Wie geht München mit Einbürgerungswilligen um?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/ München-Liste) vom 18.8.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
In Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf die in der Berichterstattung erwähnten Vorwürfe gegenüber der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE), hinsichtlich eines Einzelfalles, im Zusammenhang mit dem Gesprächsverlauf im Kreisverwaltungsreferat (Referatsleitung) und der Übergabe der Einbürgerungsurkunde. Erfreulicherweise können wir an dieser Stelle bereits mitteilen, dass im Zuge des Gesprächs die Einbürgerung mit der Urkundenaushändigung abgeschlossen wurde.
Zu Ihrer Anfrage vom 18.8.2025 nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche internen Anweisungen oder Entscheidungswege führten zur Einberufung dieses Gesprächs am 28.7.2025 im KVR – und welche Stellen waren daran beteiligt?
Antwort:
Die Referatsleitung bot dem Ehepaar einen Gesprächstermin an, da sich deren Aussagen in der Presse nicht mit dem Sachstand der Akten deckten.
Ziel war die einvernehmliche Klärung der offenen Fragen, gemeinsam mit der Referatsleitung, der Pressesprecherin des KVR, dem kommissarischen Hauptabteilungsleiter der SZE, der Leiterin der Abteilung Staatsangehörigkeit und Einbürgerung sowie einem weiteren Sondersachbearbeiter der Abteilung Staatsangehörigkeit und Einbürgerung. Zudem sollte in diesem Rahmen die Einbürgerungsurkunde in den Räumlichkeiten der Referatsleitung ausgehändigt werden.
Frage 2:
Welche Funktion hatte die städtische Pressestelle bei diesem Gespräch? Mit welchem Mandat war sie anwesend und wie wird ihr Verhalten im Nachgang bewertet?
Antwort:
Die Pressesprecherin des KVR war anwesend, da der Ehemann der Kundin sie bezüglich der Einbürgerung seiner Frau zuvor persönlich kontaktierthatte. Es wurde u.a. darüber gesprochen, aus welchem Grund das Ehepaar den Weg über die Presse wählte.
Der zweite Teil des Gesprächs war ausschließlich dem Einbürgerungsverfahren und der Übergabe der Einbürgerungsurkunde gewidmet, weshalb neben dem Ehepaar und der Anwältin, nur noch der kommissarische Hauptabteilungsleiter der SZE, die Leiterin der Abteilung Staatsangehörigkeit und Einbürgerung und ein Sondersachbearbeiter anwesend waren. Der Kundin wurde die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt, zu dieser alle anwesenden Kolleg*innen der SZE herzlich gratulierten.
Frage 3:
Wie stellt die Stadt sicher, dass Mitarbeitende ohne fachliche Qualifikation (z.B. für Sprachbewertung) keine Einschätzungen oder Urteile äußern, die den Verlauf eines Verwaltungsverfahrens beeinflussen?
Antwort:
Für die Einbürgerung sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens erforderlich. Diese müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung vorliegen. Im Rahmen der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist daher ein besonderes Augenmerk auf die Deutschkenntnisse zu legen. Das gilt vor allem, wenn der Behördenkontakt vorwiegend durch eine andere Person (Partner*in, Rechtsanwält*in) erfolgte oder das Zertifikat schon einige Zeit vor der Einbürgerung erworben wurde. Sollten Zweifel an den Sprachkenntnissen bestehen, werden diese in der Regel durch eine*n Sondersachbearbeiter*in erneut überprüft.
Frage 4:
Welche Maßnahmen wird die Stadt München ergreifen, um künftig sicherzustellen, dass Einbürgerungswillige nicht durch unangekündigte Mehrfachbefragungen und gruppendynamische Situationen eingeschüchtert oder diskriminiert werden?
Antwort:
Üblicherweise erfolgt eine Einbürgerung nicht in den Räumlichkeiten der Referatsleitung, sondern findet im Trausaal des KVR zusammen mit anderen Einbürgerungsbewerber*innen, statt. Im Übrigen möchte sich das KVR von dem Vorwurf einer Einschüchterung oder einer Diskriminierung entschieden distanzieren. Das KVR bedauert, wenn ein falscher Eindruck entstanden ist.
Frage 5:
Welche Anlaufstellen innerhalb der Stadtverwaltung stehen Bürgerinnen und Bürgern offen, wenn sie sich durch Behördenverhalten unter Druck gesetzt oder ungerecht behandelt fühlen?
Antwort:
Lob und Beschwerden können selbstverständlich jederzeit an das Feedbackmanagement des KVR herangetragen werden, sollte die Behörde zuständig sein. Das Feedbackmanagement ist unabhängig von der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung organisiert und unmittelbar der Referatsleitung unterstellt. Damit wird gewährleistet, dass eingehende Beschwerden mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Transparenz bearbeitet werden.
Frage 6:
Wie kann eine Atmosphäre von gegenseitiger Achtung entstehen?
Antwort:
Effektive Kommunikation ist im KVR essenziell, sowohl nach innen zu den Mitarbeiter*innen, als auch nach außen zu Kund*innen und Medien. Es ist ein selbstverständliches Anliegen, dass Kund*innen des KVR wertschätzend und kundenorientiert sowie zufriedenstellend behandelt werden.
Frage 7:
Wie können klare Regeln kommuniziert werden und persönliche Animositäten verhindert werden?
Antwort:
Die SZE aktualisiert stetig ihre Webseiten im Internet, insbesondere den Online-Service, damit Kund*innen eine leichte Kontaktaufnahme ermöglicht wird und auch alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden können. Nur wenn alle benötigten Unterlagen vollständig eingereicht werden, können Anträge abschließend bearbeiten werden. Der Prozess verzögert sich leider, wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen. Die Unterlagennachforderung kann jedoch erforderlich sein, um das Vorliegen der gesetzlich normierten Voraussetzungen einer Einbürgerung vollständig nachzuweisen und gleichzeitig einheitliche Standards zu schaffen. Die SZE ist an diese gesetzlichen Vorgaben gebunden.