Notfallpläne am Flughafen München für witterungsbedingte Ausfälle?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 23.2.2026
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 23.2.2026 führten Sie als Begründung aus: „Medienberichten zufolge mussten etwa 500 Passagiere am Flughafen München nach einer witterungsbedingten Flugstreichung die Nacht in geparkten Flugzeugen verbringen. Berichtet wurde über unzureichende Information, fehlende Transportmöglichkeiten zum Terminal sowie eine mangelhafte Versorgungssituation.
Ein internationaler Verkehrsflughafen wie der Flughafen München trägt – gemeinsam mit den dort operierenden Airlines – eine besondere Verantwortung für Sicherheit, Organisation und angemessene Behandlung von Reisenden. Gerade in winterlichen Ausnahmesituationen müssen Notfall- und Krisenpläne belastbar, personell abgesichert und klar zwischen den Beteiligten abgestimmt sein.
Die Landeshauptstadt München ist Gesellschafterin der Flughafen München GmbH. Der Oberbürgermeister trägt als Mitglied des Aufsichtsrats eine besondere Verantwortung für die Kontrolle der Geschäftsführung und die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs. Der geschilderte Vorfall wirft daher grundsätzliche Fragen zur Krisenvorsorge, Personalplanung, Kommunikationsstruktur sowie zur Abstimmung zwischen Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften auf.
Solche Vorfälle und die resultierende mediale Aufmerksamkeit schaden dem Image Münchens als Messe- und Tourismusstadt.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wie stellt sich der konkrete Ablauf des Vorfalls dar, bei dem 500 Passagiere über Nacht in einem geparkten Flugzeug verbleiben mussten?
Antwort FMG:
In Folge eines Wintereinbruchs kam es am Donnerstag, den 19.2.2026, am Flughafen München zu heftigen Einschränkungen im planmäßigen Flugbetrieb. Daraus resultierten insgesamt 114 Flugannullierungen (45 Starts, 69 Landungen) mit ca. 12.000 betroffenen Passagieren, davon musstenca. 600 Passagieren in 6, auf Vorfeldpositionen abgestellten, Flugzeugen mehrere Stunden auf einen Bustransport zum Terminal warten.
Eine terminalnahe Abstellung der betroffenen 6 Flugzeuge am Terminal 2 war nicht möglich, da alle Terminalabstellpositionen bereits belegt waren. Dementsprechend wäre für eine terminalnahe Abstellung dieser Flüge am Terminal 2 ein Umpositionieren der dort bereits befindlichen Flugzeuge erforderlich gewesen. Da diese jedoch bereits vollbetankt waren (entweder vorbereitet für den Folgetag oder annullierungsbedingt), wären diese nur sehr eingeschränkt schleppbar bzw. manövrierbar gewesen. Ein Bustransport der Passagiere zum Terminal konnte aufgrund einer Verkettung mehrerer Umstände sowie aufgrund ausgebliebener Eskalation zwischen den Prozessbeteiligten, wodurch notwendige Abläufe nicht rechtzeitig ausgelöst wurden, erst mit erheblicher Zeitverzögerung erfolgen.
Es bestand jedoch zu keiner Zeit eine kritische Situation für die Passagiere; diese wurden in den Flugzeugen von den Airlines bestmöglich versorgt.
Frage 2:
Welche verbindlichen Notfall- und Winterbetriebspläne bestehen für den Umgang mit witterungsbedingten Flugstreichungen und Abfertigungsengpässen? Wurden diese im konkreten Fall umgesetzt, wenn nein, warum nicht?
Antwort FMG:
Am Flughafen München gibt es klar definierte Strukturen und Prozesse für die Winterdienste.
Insgesamt sind die Winterdienste mit 540 Kräften im Einsatz – konkret 180 Beschäftige pro Schicht. Diese werden aktiv, wenn es zur Ankündigung von Schneefällen oder Eisbildung kommt, um alle Straßen, Wege und Flächen im öffentlichen wie nicht-öffentlichen Bereich am Flughafen München von Schnee, Glatteis und anderen wetterbedingten Risiken soweit wie möglich freizuhalten.
Das bei winterlichen Witterungsverhältnissen erforderliche Enteisen der Flugzeige erfolgt durch die EFM-Gesellschaft für Enteisen und Flugzeugschleppen am Flughafen München mbH.
Aufgrund des vorhergesagten Schneefalls war der Winterdienst des Flughafens den ganzen Tag über im Einsatz, hat Vorfelder, Taxiways und wechselseitig die beiden Start-/Landebahnen geräumt. Dadurch ist es bereits im Tagesverlauf zu Verspätungen und Flugausfällen gekommen. Im Laufe des Abends waren aus Sicherheitsgründen mehrfach Bahnräumungen und Bahnsperrungen wegen des heftigen Schneefalls erforderlich. Ebenso mussten alle abfliegenden Flugzeuge vor dem Start an denjeweiligen Enteisungspads durch die EFM-Gesellschaft für Enteisen und Flugzeugschleppen am Flughafen München mbH enteist werden. Die Enteisungszeiten waren dabei aufgrund der sehr nassen und schweren Schneekonsistenz deutlich länger als üblich.
Neben den Strukturen und Prozessen für die Winterdienste gibt es am Flughafen München auch spezifische Notfallprozesse und eine 24-Stunden-Betriebsbereitschaft, die stets bei einer Alarmierung aktiviert werden. Die Werkfeuerwehr des Flughafens war vollständig einsatzbereit, um im Falle einer Alarmierung anlässlich einer Notsituation jederzeit Hilfe leisten zu können. Dementsprechend hätte auch ein medizinischer Notfall so jederzeit versorgt werden können.
In dieser Nacht bestand jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Lage, die ein Eingreifen von Polizei oder Feuerwehr erforderlich gemacht hätte. Die Situation war operativ anspruchsvoll, aber nicht sicherheitsrelevant. Deswegen haben sich die im Dienst befindlichen Beschäftigten nicht für eine Alarmierung entschieden.
Frage 3:
Trifft es zu, dass Busse bzw. Busfahrer für den Transport der Passagiere zum Terminal nicht mehr verfügbar waren?
Antwort FMG:
Nein. Die für den Bustransport zuständige AeroGround Flughafen München GmbH hatte im Spätdienst 15 Busfahrer im Einsatz, um den gesamten Verkehr abzuwickeln.
Da aufgrund der für den Flughafen München bestehenden Nachtflugregelung im Zeitraum von 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr in der Regel kein regulärer Flugbetrieb stattfindet, war die Anzahl an Busfahrern wie üblich auf einen Busfahrer reduziert. Allerdings wurde durch die Busdisposition der Aero-Ground die Dienstzeit von zwei weiteren Busfahrern vorsorglich - noch vor der Streichung der 17 Flüge - bis zur arbeitsrechtlich zulässigen Höchstarbeitszeit verlängert. Nach heutiger Erkenntnislage wären in der konkreten Situation eine größere Anzahl an Busfahrern erforderlich gewesen, um einen zeitnahen Transport der Passagiere zum Terminal zu ermöglichen. Dies war im Zeitpunkt der Verlängerung der Dienstzeiten von zwei Busfahren jedoch nicht vorhersehbar.
Frage 4:
Wie bewertet der Aufsichtsrat die personelle und logistische Vorsorge für abendliche oder nächtliche Krisensituationen?
Antwort:
Herr Staatsminister Füracker hat als Vorsitzender des Aufsichtsrats deutliche Kritik geäußert, die Situation der betroffenen Passagiere als inakzeptabel bezeichnet und erklärt, dass so etwas nicht passieren dürfe. Die Vorkommnisse wurden zudem im Aufsichtsrat diskutiert; ein Maßnahmenplan zur Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse wurde vorgestellt.
FMG und Lufthansa haben gemeinsam Fehler eingestanden, dafür die Verantwortung übernommen und sich entschuldigt.
Frage 5:
Welche verbindlichen Standards gelten am Flughafen München hinsichtlich Versorgung, Betreuung und Information von Passagieren in außergewöhnlichen Situationen (z.B. Bereitstellung von Getränken, Verpflegung, Decken, Zugang zu sanitären Einrichtungen)? Wurden diese Standards im vorliegenden Fall eingehalten?
Antwort FMG:
In allen Situationen mit Beeinträchtigungen und des regulären Flugbetriebs, die zur Folge haben, dass Passagiere längere Zeit am Flughafen bzw. in den Terminals verbleiben müssen, stellt der Flughafen München den betroffenen Passagieren kostenlos Getränke und Snacks zur Verfügung. In Fällen, in denen Passgiere die Nacht in den Terminalbereichen verbringen müssen, werden diese zusätzlich mit Decken und Kissen versorgt; auch wird versucht diesen Übernachtungsmöglichkeiten in Form von Feldbetten bzw. Luftmatratzen zur Verfügung zu stellen.
Dies ist auch in der gegenständlichen Situation für alle Passagiere, die sich bedingt durch Annullierungen ihrer Flüge über Nacht in den Terminalbereichen aufhielten, erfolgt.
Die Passagiere in den 6 Flugzeugen wurden dagegen von den Airlines bestmöglich versorgt.
Frage 6:
Wie bewertet der Aufsichtsrat die Informationspolitik gegenüber den betroffenen Passagieren während der Nacht? Welche konkreten Maßnahmen sollen ergriffen werden, um Transparenz, Koordination und Krisenkommunikation künftig zu verbessern?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 4.Frage 7:
Inwiefern hat das Nachtflugverbot bzw. die nächtliche Betriebsschließung organisatorische Entscheidungen beeinflusst? Gibt es Notfallregelungen oder Ausnahmemöglichkeiten, um in vergleichbaren Situationen passagierfreundlichere Lösungen sicherzustellen?
Antwort FMG:
Vor dem Hintergrund der winterlichen Witterungsverhältnisse sowie den aufgrund dessen zu erwartenden Beeinträchtigungen des Flugbetriebs (wechselseitige Bahnsperrungen zu Schneeräumarbeiten, längere Enteisungszeiten) war von der Verkehrsleitung des Flughafens am 19.2. bereits frühzeitig eine Ausnahmegenehmigung von der, für den Flughafen München bestehenden, Nachtflugregelung beim zuständigen Referat des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) beantragt worden. In Abstimmung mit dem zuständigen Referat des StMB konnte so eine Verlängerung der Betriebszeit bis 01:00 Uhr für Interkont-Flüge bzw. bis 00:30 Uhr für Kont-Flüge erzielt werden. Aufgrund dessen waren in der Zeit von 23:00 Uhr bis 01:00 Uhr insgesamt 17 Flüge (9 noch am Terminal befindlich, 8 bereits auf dem Weg zum Start) noch abflugbereit.
Aufgrund nochmals erforderlich werdender Bahnsperrungen durch Schneeräumarbeiten sowie den längeren Enteisungszeiten war jedoch ein Start vor dem Ende der verlängerten Betriebszeit nicht mehr für alle geplanten Abflüge möglich.
Zu betonen ist jedoch, dass die FMG und das zuständige Referat des StMB in einem guten und engen Austausch stehen, um in solchen Sondersituationen im Lichte der bestehenden Nachtflugregelung vertretbare und zugleich passagierfreundliche Lösungen zu finden.“
Frage 8:
Welche konkreten organisatorischen, personellen oder infrastrukturellen Maßnahmen werden aus diesem Vorfall abgeleitet, um künftig zu verhindern, dass Passagieren über Stunden oder gar über Nacht in Flugzeugen ausharren müssen?
Antwort FMG:
Zur Vermeidung ähnlicher operativer Situationen haben FMG, die Aero-Ground und die Lufthansa gemeinsam einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der Sofortmaßnahmen, kurzfristige und weitere Maßnahmen enthält und sofort in die Umsetzung geht. Dazu gehören zum Beispiel ein täglicher Abschluss-Call des operativen Managements von FMG, Lufthansa und der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Zudem besetzt der Betriebsleiter von AeroGround künftig auch nach 22:30 Uhr und damit Tag und Nacht einenPlatz im Hub Control Center (HOC) der Lufthansa. Beide Maßnahmen werden bereits seit dem 26.2.2026 umgesetzt.
Zudem gibt es ein Bündel an kurzfristigen und weiteren Maßnahmen, die sukzessive ab März 2026 umgesetzt werden.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.