Baustellenplanung in München
Anfrage Stadträte Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Thomas Schmid und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 14.10.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem Schreiben fragen Sie die Stadtwerke München an, inwiefern insbesondere Gewerbetreibende und Anliegende im Vorfeld über das Bauvorhaben in der Paul-Heyse-Straße (Verlegung von Fernwärmeleitungen) informiert und in der Planung berücksichtigt wurden.
In Ihrer Anfrage vom 14.10.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Seit dieser Woche wurde ein größerer Bereich der Paul-Heyse-Straße für eine Baustelle der SWM im Rahmen der Verlegung von Fernwärmeleitungen bis Ende November 2025 abgesperrt. Die betroffenen Gewerbeanlieger wurden eine Woche vorher darüber in Kenntnis gesetzt und so vor vollendete Tatsachen gestellt. Wir glauben nicht, dass die SWM ihre Fernwärmebaustellen so kurzfristig planen, dass Anlieger nur Tage vorher informiert werden können und fragen deshalb den Oberbürgermeister in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrats:
1) Wie lange vor Beginn eines Baustellenbetriebs steht die zeitliche Pla- nung der Baustelle durch die SWM fest?
2) Warum ist es nicht möglich, betroffene Anlieger, insbesondere Gewer- betreibende, so frühzeitig wie möglich (mindestens mit einem Vorlauf von 4-6 Wochen) über die Baustellenplanung zu informieren?
3) Kann nicht auch von den SWM erwartet werden, dass im Rahmen der Planung des Ausbaus des Fernwärmenetzes die frühzeitige Information betroffener Anlieger als Routinepunkt in den Planungsprozess aufgenommen wird?
4) Kann bei der Planung zum Ausbau des Fernwärmenetzes ggf. auch zeitliche Rücksicht auf Gegenden mit überwiegend Gewerbetreibenden als Anlieger dergestalt genommen werden, dass nicht ausgerechnet das wichtige Weihnachtsgeschäft betroffen ist?
5) Sind sich die SWM darüber im Klaren, dass eine Beeinträchtigung der Geschäftsnotwendigkeiten von Gewerbetreibenden durch eigenen Baustellenbetrieb auch Umsatzeinbußen zur Folge hat und damit auch ein Gewerbesteuerausfall für die Stadt München droht?
6)Ist es den SWM ggf. noch möglich, die Baustellenzeit zu straffen und die Baustelle, mit Rücksicht auf die betroffenen Gewerbetreibenden, bereits Mitte November abzuschließen und abzubauen?“
Zu Ihrem Schreiben möchten wir Folgendes antworten:
Da Planung und Durchführung der genannten Baumaßnahme den Stadtwerken München obliegt, haben wir dort um Stellungnahme gebeten und können Ihnen hierzu folgende Rückmeldung geben:
Frage 1:
Wie lange vor Beginn eines Baustellenbetriebs steht die zeitliche Planung der Baustelle durch die SWM fest?
Antwort SWM:
Wir finalisieren unsere Planungen so schnell es uns möglich ist. Die Planung ist in der Regel vier Wochen vor Baubeginn finalisiert. Die Kommunikation des konkreten Baubeginns an die Bevölkerung hängt allerdings nicht von der Fertigstellung der Planung, sondern von der rechtlich-verbindlichen Grundlage ab, der so genannten Verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO). Erst nach einer Genehmigung der VAO durch das Mobilitätsreferat (MOR) kann eine verbindliche Terminkommunikation an die Bevölkerung erfolgen.
Frage 2:
Warum ist es nicht möglich, betroffene Anlieger*innen, insbesondere Gewerbetreibende, so frühzeitig wie möglich (mindestens mit einem Vorlauf von 4-6 Wochen) über die Baustellenplanung zu informieren?
Antwort:
Unabhängig des Bearbeitungsstandes und des tatsächlichen Ausführungsdatums wird eine frühe Vorabinformation und ein Gesprächsangebot zu geplanten Baustellen mit den betroffenen Gewerbetreibenden und Anlieger*innen durch die Maßnahmenträger ausdrücklich begrüßt. Das MOR wird sich hierzu erneut mit der SWM austauschen und weitere Verbesserungen erwirken.
Frage 3:
Kann nicht auch von den SWM erwartet werden, dass im Rahmen der Planung des Ausbaus des Fernwärmenetzes die frühzeitige Information betroffener Anlieger als Routinepunkt in den Planungsprozess aufgenommen wird?
Antwort SWM:
Die transparente und umfassende Information der betroffenen Anlieger*innen und Gewerbetreibenden ist ein fester Bestandteil unserer Planung und Ausführung. Sobald konkrete, belastbare und rechtlich verbindliche Inhalte vorliegen, nutzen wir hierfür die Kombination verschiedener Kommunikati-onskanäle, wie z.B. die elektronische Information an die Bezirksausschüsse (alle zwei Wochen), Flyer oder auch Plakate und Bautafeln. Dies soll sicherstellen, dass die Informationen alle relevanten Personen erreichen.
Der Bezirksausschuss wurde im vorliegenden Fall am 25.9.2025 informiert, die Flyer wurden am 30.9.2025 verteilt.
Frage 4:
Kann bei der Planung zum Ausbau des Fernwärmenetzes ggf. auch zeitliche Rücksicht auf Gegenden mit überwiegend Gewerbetreibenden als Anlieger dergestalt genommen werden, dass nicht ausgerechnet das wichtige Weihnachtsgeschäft betroffen ist?
Antwort SWM:
Wir versuchen bestmöglich die Interessen der Gewerbetreibenden bei der zeitlichen Planung von Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Besonders umsatzstarke Zeiten wie das Oktoberfest oder das Weihnachtsgeschäft werden nach Möglichkeit ausgespart. In diesem Fall wurde vom MOR ein Bauverbot im öffentlichen Raum während des Oktoberfestes festgelegt, weshalb diese Baumaßnahme erst im Anschluss daran angegangen werden konnte, da wir im Auftrag unserer Kunden die Versorgung sicherstellen mussten. Wie dieses Beispiel zeigt, lassen sich Beeinträchtigungen leider nie vollständig vermeiden.
Frage 5:
Sind sich die SWM darüber im Klaren, dass eine Beeinträchtigung der Geschäftsnotwendigkeiten von Gewerbetreibenden durch eigenen Baustellenbetrieb auch Umsatzeinbußen zur Folge hat und damit auch ein Gewerbesteuerausfall für die Stadt München droht?
Antwort SWM:
Uns ist bewusst, dass jede Art von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum zu Unannehmlichkeiten führen können. Es gilt, eine Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und unserem Versorgungsauftrag zu finden. Daher setzen wir als SWM und unsere Partner/Baufirmen alles daran, die Dauer der Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und weisen alle Beteiligten auch regelmäßig daraufhin.
Frage 6:
Ist es den SWM ggf. noch möglich, die Baustellenzeit zu straffen und die Baustelle, mit Rücksicht auf die betroffenen Gewerbetreibenden, bereits Mitte November abzuschließen und abzubauen?
Antwort SWM:
Die Bauarbeiten wurden Mitte Dezember 2025 abgeschlossen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.