Nächtliche Beleuchtung des Rotkreuzplatzes
Antrag Stadträte Leo Agerer, Dr. Michael Haberland, Hans-Peter Mehling und Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 29.10.2025
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Mit dem oben genannten Antrag vom 29.10.2025 fordern Sie das Baureferat auf, die Beleuchtung der großen Fußgängerfläche am Rotkreuzplatz (südliche Nymphenburger Straße, östliche Furt) deutlich zu verbessern. Als Begründung führen Sie an: „Von Anliegern wird beobachtet, dass sich mittlerweile auch am Rotkreuzplatz eine Drogenhandelsszene etabliert. Seit geraumer Zeit schalten die anliegenden Einzelhandelsgeschäfte in der Nacht ihre Schaufensterbeleuchtung aus. Die wenigen Leuchten auf der bezeichneten Fläche gleichen diesen Rückgang an Beleuchtung bei Weitem nicht aus. So entsteht ein Gefühl der Unsicherheit. Beiden Entwicklungen wirkt eine bessere nächtliche Beleuchtung entgegen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 29.10.2025 teilt das Baureferat Folgendes mit:
Die bestehende Beleuchtung am Rotkreuzplatz ist normgerecht. Die erforderlichen Beleuchtungsstärken gemäß DIN 13201 werden auf dem Platz selbst und auf den angrenzenden städtischen Verkehrsflächen eingehalten. Es ist nicht Aufgabe der Landeshauptstadt München als Straßenbaulastträger, den Wegfall von privaten Schaufensterbeleuchtungen auszugleichen. Für einen Umbau der Straßenbeleuchtung oder die Errichtung einer zusätzlichen Beleuchtung zur Übererfüllung der Beleuchtungsstärke als freiwillige Aufgabe stehen im Teilhaushalt des Baureferats keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.