Briefwahlergebnisse bezogen auf einzelne Stimmbezirke auswerten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (Die Linke / Die PARTEI Stadtratsfraktion) und Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann, Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 28.5.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 28.5.2025.
Sie beantragen, bei künftigen Wahlen die Briefwahlergebnisse auf Ebene der einzelnen Stimmbezirke ausgewertet zu veröffentlichen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Bereits vor Ihrem Antrag fand ein Gespräch zwischen dem Statistischen Amt der Landeshauptstadt München und dem Wahlamt statt, um eine bessere Auswertung der Briefwahlergebnisse im Hinblick auf die räumliche Zuordnung zu erreichen.
Es konnte dabei eine Lösung gefunden werden, die einerseits dem Wunsch nach besseren und kleinteiligeren statistischen Auswertungen der Briefwahl und andererseits die organisatorischen Grenzen der Umsetzbarkeit sowie die Sicherung der störungsfreien Vorbereitung und Durchführung der Wahlen berücksichtigt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.