Kulturveranstaltungen stärken II: Finanzielle Entlastung bei Großveranstaltungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Julia Schönfeld-Knor und Andreas Schuster (SPD-Fraktion) vom 20.6.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Mit Ihrem Antrag vom 20.6.2025 fordern Sie einen Verzicht oder eine größtmögliche Reduzierung der Gebühren durch die Landeshauptstadt München und ihren Gesellschaften bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Veranstaltungen. Darüber hinaus soll sich Herr Oberbürgermeister Reiter beim Freistaat Bayern dafür einsetzen, dass GEMA-Gebühren bei solchen Veranstaltungen unabhängig von der Veranstaltungsgröße vollständig übernommen werden.
Als Begründung führen Sie aus:
„Die Gebührenstellung für Veranstaltungen, die von der öffentlichen Hand ohnehin gefördert werden, löst vor allem Verwaltungsaufwand aus und belastet die Veranstalter*innen, aber auch die Verwaltung. Mit einem möglichen Verzicht oder einer Reduzierung auf ein symbolisches Minimum würde die Stadt die Veranstaltungen, die sie ohnehin befürwortet, entlasten und unterstützen.
GEMA-Kosten wiederum stellen für Veranstaltungen eine finanzielle Hürde dar. Bisher wird es so gehandhabt, dass der Freistaat Bayern für gemeinnützige Feste ‚auf einer Veranstaltungsfläche von bis 500 Quadratmeter‘ die Gebühren übernimmt – diese Grenze sollte aufgehoben werden, damit Veranstaltungen jeglicher Größe unterstützt werden.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten:
Das Kreisverwaltungsreferat muss Gebühren nach den gesetzlichen Grundlagen erheben und kann auf diese nur verzichten, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Wo immer eine Rahmengebühr vorgesehen ist, orientiert sich das Kreisverwaltungsreferat insbesondere bei den genannten Veranstaltungen am unteren Ende des Gebührenrahmens. So wird zum Beispiel bei Anliegerstraßenfesten im Regelfall ein Betrag von lediglich 30 Euro bis 50 Euro durch das Kreisverwaltungsreferat als Verwaltungsgebühr für die Veranstaltungserlaubnis erhoben. Bei sehr großen Straßenfesten (z.B. in der Leopoldstraße) fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von nur etwa 300 Euro an; der Gebührenrahmen würde hier bis 2.301 Euro reichen. Ein vollständiger Verzicht ist, anders als bei der Erhebung von Sondernutzungsgebühren, nicht vorgesehen. Auf diese Erhebung (der Sondernutzungsgebühren) wird bei den von Ihnen genannten Veranstaltungen regelmäßig verzichtet, sofern es sich nicht um gewerbliche Marktfestsetzungen und dergleichen handelt.
Sofern es sich bei den Gebühren um solche der Hauptabteilung IV des Kreisverwaltungsreferates (Branddirektion) handelt, darf ich mitteilen, dass gemäß Art. 62 Abs. 2 Nr.1 GO die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen – soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten – für die von ihr erbrachten Leistungen erheben. Bei der Hauptabteilung IV des Kreisverwaltungsreferates, Branddirektion gibt es unterschiedliche einnahmenrelevante Leistungen, wie z.B. Fehlalarme, Brandmeldeanlagen, technische Hilfeleistungen, Brandsicherheitswachen etc. Neben Theateraufführungen, Konzerten und Sportveranstaltungen kommen auch bei Großveranstaltungen gemeinnütziger und kirchlicher Art Brandsicherheitswachen zum Einsatz, die den Veranstalter*innen in Rechnung gestellt werden. Welche dieser Veranstaltung in diesem Zusammenhang von der öffentlichen Hand gefördert wird, ist der Branddirektion nicht bekannt. Ein künftiger Verzicht oder eine Reduzierung der Einnahmen würde voraussetzen, dass die Feuerwehr-Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung (FwAKS) dementsprechend geändert wird.
Angesichts der angespannten Haushaltssituation erscheint ein weiterer Gebührenverzicht jedoch nicht sachgerecht.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wurde im Zusammenhang mit Ihrem Antrag um Stellungnahme gebeten und hat selbst wiederum städtische Beteiligungsgesellschaften und andere zu Punkt 1 des Antrages befragt.
Die Gasteig München GmbH habe demnach als wirtschaftlich orientierte Beteiligungsgesellschaft der Landeshauptstadt München den Fokus auf der Vermietung der ihr obliegenden Räumlichkeiten und der Veranstaltungssäle. Dabei fungiere sie nicht als Veranstalterin und sei auch nicht für eine etwaige Abgabe von Gebühren zuständig. Für Veranstaltungen mit kultureller Ausrichtung werde bei Vermietungen der günstigere Kulturtarif angewendet. Zudem bestehe die Möglichkeit der Förderung kultureller Veranstaltungen durch das Kulturreferat der Landeshauptstadt München. Eine Förderung von Veranstaltungen oder Übernahme von Gebühren durch die Gasteig München GmbH erfolge nicht, soweit die Gasteig München GmbH Veranstalterin z.B. von Festivals (Tanz den Gasteig, Gasteig brummt, Lange Nacht der Musik/Gasteig HP8 etc.) ist, übernehme diese die GEMA Gebühren.Die Olympiapark München GmbH (OMG) sehe sich als städtische Gesellschaft und gemäß ihrem Leitbild dazu verpflichtet, die gesellschaftliche Teilhabe an Kultur- und Sportveranstaltungen für einen möglichst großen Personenkreis zu ermöglichen. Dies erfolge über die Durchführung von eigenen Veranstaltungen, bei denen kein Eintritt verlangt werde, wie das Osterfest, das sich an Familien richtet und MASH, das ein sportbegeistertes jüngeres Publikum anzieht. Eine grundsätzliche Mietfreiheit für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Veranstaltungen könne aus wirtschaftlichen Gründen nicht gewährt werden. So hätten im Olympiapark Kirchentage von unterschiedlichen Konfessionen stattgefunden, bei denen in nicht unerheblichem Maße über die Miete auch Erlöse erzielt worden seien.
Den Vorschlag, dass die GEMA-Gebühren unabhängig von der Veranstaltungsgröße vom Freistaat übernommen werden sollen, unterstütze auch die OMG, da dies auch bei den Eigenveranstaltungen der OMG zu erheblichen finanziellen Entlastungen führen würde.
Die Tourismus Initiative München e.V. begrüße grundsätzlich die Zielrichtung des Antrags, die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Veranstaltungen zu verbessern. Veranstaltungen – unabhängig von ihrer Größe – seien ein unverzichtbarer Bestandteil des urbanen Lebensgefühls und leisteten zugleich einen konkreten Beitrag zur touristischen Wertschöpfung in München.
Die Münchner Faschingsgesellschaften und die Organisation des St. Patrick‘s Day Festivals begrüßten ebenfalls die Initiative zur Entlastung von gemeinnützigen Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt München, insbesondere im Hinblick auf die GEMA-Gebühren.
Nach Auffassung des RAW erscheine die aktuelle Praxis des Freistaats Bayern, GEMA-Gebühren lediglich bis zu einer Veranstaltungsfläche von 500m² zu übernehmen, nicht mehr zeitgemäß. Die traditionell geprägten Veranstaltungen in München würden von einem wachsenden Publikum wahrgenommen. Darauf reagierten die veranstaltenden Organisationen mit einem qualitativen und räumlichen Wachstum ihres Angebots und trügen so zum Ausbau eines attraktiven Freizeitangebots für Einheimische und Gäste in München bei. Die Veranstaltenden wünschten deshalb die Aufhebung dieser Flächenbegrenzung, um kulturelle Veranstaltungen jeglicher Größe gleichberechtigt zu fördern und allen Publikumsschichten gleichermaßen auch in Zukunft die kostenlose Teilhabe zu ermöglichen.Das Kreisverwaltungsreferat teilt diese Einschätzung des Referates für Arbeit und Wirtschaft.
Im Sinne des Antrages wird sich die Landeshauptstadt München deshalb beim Freistaat Bayern für eine Ausweitung der Regelungen zur Übernahme der GEMA-Gebühren einsetzen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist