Keine Überbelastung des Luitpoldparks I: Eid-Fest-Feier am 8. Juni 2025
Anfrage Stadträtin Dr. Evelyne Menges (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.8.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1.8.2025, in der Sie Folgendes ausführen:
„Am 8. Juni 2025 fand die Eid-Fest-Feier im Luitpoldpark statt. Nach den uns bekannten Unterlagen wurde beim KVR eine Gestattung nach § 12 GastG beantragt. Inhalt ist die Gestattung für einen vorübergehenden Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderem Anlass. Ziel war die Feier des islamischen Opferfestes mit Speisen und Getränke für 3.000 Besucherinnen und Besucher auf einer Fläche von 1.200 qm mit etwa 375 Biertischgarnituren.
Ferner wurde beim KVR beantragt, dieses Fest als öffentliche Vergnügungsveranstaltung im Freien in städtischen Grünanlagen mit Bühne und Live-Musik für insgesamt 7.000 Besucherinnen und Besucher durchzuführen. Antragsteller für das Fest war der Muslimrat München e.V. Diese Veranstaltung sollte großflächig im Luitpoldpark stattfinden, zwischen dem Bamberger Haus (Brunnerstraße 2) und dem Willi-Graf-Gymna- sium (Borschtallee 26), sodass bis zu 7.000 erwartete Besucherinnen und Besucher Platz finden.
Der Luitpoldpark ist eine städtische Grünanlage im Sinne der Grünanlagensatzung. Der Luitpoldpark dient insbesondere den Bewohnerinnen und Bewohnern von Schwabing West als Erholungsfläche für spielerische und sportliche Aktivitäten. Schwabing West ist der bevölkerungsdichteste Stadtbezirk Münchens mit 157 Einwohner pro Hektar. Um dies zu gewährleisten, sind insbesondere das Betreiben gewerblicher Aktivitäten aller Art, das Durchführen von Veranstaltungen aller Art sowie das Aufstellen von Pavillons grundsätzlich untersagt (§ 2 Abs. 2 Ziff. 1, 10 GrünanlagenS).“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welches Referat hat nach welcher Rechtsgrundlage die Genehmigung für diese Veranstaltung mit Bewirtung in einer öffentlichen Grünanlage erteilt? Nach den Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund (Veranstaltungsrichtlinien) ist das KVR ausdrücklich für die Grünanlage Luitpoldpark nicht zuständig, (vgl. A. II. Veranstaltungsrichtlinien).
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat hat das Eid-Fest gemäß den Rechtsgrundlagen Grünanlagensatzung, Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) sowie Gewerbeordnung genehmigt. Es ist nach Ziff. 4.3.17 und 4.4.4 Aufgabengliederungsplan der Landeshauptstadt München auch für Veranstaltungen und Sondernutzungen in städtischen Grünanlagen zuständig.
Frage 2:
Hat das Referat eine Ausnahmegenehmigung erteilt, um im Luitpoldpark eine solche Veranstaltung mit Zelten und Pavillons durchzuführen und Speise und Getränke auszugeben (vgl. § 3 GrünanlagenS). Wie wurden die widerstreitenden Interessen der öffentlichen Belange berücksichtigt?
Antwort:
Im Rahmen der Prüfung, ob der Veranstaltung öffentliche Belange entgegenstehen, mithin ob eine Ausnahmengenehmigung erteilt werden kann, wurden der Bezirksausschuss 4, das Polizeipräsidium München und z.B. die Fachdienststellen Baureferat-Gartenbau, Branddirektion-Vorbeugender Brandschutz, RKU-Immissionsschutz und die Münchner Stadtentwässerung (MSE) angehört. Unter anderem sind folgende Rückmeldungen eingegangen:
Der Bezirksausschuss 4 stimmte der Veranstaltung einstimmig zu und teilte mit, dass in Zukunft weniger Veranstaltungen im Luitpoldpark stattfinden sollen. Das BAU-Gartenbau stimmte der Veranstaltung zu, teilte Auflagen mit und verfügte die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung.
Außerdem haben die Branddirektion, das RKU und die MSE Auflagen vorgeschlagen. Die Auflagen wurden allesamt in der Veranstaltungsgenehmigung verfügt und somit die öffentlichen Belange berücksichtigt.
Daraufhin hat das Veranstaltungsbüro für die Veranstaltung (u.a. mit Aufbauten und Abgabe von Speisen und Getränken) eine Ausnahmegenehmigung nach der Grünanlagensatzung erteilt.
Frage 3:
Wie hoch waren die Benutzungsgebühren (inkl. etwaiger Sondereinrichtungen)?
Antwort:
Für die Veranstaltung wurden entsprechend der geltenden städtischen Vorschriften Gebühren in Höhe von 1.422 Euro erhoben.
Frage 4:
Wie bewertet der Oberbürgermeister diese Veranstaltung? Einem Bericht des Bayerischen Rundfunks vom 7. Juni 2025 mit der Überschrift „Eid-Fest in München: Zwischen Feier und Vereinnahmung“ zufolge habe die Fachinformationsstelle Rechtsextremismus München (firm) darauf aufmerksam gemacht, dass sich „unter dem Deckmantel des Gemeinsamen“ bei der Veranstaltung in München auch islamistische Strukturen Raum verschaffen könnten „– zu Lasten einer Vielzahl nicht-extremistischer Akteure.“
Antwort:
Zur Beantwortung der Frage 4 hat uns die Fachstelle für Demokratie folgende mit dem Büro des Oberbürgermeisters abgestimmte Antwort zukommen lassen:
„Das Eid-Fest im Luitpoldpark wurde vom Muslimrat München e.V. organisiert. Der Verein agiert unabhängig und erhält keine finanzielle Förderung durch die Landeshauptstadt München.“
Frage 5:
Wie kann sichergestellt werden, dass berechtigte religiöse Feiern nicht von „radikalen Akteuren“ missbraucht werden und diese sich „(…) als legitime Repräsentanten der muslimischen Community inszenieren – obwohl sie deren Vielfalt in Wirklichkeit nicht abbilden“?
Antwort:
Zur Beantwortung der Frage 5 hat uns die Fachstelle für Demokratie folgende mit dem Büro des Oberbürgermeisters abgestimmte Antwort mitgeteilt:
„Durch Aufklärung, Bildung und eine konsequente Förderung demokratischer Werte kann dazu beigetragen werden, dass religiöse Identität nicht für politische oder ideologische Zwecke missbraucht wird.
Zugleich ist es wichtig, dass benannt wird, wer lediglich religiöse und wer politisch-radikale Akteure sind. Diese Informationen werden u.a. durch Stellen wie die Fachinformationsstelle gegen Rechtsextremismus bereitgestellt, die so einen wertvollen Beitrag zur Herstellung von Transparenz leisten.“