Abgabe von Unterstützungsunterschriften zur Kommunalwahl auch in den Bürgerbüros ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion), Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann, Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) und Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl, Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 28.5.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 28.5.2025.
Sie beantragen, „organisatorische Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, Unterstützungsunterschriften für die Zulassung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl nicht nur in den Bezirksinspektionen, sondern auch in den Bürgerbüros abzugeben. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und sofern umsetzbar umgesetzt werden:
- Allgemeine Annahme von Unterstützungsunterschriften in allen Bürgerbüros
- Alternativ: Annahme an einzelnen Tagen in der Woche oder im Wechsel in verschiedenen Bürgerbüros
- Sonderöffnung mindestens eines Standorts am Samstag analog den Samstagsöffnungen der Bezirksinspektionen“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Es fand eine umfassende Evaluierung der Kommunalwahl 2020 mit Blick auf die Nutzung der Eintragungsstellen statt. Daneben wurde gemeinsam mit dem Bürgerbüro geprüft, ob eine Möglichkeit der Unterbringung einer Eintragungsstelle im notwendigen Zeitraum in den Bürgerbüros, in denen nicht ohnehin eine Eintragungsstelle, wie im Rathaus Pasing und im KVR vorgehsehen ist, ermöglicht werden kann.Es wurde dabei aufgrund der örtlichen Gegebenheiten lediglich das Bürgerbüro am Scheidplatz als mögliche Eintragungsstelle, die sowohl den wahlrechtlichen als auch den organisatorischen Anforderungen entspricht gefunden.
Alle anderen Bürgerbüros können entweder aufgrund der räumlichen Voraussetzungen keine Eintragungsstelle beherbergen oder scheiden aufgrund der unmittelbaren Nähe zu bestehenden Eintragungsstellen für eine sinnvolle Einrichtung aus.
Da für die Entgegennahme von Unterstützungsunterschriften nicht nur umfassende wahlrechtliche Kenntnisse, sondern auch andere organisatorische Abläufe als im Bürgerbüro notwendig sind, kann diese Aufgaben nicht durch Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros übernommen werden. Zudem bestehen seitens der Bürgerbüros keine personellen Ressourcen zur Übernahme dieser zusätzlichen Tätigkeiten.
Die Einrichtung von Eintragungsstellen erfolgt im Rahmen der Kommunalwahl 2026 damit im KVR, Ruppertstraße 19, Bürgerbüro am Scheidplatz, in der Bezirksinspektion West (Rathaus Pasing) sowie in der Bezirksinspektion Ost (technisches Rathaus).
Zudem wird die auch in der Vergangenheit mit sehr großem Abstand am meisten frequentierte Eintragungsstelle in der Stadtinformation im Rathaus, ebenfalls wieder angeboten. Weitere Eintragungsstellen in den anderen Bezirksinspektionen waren in der Vergangenheit nur sehr wenig genutzt worden und werden daher nicht vorgehalten.
Die Öffnungszeiten der Eintragungsstellen werden über die regulären Öffnungszeiten des KVR hinausgehen. Alle Eintragungsstellen werden an einem Samstag geöffnet sein. Außerdem wird es einen langen Eintragungstag bis 20 Uhr in allen Eintragungsstellen geben.
Die Eintragungsstellen und deren Öffnungszeiten werden im Rahmen einer amtlichen Bekanntmachung sowie auf den Internetseiten des KVRs veröffentlicht.
Diese Lösung ermöglicht es uns, ein umfassendes Angebot bereitzustellen und gleichzeitig so ressourcenschonend wie möglich Eintragungen zu ermöglichen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist