Verschleierung geplanter Einsparmaßnahmen – droht eine bewusste Täuschung der Wähler*innen vor der Kommunalwahl 2026?
Anfrage Stadtrat Stefan Jagel (Die Linke / DIE PARTEI Stadtratsfraktion) vom 10.12.2025
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Nach derzeitigen Informationen arbeitet die Stadtverwaltung zusammen mit einem externen Beratungsunternehmen (PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH) an umfassenden Einsparungen, die zahlreiche Referate betreffen könnten. Gleichzeitig verdichten sich Hinweise, dass die entscheidenden Streichlisten nicht vor der Kommunalwahl 2026 veröffentlicht werden sollen. Es entsteht der Eindruck, dass die Öffentlichkeit und der Stadtrat bewusst im Unklaren gelassen werden und dass massive Einschnitte vorbereitet werden, ohne die Münchner*innen rechtzeitig darüber zu informieren.
Die Vorbereitung eines großflächigen Kürzungskatalogs hinter verschlossenen Türen – und die geplante Veröffentlichung erst nach der Kommunalwahl – birgt nicht nur die Gefahr eines massiven Vertrauensverlustes, sondern stellt auch die Fairness des demokratischen Prozesses in Frage. Wenn die Stadt weitreichende Einschnitte plant, müssen diese vor einer Wahl offengelegt werden, damit die Bürger*innen eine informierte Entscheidung treffen können. Ein Verschweigen solcher Maßnahmen wäre politisch unverantwortlich und demokratisch nicht hinnehmbar. Bereits Anfang 2023 hatte der Oberbürgermeister die hohen Kosten für Beraterfirmen moniert. Doch hat dies wirklich zu Konsequenzen geführt? Es braucht volle Transparenz, offene Diskussionen und die klare Verpflichtung, damit soziale, kulturelle und zivilgesellschaftliche Angebote nicht kurzfristig gedachtem Sparzwang zum Opfer fallen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Vorbemerkung:
Die Stadtkämmerei hat am 10.12.2025 folgende Pressemitteilung zur Beauftragung des externen Beratungsunternehmen (PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH) veröffentlicht.
„Die Landeshauptstadt München ist im Dezember 2024 auf Beschluss des Stadtrates (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 15489) dem Gesellschafterkreis von Partnerschaften Deutschland (PD) beigetreten.Partnerschaften Deutschland ist eine auf die Beratung der öffentlichen Hand spezialisierte Gesellschaft, deren Gesellschafterkreis ausschließlich aus öffentlichen Auftraggebern besteht. Hierzu gehören als Hauptgesellschafter der Bund, eine Vielzahl an Bundesländern, sowie von kommunaler Seite mehrere Großstädte und die kommunalen Spitzenverbände.
Auf Beschluss des Stadtrats (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14937) wurde PD von der Stadtkämmerei mit einer Analyse des Verwaltungshaushalts beauftragt. Ziel ist es, die bereits in den vergangenen Haushaltsbeschlüssen und von Oberbürgermeister Reiter mit Verfügung vom 11. Juli 2024 angemahnte und von einem Großteil der Referate bereits begonnene Aufgabenkritik zu unterstützen und dem Stadtrat entsprechende Vorschläge vorzulegen. Gegenstand der Aufgabenkritik ist vereinfacht gesagt eine Analyse der städtischen Prozesse mit Blick auf das ,Ob‘ und ,Wie‘. Aus Sicht der Stadtkämmerei liegen die Vorteile der Beauftragung von PD in deren detaillierter Kenntnis des Verwaltungshandelns und der Möglichkeit, durch die deutschlandweite Tätigkeit von PD, Lösungen einzubringen, die andernorts bereits erfolgreich erprobt sind. Zielsetzung ist es, wie im Haushaltsbeschluss vom Dezember 2024 dargestellt, mittelfristig einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit von bis zu einer Milliarde Euro im aktuellen Finanzplanungszeitraum zu erwirtschaften. Ein solcher Überschuss ist dringend erforderlich, um der mit den notwendigen Investitionen einhergehenden Verschuldung entgegenzuwirken.
In der ersten Jahreshälfte 2025 wurden alle Referate über die konkrete Ausplanung des Projektes informiert. Zwischenzeitlich fanden mit allen Referaten innerhalb des Projektes intensive Austausche und Workshops statt. Alle Stadtratsfraktionen wurde im Rahmen des Haushaltsseminars der Stadtkämmerei im November über den Fortgang des Projektes und den Zeitplan informiert. Trotz des, für ein Projekt dieser Größe, ambitionierten Zeitplanes werden die konkreten Ergebnisse – wie zu Beginn des Projektes angekündigt – Anfang des zweiten Quartals 2026 vorliegen, damit der neue Stadtrat dies in seine Überlegungen mit einbeziehen kann. Was von den im Rahmen des Projektes erarbeiteten Vorschlägen umgesetzt werden soll, wird durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München entschieden.“
Frage 1:
In welchen Referaten und Abteilungen war die Beratungsfirma bereits aktiv?
Antwort:
Wie in der Vorbemerkung dargestellt, wurden alle Referate in der ersten Jahreshälfte 2025 über die konkrete Ausgestaltung und den Ablauf des Projektes informiert. Im Rahmen der o.g. Referatsworkshops fand mit allen Referaten ein intensiver Austausch statt.
Frage 2:
Welche konkreten Streichvorschläge hat die Beratungsfirma gemacht (Bitte nach jeweiligen Referaten aufschlüsseln)?
Antwort:
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen noch keine abschließenden konkreten Streichvorschläge bzw. Einsparmaßnahmen vor (siehe Vorbemerkung).
Frage 3:
Aus welchem politischen oder verwaltungsinternen Grund sollen diese Einsparpakete erst nach der Kommunalwahl öffentlich werden?
Antwort:
Die konkreten Konsolidierungsmaßnahmen werden im Rahmen eines strukturierten Verfahrens ermittelt. Ausgehend von einer kriterienbasierten Priorisierung werden die Produkte einer eingehenden, systematisch vertieften Analyse unterzogen. Die Ermittlung von fundiert begründeten Maßnahmen nimmt einige Zeit in Anspruch. Nach derzeitigem Projektfortschritt ist davon auszugehen, dass diese im zweiten Quartal 2026 vorliegen. Diese werden dem neuen Stadtrat vorgelegt, damit dieser die Entscheidung hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen treffen und entsprechend verantworten kann.
Nach dem Vorliegen der konkreten Einsparmaßnahmen wird den Referaten die Möglichkeit gegeben, zu diesen Stellungnahmen abzugeben.
Frage 4:
Wie werden die Ergebnisse der Beratungsfirma verwaltungsintern kommuniziert und werden die Beschäftigten mit eingebunden?
Antwort:
Die Einbindung der Referate erfolgte in erster Linie im Rahmen der oben beschriebenen Referatsworkshops. Zudem fanden z.T. Arbeitstermine zwischen dem externen Beratungsunternehmen PD und den Referaten statt. Insofern werden die konkreten Konsolidierungsmaßnahmen im engen Austausch mit den Referaten erarbeitet.Die referatsinterne Kommunikation hinsichtlich der Einbindung der Beschäftigten obliegt den Referaten in eigener Zuständigkeit.
Frage 5:
Wie rechtfertigt die Kämmerei eine Vorgehensweise, die den Eindruck erweckt, unangenehme Entscheidungen bewusst zu verschieben, um keine negativen Auswirkungen auf den Wahlkampf zu riskieren?
Antwort:
Sollte der Eindruck entstanden sein, entspricht er nicht den Tatsachen. Wie in der Eingangsbemerkung dargestellt, wurde die Notwendigkeit zur Aufgabenkritik in der Verfügung des Oberbürgermeisters und in mehreren Haushaltsbeschlüssen angemahnt und vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Über die Situation des städtischen Haushaltes wurde die Öffentlichkeit in den Haushaltsreden, Pressemitteilungen und nicht zuletzt in den öffentlich zugänglichen Haushaltsbeschlüssen und Veröffentlichungen der Stadtkämmerei hinlänglich und kontinuierlich informiert.
Frage 6:
Welche freiwilligen Leistungen – insbesondere in Kultur, Sozialem, Jugend, Umwelt und Mobilität – stehen auf der Liste der möglichen Einsparungen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 7:
Wie soll verhindert werden, dass jahrelang aufgebaute Strukturen zerstört werden, deren Wiederherstellung später ein Vielfaches kosten würde?
Antwort:
Nachdem die konkreten Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Referaten erarbeitet werden, wird bei den Maßnahmen auch auf mögliche Konsequenzen hingewiesen. Letztendlich muss der Stadtrat dann die Entscheidung treffen, welche Maßnahmen er für vertretbar hält.
Frage 8:
Wie bewertet die Kämmerei den Vorwurf, die Bürger*innen sollen bewusst ohne vollständige Informationen über die finanzpolitischen Absichten der Verwaltung und der Rathauskoalition in die Wahl gehen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 9:
Warum werden zentrale Informationen, die für die Wahlentscheidung wesentlich sind, dem Stadtrat und der Öffentlichkeit vorenthalten?
Antwort:
Wie in der Eingangsbemerkung dargestellt, wurde dem Stadtrat im Rahmen des Haushaltsseminares der Stadtkämmerei ein Projektzwischenstand kommuniziert. Darüber hinaus siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 10:
Welche konkreten Auswirkungen auf Beratungsstellen, Jugendzentren, Kulturprojekte und soziale Infrastruktur erwartet die Verwaltung bei Umsetzung der internen Einsparvorschläge durch die PD?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 11:
Welche Maßnahmen zur Einnahmesteigerung wurden geprüft, bevor grundlegende soziale und kulturelle Angebote infrage gestellt wurden?
Antwort:
Im Rahmen des Projektes werden sowohl mögliche Aufgabenreduzierungen als auch Einnahmesteigerungen analysiert und bewertet.
Zudem werden potenzielle Einnahmesteigerungen von der Stadtkämmerei im Kontext der Schreiben der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung kontinuierlich überprüft. Die Regierung von Oberbayern verweist in den besagten Schreiben der letzten Jahre darauf, die Einnahmemöglichkeiten vollumfänglich zu nutzen und mit Blick auf die kommenden Haushaltsjahre auf signifikante Erhöhungen hin zu untersuchen.
Frage 12:
PD ist in der Vergangenheit auch schon dadurch aufgefallen, dass sie Rahmenverträge mit McKinsey, Roland Berger und der Boston Consulting Group besitzt, diese als Subunternehmer einsetzt und somit als „Drehscheibe“ dient, um die öffentliche Ausschreibung von Beratungsverträgen zu umgehen. Wie wird von der Kämmerei sichergestellt, dass keine Sub- unternehmer eingesetzt werden?
Antwort:
Zu etwaigen Rahmenverträgen von PD ist der Stadtkämmerei nichts bekannt. In der bisherigen Zusammenarbeit waren nur Berater*innen von PD eingebunden.
Frage 13:
Wie viel Geld hat die Beratungsfirma bis Datum heute mit der Kämmerei abgerechnet und wie viel Geld enthält PD noch?
Antwort:
Die Stadtkämmerei verweist hierzu auf die zugrundeliegende Sitzungsvorlage (Nr. 20-26/V 14937).
Weitergehende Angaben unterbleiben aufgrund bestehender datenschutzrechtlicher Aspekte und aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht.