Die Münchner Wohnen setzt ein Pilotprojekt im 3D-Betondruck um
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 2.12.2025
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ.Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 2.12.2025 haben Sie gemäß § 60 GeschO den o.g. Antrag Nr. 20-26/A 06134 gestellt, wonach die städtische Wohnungsbaugesellschaft Münchner Wohnen GmbH gebeten wurde, zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Pilotprojekt im Hausbau in 3D-Betondruck-Bauweise durchzuführen.
In Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 06134 vom 2.12.2025 wird die Münchner Wohnen GmbH gebeten, „zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Pilotprojekt im Hausbau in 3D-Betondruck-Bauweise durchzuführen, um beispielsweise das Potenzial des 3D-Druck-Verfahrens im Bereich des sozialen Wohnungsbaus auszuloten. Sollte sich das Konzept bewähren, folgt eine Ausweitung des Projektes oder die Umsetzung von Folgeprojekten.“
In der Begründung des vorliegenden Antrags wird ein Beispiel im Kreis Unna angesprochen. Das Pilotprojekt im geförderten Mietwohnungsbau wurde Ende des Jahres 2024 bezugsfertig. Mit dem Projekt will das Bundesland Nordrhein-Westfalen das Potenzial des 3D-Druck-Verfahrens im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ausloten und standardisierte Vorgehensweisen entwickeln, die Folgeprojekte ermöglichen sollen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein 3-geschossiges Wohngebäude mit sechs Wohneinheiten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, da sie für die Landeshauptstadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lässt (Geschäft der laufenden Verwaltung). Zudem fällt die Angelegenheit in den Geschäftsbereich der Münchner Wohnen GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Die Beantwortung erfolgt somit als Schreiben.
Zu Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 06134 vom 2.12.2025 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:Die Münchner Wohnen GmbH beobachtet, nach eigener Aussage, die Entwicklungen auf dem Gebiet des 3D-Betondrucks kontinuierlich. Dabei stellt die Münchner Wohnen GmbH fest, dass beim Bauen von gefördertem Geschosswohnungsbau im 3D-Betondruck derzeit noch Erfahrungen hinsichtlich größerer oder großer Wohngebäude fehlen. Dies ist aber das Betätigungsfeld der Münchner Wohnen GmbH.
Die Münchner Wohnen GmbH sieht neben den Vorteilen des 3D-Betondrucks, wie einer möglichen Zeiteinsparung, einer Materialeffizienz beim Verwenden von Beton oder der Reduktion von Bauabfällen auch eine Reihe von Herausforderungen. So ist nach Kenntnis der Münchner Wohnen GmbH unter anderem die Dauerhaftigkeit von ca. 30 Jahren noch nicht ausreichend erforscht. Auch sind die hohen Investitionskosten in die 3D-Betondrucker ein Hemmnis für die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit mit anderen Bauverfahren im konventionellen oder seriellen Bauen. Die technischen, gestalterischen und regulatorischen Vorgaben zum Bauen, wie beispielsweise DIN-Normen oder die technische Sicherheit, sind nach Aussage der Münchner Wohnen GmbH, im 3D-Betondruck noch entwicklungsfähig.
Die Münchner Wohnen GmbH hält aufgrund des aktuellen Entwicklungsstandes 3D-Betondruckverfahren für Neubauprojekte für noch nicht marktreif und wettbewerbsfähig.
Falls sich in der Baubranche weitere belastbare Erfahrungen im 3D-Betondruck im Geschosswohnungsbau abzeichnen sollten, könnte die Münchner Wohnen GmbH zu gegebenem Zeitpunkt für ein Pilotprojekt zur Verfügung stehen. Letztlich ist es der Auftrag der Münchner Wohnen GmbH als Wohnungsbaugesellschaft der Landeshauptstadt München, in einem angespannten Wohnungsmarkt möglichst viel neuen, preisbewussten Wohnraum zu schaffen, Bestand zu erhalten und zu modernisieren und Quartiere für die Zukunft zu entwickeln.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.