Errichtung von Toiletten in städtischen Schwimmbädern, die für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen geeignet sind
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 26.2.2026
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag bitten Sie die Landeshauptstadt München, gemeinsam mit der für die städtischen Bäder zuständigen Stadtwerke München GmbH, in einem Schwimmbad im Rahmen eines Pilotprojekts eine sogenannte „Toilette für alle“ einzurichten. Für den Fall, dass sich das Konzept bewährt, regen Sie an, das Modell der „Toilette für alle“ künftig in allen bereits heute weitgehend barrierefreien Schwimmbädern der Landeshauptstadt umzusetzen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Ausstattung der M-Bäder fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH (M-Bäder). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben die Stadtwerke München GmbH (SWM) um Stellungnahme gebeten, die wir Ihnen im Wortlaut wiedergeben dürfen.
„Die SWM und die Münchner Bäder unterstützen das Anliegen, Sanitäranlagen für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen kontinuierlich zu verbessern und orientieren sich dabei an modernen Standards der Barrierefreiheit.
Bereits heute verfügen wir in mehreren Bädern über entsprechend ausgebaute Anlagen.
Bereits vorhandene „Toiletten für alle“ in den Münchner Bädern: In zwei unserer Schwimmbäder – Olympia-Schwimmhalle (OSH) und Naturbad Georgenschwaige (GEO) – stehen bereits jetzt vollumfänglich ausgestattete Sanitäranlagen zur Verfügung, die die zentralen Anforderungen des Konzepts erfüllen. Diese wurden bei der umfangreichen Sanierung bzw. beim Neubau umgesetzt. Diese umfassen unter anderem:
- barrierefreie Zugänglichkeit
- großzügige Raumaufteilung
- höhenverstellbare Pflege- und Liegeflächen
-Hebesystem
- ausreichende Bewegungsflächen für Rollstühle und Begleitpersonen
- geschlossene, geschützte Räume zur Wahrung der Intimsphäre
Darüber hinaus wird im Neubau des Bads Forstenrieder Park ebenfalls eine entsprechende Ausstattung berücksichtigt.
Bestandssituation in weiteren Bädern:
In allen M-Bädern sind bereits jetzt barrierefreie Toiletten vorhanden, jedoch z.T. ohne Liege und Deckenlifter.
Im Rahmen größerer Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen wird in jedem Einzelfall geprüft, ob eine Nachrüstung einer voll ausgestatteten Pflege- und WC-Anlage umsetzbar ist. Dabei sind zwei wesentliche Faktoren ausschlaggebend:
- Baulicher Platz
Viele Bestandsgebäude verfügen nicht über die notwendige Grundfläche, um alle geforderten Bewegungs- und Sicherheitsräume zu realisieren.
- Umbaukosten
Ist der Aufwand für umfangreiche Umbaumaßnahmen bei fehlender Grundrissstruktur im Zeitplan und in der Kostenvorgabe abbildbar.
Die SWM bzw. die Münchner Bäder unterstützen das Ziel, Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen einen würdigen und gleichberechtigten Zugang zu unseren Einrichtungen zu ermöglichen.
Bei Neubauten setzen wir entsprechende Anlagen bereits heute um bzw. planen deren Integration. Auch bei umfangreichen Sanierungen wird die Integration immer geprüft und sofern es die räumlichen Gegebenheiten erlauben, auch umgesetzt.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.