Vogelgrippe in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Dr. Evelyne Menges und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 11.11.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
„Die Presse berichtet davon, dass die Geflügelpest (vulgo: Vogelgrippe) inzwischen in der Region München angekommen sei. Auch wenn andere Regionen in Deutschland noch mehr Fälle zu verzeichnen haben, ist die Entwicklung genau zu beobachten, denn das Auftreten des Virus stellt eine Gefahr für das heimische Geflügel dar.“
Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie schätzt die Landeshauptstadt München (LHM) das aktuelle Gefährdungspotential der Geflügelpest ein?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München beobachtet das aktuelle Auftreten der Geflügelpest mit großer Aufmerksamkeit. Im Einklang mit der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 6.11.2025 sowie des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 28.10.2025 stuft das Veterinäramt das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest in wild lebenden Wasservogelpopulationen sowie das Risiko des Eintrags von Geflügelpest in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein.
Zum Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung der Geflügelpest sind die Überprüfung und konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im Bestand entscheidend. Es ist davon auszugehen, dass der Erreger der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation derzeit flächendeckend verbreitet ist.
Frage 2:
Befindet sich die LHM bzgl. des Ausbreitungsgeschehens der Vogelgrippe derzeit im Austausch mit anderen staatlichen Institutionen und Ebenen?
Antwort:
Das Veterinäramt des Kreisverwaltungsreferats befindet sich in regelmäßigem Austausch mit dem LGL und der Regierung von Oberbayern. Zudem werden die vom FLI und dem LGL herausgegebenen Risikobewertungen und Handlungsempfehlungen fortlaufend berücksichtigt. Dieser Austausch dient dazu, etwaige Maßnahmen zeitnah und abgestimmt umsetzen zu können.
Frage 3:
Müssen (Vorbereitungs-)Maßnahmen, die zuletzt beim Auftreten der aviären Influenza in München im Jahr 2023 angewandt wurden, angepasst werden?
Antwort:
Das Veterinäramt hat alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um für den Seuchenfall vorbereitet zu sein und schnell handeln zu können. Der Tierpark Hellabrunn hat in Abstimmung mit dem Veterinäramt seine Biosicherheitsmaßnahmen und Maßnahmenpläne überprüft.