Sondervermögen Infrastruktur Länder und Kommunen + + + Geplante Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – der OB bringt sich ein
Anträge Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling, Veronika Mirlach und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 24.4.2025
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag Nr. 20-26/A 05586 fordern Sie, dass sich der Oberbürgermeister möglichst frühzeitig bei Bund und Freistaat dafür einsetzt, dass die Landeshauptstadt München für dringend benötigte Investitionen vom geplanten Sondervermögen Infrastruktur Länder und Kommunen profitieren kann.
In Ihrem zweiten Antrag Nr. 20-26/A 05587 wird der Oberbürgermeister gebeten, sich möglichst frühzeitig dafür einzusetzen, dass die Landeshauptstadt München bei dringend benötigten Projekten des öffentlichen Verkehrs Fördergelder im Rahmen der Novellierung des Gemeindesverkehrsfinanzierungsgesetzes beantragen kann.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworten wir Ihre beiden Anträge in einem Schreiben und teilen Ihnen auf diesem Weg Folgendes mit:
Wir stimmen Ihnen zu, dass sich die Landeshauptstadt München darum bemühen sollte, möglichst viele Fördermittel von Bund und Freistaat für dringend benötigte Projekte zu erhalten und begrüßen den Modernisierungspakt im ÖPNV. In diesen aktuell dynamischen Zeiten wird es immer wichtiger, Planungssicherheit zu haben, um auch größere Projekte vorantreiben zu können.
Aufgrund der direkten Betroffenheit bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten in München haben wir auch die SWM/MVG um eine Stellungnahme gebeten. Diese haben Folgendes mitgeteilt:
„Die SWM/MVG begrüßt die sich durch das Sondervermögen Infrastruktur und die Novelle des Gemeindefinanzierungsgesetzes ergebenden Fördermöglichkeiten für Projekte des Öffentlichen Nahverkehrs. Aufgrund der noch nicht bekannten jeweiligen konkreten Ausgestaltung ist eine abschließende Bewertung derzeit noch nicht möglich. Aktuell ist das dafür notwendige Gesetz noch in Bearbeitung.“
Die Verwaltung wird sich, wie auch die SWM/MVG, darum bemühen, die Entwicklungen auf diesem Themengebiet weiter zu verfolgen und, wenndie Ausgestaltung der Fördermöglichkeiten weiter konkretisiert wurde, versuchen, Mittel für Projekte in der Landeshauptstadt zu sichern.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.