Umfrage zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Delija Balidemaj, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 30.1.2026
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
In Ihrem Antrag beauftragen Sie das Referat für Arbeit und Wirtschaft, auf die weiteren Initiatoren der „Münchner City-Befragungen“ zuzugehen und gemeinsam mit diesen zu prüfen, ob bei den nächsten Befragungen das Thema „Aufenthaltsqualität“ etwas ausführlicher abgefragt werden kann. Dabei sollen sowohl die Konsumenten als auch die Händler befragt werden, wie diese sich eine verbesserte Aufenthaltsqualität in der Innenstadt vorstellen können, bzw. mit welchen Mitteln diese erreicht werden kann.
Dazu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die City-Befragung wurde 2023 zum ersten Mal durch CityPartnerMünchen e.V., die Günther Rid Stiftung für den bayerischen Einzelhandel und den Handelsverband Bayern in Auftrag gegeben. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat die Befragung monetär unterstützt und begleitet. Auch 2025 wurde die Befragung im gleichen Format erneut mit einer Unterstützung des Referates für Arbeit und Wirtschaft durchgeführt.
Die Auftraggeber der City-Befragung haben in Aussicht gestellt, zu gegebener Zeit gemeinsam mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft eine weitere Auflage und das zukünftige Format der City-Befragung zu diskutieren. In diesem Zusammenhang wird sich das Referat für Arbeit und Wirtschaft auch dahingehend einbringen, das Thema „Aufenthaltsqualität“ ausführlicher, wie von Ihnen beantragt, abzufragen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.