Fehlende Grundreinigung an Schulen in München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Beatrix Burkhardt, Michael Dzeba, Fabian Ewald, Alexandra Gaßmann und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 7.11.2025
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 7.11.2025 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Aus dem Stadtbezirk 16 wurde berichtet, dass am Heinrich-Heine-Gym- nasium die diesjährige Grundreinigung entfallen soll. Eine regelmäßige Grundreinigung ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudepflege, insbesondere im Schulbereich, wo Sauberkeit und Hygiene maßgeblich zur Lernumgebung und zum Gesundheitsschutz beitragen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um einen Einzelfall handelt oder ob an weiteren Münchner Schulen die jährliche Grundreinigung ganz oder teilweise ausgesetzt wurde.“
Ich bitte die verspätete Bearbeitung aufgrund eines erhöhten Abstimmungsbedarfes zu entschuldigen und kann zu den von Ihnen gestellten Fragen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Ist es richtig, dass am Heinrich-Heine-Gymnasium in diesem Jahr auf die Grundreinigung verzichtet wurde?
Antwort:
Mit Schreiben vom 27.2.2025 informierte das Zentrale Immobilienmanagement im Referat für Bildung und Sport alle Sachwaltungen bzw. Leitungen der Schulanlagen samt der Technischen Hausverwaltungen stadtweit schriftlich darüber, dass die Grundreinigung an allen Schulanlagen der Landeshauptstadt München in gewohnter Art und Weise durchgeführt werden kann und der entsprechende Abruf durch die Schule zu erfolgen hat. Eine anderslautende vom Referat für Bildung und Sport im Januar 2025 versandte Mitteilung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde auf Anweisung des Herrn Oberbürgermeisters Reiter zurückgenommen und mit dem Schreiben vom 27.2.2025 entsprechend aktualisiert.
Für das in der Anfrage aufgeführte Städtische Heinrich-Heine-Gymnasium teilt uns die Schulleitung auf Nachfrage mit, dass die durch das Referat für Bildung und Sport versandten Mitteilungen im Januar bzw. Februar 2025 inBezug auf die Möglichkeit der Beauftragung der jährlichen Grundreinigungen für Irritationen gesorgt haben. Die unklare Situation zur Beauftragung der Grundreinigung wurde inzwischen bereinigt, so dass die beauftragten Reinigungsleistungen planmäßig in den Herbstferien 2025 begonnen haben und in den Weihnachtsferien 2025 beendet wurden.
Frage 2:
Wenn ja, wie viele und welche weiteren städtischen Schulen in München sind im Jahr 2025 von einem Ausfall oder einer Verschiebung der Grundreinigung betroffen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1. Jede Schule kann die Grundreinigung selbst abrufen.
Frage 3:
Welche Kriterien oder Entscheidungsgrundlagen führen dazu, dass eine Schule von der jährlichen Grundreinigung ausgenommen wird?
Antwort:
Solche Kriterien sind nicht existent.
Frage 4:
Wie wird sichergestellt, dass die hygienischen Mindeststandards an Schulen auch bei entfallener Grundreinigung eingehalten werden?
Antwort:
Eine Grundreinigung ist eine intensive und tiefgehende Reinigung, die dazu dient, hartnäckige Verschmutzungen, Ablagerungen und abgenutzte Pflegefilme zu entfernen, die bei der regelmäßigen Unterhaltsreinigung nicht beseitigt werden können. Sie wird in größeren Zeitabständen durchgeführt und reinigt auch schwer zugängliche Bereiche wie Fugen, Heizkörper, Schränke und Fußleisten gründlich. Das Ziel ist es, Oberflächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Der hygienische Mindeststandard wird durch die regelmäßige Unterhaltsreinigung sichergestellt.
Frage 5:
Sind aufgrund von Personal- oder Haushaltsengpässen Einschränkungen bei der Durchführung von Grundreinigungen in den kommenden Jahren zu erwarten?
Antwort:
Für das bevorstehende Jahr 2026 ist die Durchführung der Grundreinigung geplant.
Sofern vom Stadtrat die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, wird die Grundreinigung auch in den kommenden Jahren erfolgen.