Gedenken an die Grundrechtseinschränkungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 22.7.2024
Antwort Kulturreferent Marek Wiechers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Antrag lautet wie folgt:
„Die Landeshauptstadt München wird künftig jährlich am Tag der Men- schenrechte gesondert an die Grundrechtseinschränkungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen erinnern, beginnend am 10.12.2024 dieses Jahres. Das Gedenken wird öffentlich angekündigt und es wird um die Beteili- gung durch Vereine und gemeinnützige Organisationen geworben.“
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Weg erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 22.7.2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Tag der Menschenrechte wird jedes Jahr am 10. Dezember weltweit begangen, um auf die universelle Bedeutung der Menschenrechte aufmerksam zu machen. Die Vereinten Nationen erinnern an diesem Tag an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und daran, dass diese Rechte weltweit verletzt werden. Es handelt sich daher um einen wichtigen, weltweiten Gedenktag für alle Menschenrechte, der aus Sicht des Unterzeichners lokal in München nicht auf einzelne Aspekte verengt werden sollte.
Die Erklärung, die am 10. Dezember 1948 in der UN-Generalversammlung in Paris verabschiedet wurde, umfasst 30 Artikel. In ihr sind politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Bürgerrechte festgelegt.
Zweifelsohne war und ist die Covid-19 Pandemie für viele in der Stadtgesellschaft ein einschneidendes Ereignis. Weiterhin infizieren sich Menschen mit dem Virus, das endemisch geworden ist, weiterhin leiden Menschen an Long Covid und weiterhin können die Krankheitsverläufe auch tödlich enden. Und weiterhin wird auf Bundes- und Landesebene über eine Aufarbeitung der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie transparent und kritisch debattiert, auch in den Schulfamilien und Kultureinrichtungen.
Die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und deren Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft wurden und werden in der öffentlichen Verwaltung kritisch reflektiert und aufgefangen. So reagierte die Kulturpolitik während und nach den pandemiebedingten Einschränkungen durch zusätzliche Kulturförderung, Überbrückungs- und Neustartangebote.
Das Kulturreferat teilt die Einschätzung nicht, dass politisches Gedenken an die Gesundheitsschutzmaßnahmen am Tag der Menschenrechte einen nachhaltigen Beitrag zu einer reflektierten und wissenschaftlichen Aufarbeitung leisten kann.
Dem Antrag „Gedenken an die Grundrechtseinschränkungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen“ kann nicht entsprochen werden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag beantwortet ist und als erledigt gelten darf.