Aus für das Familiengeld: Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Lyn Faltin, Nimet Gökmenoğlu, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Mo Lüttig, Clara Nitsche, Andreas Voßeler und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 12.11.2025
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen Auskunft über die Auswirkungen, die der Wegfall des Familiengeldes auf den Haushalt der Landeshauptstadt München hat.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag vom 12.11.2025 Folgendes mit:
1.Anlass: Gesetzesvorhaben zur Abschaffung des Krippengeldes und des Familiengeldes
Am 11.11.2025 hat die Bayerische Staatsregierung in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das Familiengeld für Kinder, die nach dem 1.1.2025 geboren wurden, eingestellt und das Krippengeld abgeschafft werden wird. Zudem wird es entgegen vorherigen Mitteilungen das Kinderstartgeld nicht geben. Die hierdurch freiwerdenden Mittel sollen direkt in die Kindertagesstätten (Kita)-Förderung fließen.
Aus dem Wortlaut der Pressemitteilung geht nicht eindeutig hervor, ob an den bisherigen Aussagen, die Zahlung des Krippengeldes wie beim Familiengeld stufenweise nur für die ab 1.1.2025 geborenen Kinder einzustellen, festgehalten wird oder ob das Krippengeld für alle Kinder ab 1.1.2026 gänzlich abgeschafft werden soll. Es ist daher derzeit nicht möglich, konkrete Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu skizzieren.
2.Bisherige Entwicklung der Fallzahlen bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Sozialreferates
Durch den Wechsel der kommunalen Förderung des Referates für Bildung und Sport von der Münchner Förderformel zur Münchner Kitaförderung und der damit verbundenen hohen Berichterstattung in den Medien wurden bereits Anfang 2024 sehr viele Familien auf die Möglichkeit aufmerksam, Wirtschaftliche Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Fallzahlen im Bereich Kinderkrippe haben sich hierdurch von Juni 2024 mit 568 Fällen auf Stand Juni 2025 mit 1.818 Fällen mittlerweile mehr als verdreifacht.Insgesamt haben sich die Fallzahlen im Kindertagesbetreuungsbereich (Kinderkrippe und Kindergarten) von Juni 2024 mit 1.661 Fällen auf Stand Juni 2025 mit 5.427 Fällen ebenfalls deutlich erhöht und zur Dauerbelastungssituation in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in den Sozialbürgerhäusern geführt.
Bei den Elternbeiträgen für Plätze in privaten Kitas oder auch den Elternbeiträgen und teilweise stark gestiegenen Verpflegungskosten bei Einrichtungen in der Münchner Kitaförderung waren bedürftige Eltern auch bei Bezug von Krippen- und Familiengeld auf die Unterstützung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe angewiesen und haben diese Möglichkeit, wie die Entwicklung der Fallzahlen zeigt, auch in großem Umfang genutzt.
3.Auswirkungen der Abschaffung des Krippengeldes
Zu den Auswirkungen der geplanten Abschaffung des Krippen- und Familiengeldes auf den städtischen Haushalt ist vorwegzuschicken, dass die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Sozialreferates nur den Anteil der Münchner Familien abbildet, die eine finanzielle Unterstützung bei den Kita-Kosten benötigen.
In weit größerem Umfang werden sich die Änderungen auf das Referat für Bildung und Sport sowohl beim städtischen Träger als auch bei der Münchner Kitaförderung auswirken.
Die finanziellen Auswirkungen der Abschaffung des Krippengeldes bei Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft und der Münchner Kitaförderung wurden bereits am 27.11.2025 im Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 18037 vom Referat für Bildung und Sport ausführlich dargelegt.
Wie unter 2. dargestellt, werden Familien, deren Kinder private Kitas oder Einrichtungen der Münchner Kitaförderung besuchen, bereits jetzt in gro-ßem Umfang durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe unterstützt. Ob der Wegfall des Krippengeldes zu einer weiteren Fallzahlsteigerung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe führen wird, ist derzeit nicht einschätzbar.
Die Abschaffung des Krippengeldes wird in jedem Fall eine weitere Steigerung der Transferkosten des Sozialreferates für die Förderung in Kindertageseinrichtungen zur Folge haben.
Soweit die Familien einen Anspruch auf das Krippengeld haben, wird dieses bislang als zweckgleiche Leistung bei der Kostenübernahme durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe berücksichtigt und vom zu übernehmenden Betrag in Abzug gebracht.Es liegen keine Daten vor, bei wie vielen Fällen der Bezug von Krippengeld gegeben ist.
Daher kann keine Aussage getroffen werden, in welcher Höhe die Ausgaben der Wirtschaftliche Jugendhilfe steigen werden.
4.Abschaffung des Familiengeldes
Das Familiengeld stellt, anders als das Krippengeld, keine für Kita-Beiträge zweckbestimmte Leistung dar und wurde daher bei Prüfung der Kosten-übernahme durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe nicht als Einkommen berücksichtigt.
Daher hat die Abschaffung des Familiengeldes keine direkten Auswirkungen auf die Ausgaben der Wirtschaftliche Jugendhilfe.
In welchem Ausmaß der Wegfall dieses zusätzlichen Familieneinkommens dazu führt, dass Eltern sich nun auf Wirtschaftliche Jugendhilfe angewiesen sehen, kann nicht prognostiziert werden.
5.Erhöhung der Betriebskostenförderung - Änderung des Bayrischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Aus den bislang vorliegenden Informationen aus der Pressekonferenz von Herrn Ministerpräsident Söder und der Pressemitteilung des Staatsministeriums vom 11.11.2025 lässt sich nicht erkennen, wann und in welchem Umfang die Änderung der Betriebskostenförderung erfolgen soll. Auch kann keine Aussage getroffen werden, ob die vom Freistaat angekündigte Erhöhung der BayKiBiG-Finanzierung zu einer Verringerung der Elternbeiträge und damit indirekt auch zu einer Entlastung im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe führen wird. Insbesondere im Bereich der privatgewerblichen und damit gewinnorientierten Einrichtungsträger ist zu berücksichtigen, dass diese bei der Festlegung der Elternbeiträge frei sind und keiner Deckelung unterliegen. Die Beiträge regeln sich somit in diesem Sektor durch Angebot und Nachfrage.
Aktuell sind laut Referat für Bildung und Sport die konkreten Änderungen des BayKiBiG noch nicht kommuniziert worden, weshalb eine Berechnung verschiedener Szenarien und Modelle zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Es fehlen zu viele relevante Parameter, um fundierte Analysen durchführen zu können, auf deren Basis Entscheidungen getroffen werden. Das Referat für Bildung und Sport wird jedoch umgehend nach Bekanntgabe der rechtlichen Änderungen einen entsprechenden Beschluss zu den Auswirkungen an den Stadtrat vorlegen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.