Biotop-Flächen haben die Netzbetreiber von einer Standortanfrage an die Stadtverwaltung abgesehen. Die Netzbetreiber informieren sich i.d.R. selbständig, ob die bestehenden Grünflächen als Biotop ausgewiesen sind. Hierzu steht z.B. die Website https://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/ergebnisse/index.htm des bayerischen Landesamts für Umwelt zur Verfügung.
Frage 3:
Wer in der Stadtverwaltung hat den Antrag abgelehnt?
Antwort:
Die Stadtverwaltung war bei der Standortsuche nicht involviert.
Frage 4:
Wie passt diese Ablehnung zu den mehrfach im Stadtrat beschlossenen Aufträgen an die Stadtverwaltung, die Mobilbetreiber beim Ausbau eines leistungsfähigen Mobilfunknetzes zu unterstützen?
Antwort:
Gestaltungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung hinsichtlich der Bereitstellung von Mobilfunkstandorten bestehen nur bei städtischen Liegenschaften. Im privatwirtschaftlichen Bereich hat die Stadtverwaltung keine Einflussmöglichkeiten gegenüber den Liegenschaftseigentümern. Darüber hinaus muss sich die Stadtverwaltung im Genehmigungsprozess an gesetzliche Vorgaben des Umweltschutzes (hier der Schutz von ausgewiesenen Biotopen) und des Denkmalschutzes halten.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.