Vorkommnisse am Flughafen München aufklären
Anfrage Stadträte Delija Balidemaj, Fabian Ewald, Dr. Michael Haberland, Jens Luther und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.3.2026
Antwort Dr. Christian Scharpf, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 3.3.2026 führten Sie als Begründung aus: „Medienberichten von WELT und BILD zufolge mussten am Flughafen München rund 600 Passagiere über Nacht in einem Flugzeug ausharren. In diesem Zusammenhang erhebt die Feuerwehr erhebliche Vorwürfe gegenüber der Flughafenbetreibergesellschaft hinsichtlich des Krisenmanagements und der Einsatzkoordination.
Wir als Mitgesellschafter der Flughafen München GmbH sind über die geschilderten Vorkommnisse sehr betrübt. Die Berichterstattung legt nahe, dass es im Ablauf, in der Kommunikation sowie in der Entscheidungsstruktur zu gravierenden Defiziten gekommen sein könnte. Angesichts der öffentlichen Bedeutung des Flughafens als kritische Infrastruktur sowie als Aushängeschild unserer Stadt bedarf es hier zwingend einer umfassenden Aufklärung.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Warum wurde die Flughafenfeuerwehr nach den geschilderten Umständen nicht unmittelbar zur Hilfeleistung gerufen?
Antwort FMG:
Es gibt Notfallprozesse und eine 24-Stunden-Betriebsbereitschaft, die stets bei einer Alarmierung aktiviert werden. Die Werkfeuerwehr des Flughafens war vollständig einsatzbereit, um im Falle einer Alarmierung anlässlich einer Notsituation jederzeit Hilfe leisten zu können. Dementsprechend hätten Hilfeleistungen, auch bei medizinischen Notfällen jederzeit versorgt werden können.
In dieser Nacht bestand jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Lage, die ein Eingreifen von Polizei oder Feuerwehr erforderlich gemacht hätte. Die Situation war operativ anspruchsvoll, aber nicht sicherheitsrelevant. Deswegen haben sich die im Dienst befindlichen Beschäftigten nicht für eine Alarmierung entschieden.
Frage 2:
Wer berät den Geschäftsführer der Flughafen München GmbH in akuten Krisensituationen, und ist diese Person bzw. sind diese Strukturen nach Einschätzung der Landeshauptstadt München fachlich und organisatorisch ausreichend qualifiziert?
Antwort:
Die FMG hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Grundsätzlich wird die Geschäftsführung in akuten Krisensituationen durch den sog. „Krisenstab“ unterstützt. Dieser bündelt alle relevanten Informationen, erstellt ein einheitliches Lagebild, nimmt eine übergeordnete, strategische Lagebewertung vor und trifft auf dieser Grundlage alle zur Lagebewältigung erforderlichen Entscheidungen.
Der Krisenstab hat sich dabei in der Vergangenheit wiederholt als geeignete Struktur zur schnellen und effektiven Bewältigung von Krisensituationen erwiesen (so unter anderem zuletzt in Zusammenhang mit Einschränkungen des Flugbetriebs wegen Drohnensichtungen im Zeitraum 2.-5.10.2025).“
Der LHM liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Strukturen nicht ausreichend qualifiziert wären.
Frage 3:
Sollte sich bestätigen, dass der Geschäftsführer des Flughafens München fehlerhaft oder unzureichend beraten wurde: Werden personelle oder strukturelle Konsequenzen geprüft, um vergleichbare Vorfälle künftig auszuschließen?
Antwort FMG:
Die Defizite wurden durch die Beteiligten umfassend aufgearbeitet und konkrete Maßnahmen veranlasst, sodass sich eine derartige Situation nicht wiederholen kann.
Frage 4:
Wie stellt sich aus Sicht der Landeshauptstadt München als Mitgesellschafterin die interne Kommunikations- und Entscheidungsstruktur der Flughafen München GmbH in Krisensituationen dar?
Antwort:
Herr Staatsminister Füracker hat als Vorsitzender des Aufsichtsrats deutliche Kritik geäußert, die Situation der betroffenen Passagiere als inakzeptabel bezeichnet und erklärt, dass so etwas nicht passieren dürfe. Die Landeshauptstadt München schließt sich dieser Bewertung an.
FMG und Lufthansa haben inzwischen gemeinsam Fehler eingestanden, dafür die Verantwortung übernommen, sich entschuldigt und einen Maßnahmenplan zur Vermeidung ähnlicher Situationen vorgestellt.
Frage 5:
Gab es in der fraglichen Nacht ein formal aktiviertes Krisenmanagement (z.B. Krisenstab), und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurde dieses einberufen?
Antwort FMG:
Der Krisenstab wurde nicht einberufen, da in der Nacht vom 19. auf den 20.2.2026 keine Eskalation der laufenden Situation (z.B. auf die Management-Ebene) erfolgt ist.
Frage 6:
Welche konkreten Gründe führten dazu, dass Passagiere über mehrere Stunden hinweg nicht aus dem Flugzeug aussteigen konnten?
Antwort FMG:
„In Folge eines Wintereinbruchs kam es am Donnerstag, den 19.2.2026, am Flughafen München zu heftigen Einschränkungen im planmäßigen Flugbetrieb. Daraus resultierten insgesamt 114 Flugannullierungen (45 Starts, 69 Landungen) mit ca. 12.000 betroffenen Passagieren, davon mussten ca. 600 Passagieren in 6, auf Vorfeldpositionen abgestellten, Flugzeugen mehrere Stunden auf einen Bustransport zum Terminal warten.
Eine terminalnahe Abstellung der betroffenen 6 Flugzeuge am Terminal 2 war nicht möglich, da alle Terminalabstellpositionen bereits belegt waren. Dementsprechend wäre für eine terminalnahe Abstellung dieser Flüge am Terminal 2 ein Umpositionieren der dort bereits befindlichen Flugzeuge erforderlich gewesen. Da diese jedoch bereits vollbetankt waren (entweder vorbereitet für den Folgetag oder annullierungsbedingt), wären diese nur sehr eingeschränkt schleppbar bzw. manövrierbar gewesen. Ein Bustransport der Passagiere zum Terminal konnte aufgrund einer Verkettung mehrerer Umstände sowie aufgrund ausgebliebener Eskalation zwischen den Prozessbeteiligten, wodurch notwendige Abläufe nicht rechtzeitig ausgelöst wurden, erst mit erheblicher Zeitverzögerung erfolgen.
Es bestand jedoch zu keiner Zeit eine kritische Situation für die Passagiere; diese wurden in den Flugzeugen von den Airlines bestmöglich versorgt.
Frage 7:
Wurden alle einschlägigen luftfahrtrechtlichen, sicherheitsrechtlichen und humanitären Standards eingehalten?
Antwort FMG:
Es wurden alle Rechtsvorschriften eingehalten, die die Sicherheit des Flugverkehrs betreffen. Aus diesem Grund wurde entschieden, dass die betroffenen Flüge aufgrund des extremen Schneefalls nicht mehr starten konnten und auf Parkpositionen zurückkehren mussten. Die inakzeptable Verzögerung im Rücktransport der betroffenen Passagiere zum Terminal entstand durch eine Verkettung mehrerer Umstände sowie aufgrund ausgebliebener Eskalation, die nicht durch konkrete Rechtsvorschriften geregelt sind.
Frage 8:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um künftig eine schnellere und transparentere Abstimmung zwischen Flughafenbetreiber, Feuerwehr, Sicherheitsbehörden und Airlines sicherzustellen?
Antwort FMG:
Zur Vermeidung ähnlicher operativer Situationen haben FMG, die Aero-Ground und die Lufthansa gemeinsam einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der Sofortmaßnahmen, kurzfristige und weitere Maßnahmen enthält und sofort in die Umsetzung geht. Dazu gehören zum Beispiel ein täglicher Abschluss-Call des operativen Managements von FMG, Lufthansa und der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Zudem besetzt der Betriebsleiter von AeroGround künftig auch nach 22:30 Uhr und damit Tag und Nacht einen Platz im Hub Control Center (HOC) der Lufthansa. Beide Maßnahmen werden bereits seit dem 26.2.2026 umgesetzt.
Zudem gibt es ein Bündel an kurzfristigen und weiteren Maßnahmen, die sukzessive ab März 2026 umgesetzt werden.“
Frage 9:
Wurde der Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH informiert und wenn ja, wann und in welcher Form?
Antwort:
Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats wurde in seiner Sitzung am 26.2.2026 mündlich durch die Geschäftsführung über die Vorkommnisse vom 19./20.2.2026, deren Hintergründe und Ursachen sowie den erarbeiteten Maßnahmenkatalog informiert. Ergänzend hierzu wurde am 4.3.2026auch noch ein schriftlicher Bericht an die Mitglieder des Aufsichtsrats versandt, der in der Sitzung am 17.3.2026 behandelt wurde.
Frage 10:
Plant die Landeshauptstadt München als Gesellschafterin eine gesonderte Befassung im zuständigen Gremium oder eine Sonderprüfung der Abläufe?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 9. Aufgrund der Berichterstattung an die zuständigen Gremien und des erarbeiteten Maßnahmenkatalogs erscheint eine weitere Sonderprüfung nicht erforderlich.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.