Ist das KVR eine Verhinderungsbehörde für Sportveranstaltungen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm, Dr. Evelyne Menges und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.11.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.11.2025, in der Sie Folgendes ausführen:
„Der Presseberichterstattung vom 11.11.2025 (Münchner Merkur)*1 ist zu entnehmen, dass das Kreisverwaltungsreferat (KVR) einem Laufveranstalter, der in Zusammenarbeit mit dem TSV München-Ost den Ostparklauf wiederaufleben lassen wollte, zum zweiten Mal äußerst kurzfristig eine Absage erteilt hat. Der Veranstalter habe im April 2024 den Antrag eingereicht, der dann erst 14 Tage vor der Veranstaltung im November 2024 negativ verbeschieden wurde. Das gleiche Schicksal ereilte den Veranstalter im Jahre 2025. Der Presse gegenüber mitgeteilte Begründung des KVR: ‚Es sei nicht üblich, eine schriftliche Zustimmung derart früh auszustellen. Da es im Rahmen des Genehmigungsprozesses häufig zu kurzfristigen Änderungen komme, würden Veranstaltungen nicht mit einem Vorlauf von sechs Monaten genehmigt,‘ bestätigt eine KVR-Sprecherin. ‚um den Bearbeitungs- und Prüfungsaufwand innerhalb der Stadtverwaltung sowie die Gebühren möglichst gering zu halten.‘ Grundsätzlich benötige das KVR für Veranstaltungen in städtischen Grünanlagen aber mindestens zwei Monate.“
*1 https://www.merkur.de/lokales/muenchen/ramersdorf-perlach-ort43348/ostparklauf-scheitert-er-neut-an-spaeten-genehmigungen-94022861.html
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie stellt sich das KVR die Planung, Organisation und Durchführung einer Sportveranstaltung mit einer großen Anzahl von Menschen vor, wenn die behördliche Genehmigung erst 14 Tage vor dem geplanten Event erteilt wird?
Antwort:
In München finden jedes Jahr viele Sportveranstaltungen, darunter auch dutzende Laufsportveranstaltungen, statt, welche zum Teil deutlich größer sind als der Ostparklauf. Diese Veranstaltungen werden ebenfalls nicht Monate im Voraus verbeschieden. Es ist Veranstalter*innen daher möglich, Laufveranstaltungen erfolgreich durchzuführen, ohne den Bescheid bereits ein halbes Jahr im Voraus vorliegen zu haben.
Frage 2:
Ist dem KVR bewusst, dass viele Sportveranstaltungen nur mit der Unterstützung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern organisiert werden, die viel Zeit und Energie investieren?
Antwort:
Dem KVR ist das bewusst und aus Sicht des KVR hätte das Engagement der Vereinsmitglieder bestimmt eine erfolgreiche Durchführung des Ostparklaufes sichergestellt. Der Ostparklauf wurde nämlich sowohl im Jahr 2024 als auch 2025 genehmigt. Der Vertreter des Veranstalters wurde dieses Jahr bereits im April darüber informiert, dass die Zustimmung der zu beteiligenden Fachdienststellen vorliegt und er den Bescheid rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten wird. Die Absage der Veranstaltung ging in beiden Jahren vom Veranstalter aus. Die Aussage in der Einleitung der vorliegenden Anfrage, dass die Veranstaltungsanträge 2024 und 2025 negativ verbeschieden worden seien, stimmt somit nicht.
Frage 3:
Trifft es zu, dass die Verzögerungen auch ihre Ursache in der Vorbereitung des alljährlich stattfindenden Oktoberfestes hatten?
Antwort:
Dem Vertreter des Veranstalters wurde mitgeteilt, dass er den Bescheid erst nach der Wiesn erhalten wird. Natürlich spielt bei der Arbeitsplanung auch das Oktoberfest eine Rolle.
Frage 4:
Wie kann sichergestellt werden, dass trotz des Arbeitsaufkommens im Vorfeld der Wiesn auch andere Anträge anderer Veranstalter bearbeitet werden können?
Antwort:
Während der Wiesnvorbereitungen wurden zahlreiche Anträge für Veranstaltungen im September und Oktober bearbeitet und verbeschieden.
Frage 5:
Wann wurde der Genehmigungsbescheid zum diesjährigen Oktoberfest fertiggestellt bzw. zugestellt?
Antwort:
Der Bescheid für die Wiesn 2025 wurde am 9.9.2025 und somit knapp zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fertiggestellt.
Frage 6:
Wie wird das KVR seine Verwaltungspraxis verändern, so dass in einer Millionenstadt, Veranstaltungen auch frühzeitiger als zwei Monate angemeldet und verbeschieden werden können?
Antwort:
Das KVR begrüßt Anmeldungen, die frühzeitiger als zwei Monate vor den Veranstaltungsterminen eingehen. Im Laufe des Genehmigungsprozesses kommt es jedoch immer wieder zu kurzfristigen Änderungen, die u.a. von Veranstalter*innen veranlasst werden oder weil sich die Situation auf der Veranstaltungsfläche geändert hat. Daher versucht das KVR zwar stets, Veranstaltungen so früh wie möglich zu verbescheiden, eine Genehmigung kann allerdings erst nach dem behördlichen Umlaufverfahren und der abgeschlossenen Prüfung erteilt werden. Gleichwohl ist es je nach Einzelfall im Sinne der Planungssicherheit angebracht, dass das KVR den Veranstalter*innen vorbehaltlich des endgültigen Vorliegens der Genehmigungsvoraussetzungen frühzeitig mitteilt, dass die geplanten Flächen im Flächen- und Zeitmanagementsystem reserviert sind. Die Reservierung gilt vor allem im Verhältnis zu möglichen anderen Nutzer*innen der Fläche (z.B. durch Sondernutzungen und anderen Veranstaltungen), jedoch nicht als Zusicherung für eine Genehmigung.