Kosten für Fundtier-Pauschale
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 6.11.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6.11.2025, in der Sie Folgendes ausführen:
„Die Landeshauptstadt München betreibt das Tierheim in München-Riem nicht selbst, sondern kooperiert mit dem Tierschutzverein München e.V., der das Tierheim in Riem betreibt. Dies erfolgt in der Form, dass die Landeshauptstadt München den Verein finanziell durch eine sog. Fundtier-Pauschale unterstützt.“
Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:
Frage 1:
Welche Kriterien müssen erfüllt sein für die Auszahlung der o.g. Fundtier-Pauschale?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München (LHM) hat zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Tierschutzverein München e.V. (TSV) geschlossen. Vertraglich geregelt ist hierin unter anderem die Aufnahme, Behandlung, Versorgung und Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren. Der TSV erfüllt damit im Rahmen des bestehenden Vertrages die Aufgaben der LHM als Fundbehörde und erhält hierfür einen vereinbarten Kostenersatz.
Frage 2:
Wie hoch ist die Fundtier-Pauschale pro Tier?
Antwort:
Die seinerzeit vereinbarte pauschalierte jährliche Vertragssumme basierte auf der damaligen Datenlage der durchschnittlich im städtischen Auftrag untergebrachten Fund- und Verwahrtiere sowie Festlegungen, welche zusätzlichen Aufgabenbereiche unterstützt werden sollen. Aufgrund der Pauschalisierung ist ohne unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand keine bezifferbare Aussage möglich, welcher exakte Teilbetrag der jährlichen Gesamtpauschale auf Fund- oder Verwahrtiere entfällt. Der Stadtrat wurde zuletzt am 19.12.2023 über die Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein München e.V. in einer nicht öffentlichen Sitzung informiert.
Frage 3:
Wie oft wurde die Fundtier-Pauschale in den Jahren 2020 bis einschließlich 2025 ausgezahlt? Bitte die Jahre einzeln aufführen.
Antwort:
Die Auszahlung der Gesamtpauschale, damit auch für die Fundtiere, erfolgt jährlich, verteilt auf vier Quartale.
Frage 4:
Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten in den Jahren 2020 bis 2025? Bitte die Jahre einzeln aufführen.
Antwort:
Aufgrund der Auszahlung eines Pauschalbetrages für eine Vielzahl an unterschiedlichen Aufgaben ist keine Aussage möglich, welche jährlichen Gesamtkosten nur auf die Fundtiere entfallen (siehe auch Antwort zu Frage 2).
Frage 5:
Wie ist das weitere Vorgehen, nachdem ein Fundtier vermittelt wurde?
Antwort:
Fundtiere, welche nicht von ihren Besitzer*innen abgeholt werden, können nach Ablauf von 14 Tagen unter Eigentumsvorbehalt vermittelt werden. Die Landeshauptstadt München trägt als Fundbehörde lediglich die Kosten der nicht abgeholten Fundtiere bis zum 28. Tag nach dem Fund im Rahmen der Pflichtaufgaben. Darüber hinaus erhält der TSV im freiwilligen Aufgabenbereich Leistungen für die Versorgung der Tiere ab dem 29. Fundtag.
Frage 6:
Werden ausgezahlte Fundtier-Pauschalen zurückgefordert, wenn ein Fun tier vermittelt bzw. verwertet wurde?
Antwort:
Nein, dies ist bei der Festlegung der Pauschale berücksichtigt worden.
Frage 7:
Wenn ja. In welcher Höhe?
Antwort:
Entfällt (Siehe Antwort zu Frage 6).
Frage 8:
Wird die Fundtier-Pauschale zurückgefordert, wenn ein Fundtier von seinem Eigentümer abgeholt wird?
Antwort:
Sofern sich die Eigentümer*innen melden oder ermittelt werden können, tragen diese die für Unterbringung und Versorgung entstandenen Kosten.
Frage 9:
Wird die o.g. Fundtier-Pauschale auch für Tiere aus Beschlagnahme ausgezahlt?
Antwort:
(Siehe auch Antwort zu Frage 1).
In der jährlichen Vertragssumme sind anteilig auch die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Verwahrtieren, also Tieren, die aus sicherheits-, tierschutz- oder tierseuchenrechtlichen Gründen sichergestellt werden, enthalten.
Frage 10:
Wenn beschlagnahmte Tiere nicht über die Fundtier-Pauschale unterstützt werden, wie werden diese Maßnahmen finanziert und in welcher Höhe?
Antwort:
(Siehe auch Antwort zu Frage 1 und 9).