Beschlossene Konzerte auf dem Königsplatz ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Sabine Bär, Delija Balidemaj, Michael Dzeba, Jens Luther, Dr. Evelyne Menges und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.7.2025
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Mit Ihrem Antrag soll das Kreisverwaltungsreferat beauftragt werden, einen in der Vollversammlung des Stadtrates abgelehnten Änderungsantrag der CSU-FW-Stadtratsfraktion zeitnah umzusetzen. Am Wochenende 21. – 23.8.2026 sowie an einem weiteren Wochenende sollen jeweils ein dritter Konzerttag ermöglicht werden.
Zu Begründung führen Sie aus, dass die mit der Sitzungsvorlage 20-26/V 15422 beschlossenen (zwei) ergänzenden Konzerte faktisch nicht stattfinden können, obwohl dies so vorgesehen ist, da dies aus organisatorisch auf Grund der Kürze der Zeit nahezu unmöglich sei.
Künstler, die für den Königsplatz und dessen Kapazität attraktiv sind, würden ihre Touren meist am Anfang des Vorjahres planen. Einer der wichtigsten Gründe, warum das zukünftige Verfahren zur Vergabe des Platzes nach vorne gezogen wurde.
Der Königsplatz sei ein aufwändig zu bespielender Platz, der hohe Produktionskosten verursache und damit wirtschaftlich nur von einer kleineren Anzahl von Künstlern bespielt werden könne.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf die bisherigen drei vergebenen Wochenenden hätten sich Veranstalter mit Künstler auf spezielle Termine bewerben müssen. Nicht alle Bewerber seien zum Zuge gekommen, weshalb die Wahrscheinlichkeit der Bespielung am höchsten sei, wenn einerseits zwei der bestehenden Wochenenden um einen Tag erweitert werden und andererseits unterlegene Bewerber mit schon vorgesehenen Künstlern zum Zuge kämen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Durch die Änderung der Veranstaltungsrichtlinien auf öffentlichem Verkehrsgrund in Hinblick auf Konzert- und Kinoveranstaltungen am Königsplatz (Sitzungsvorlage 20-26/V 15422) wird die Möglichkeit eröffnet, den Königsplatz in den Jahren, in denen die IAA Mobility nicht in Münchenstattfindet, an bis zu vier Wochenenden pro Jahr für (kommerzielle) Konzertveranstaltungen zu nutzen.
Mit Beschlussfassung durch den Stadtrat am 2.7.2025 gilt diese Änderung auch bereits für das Veranstaltungsjahr 2026. Das Kreisverwaltungsreferat hat daher die in Frage kommenden Termine für ein viertes Konzertwochenende im Internet veröffentlicht und die gängigen Veranstalterinnen und Veranstalter auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.
Mit der Veröffentlichung des vierten Konzertwochenendes wurde die geforderte Rechtssicherheit für 2026 geschaffen. In der Folge wurden auch Anträge für ein viertes Wochenende gestellt und einer Agentur konnten Möglichkeiten für ein viertes Wochenende eingeräumt werden.
Das Kreisverwaltungsreferat konnte darüber hinaus den Agenturen ein drittes Konzert an einem Wochenende anbieten. Diese Möglichkeit wurde auch angenommen, jedoch hat sich hier erneut eine Änderung ergeben: Ein*e ursprünglich für dieses Wochenende vorgesehene Künstler*in hat leider aus anderen Gründen – die nichts mit der Kurzfristigkeit der Terminvergabe zu tun hatten – abgesagt. Insofern werden deswegen nach derzeitigem Stand nur maximal zwei Showtage stattfinden.
An einem weiteren Wochenende zusätzliche Möglichkeiten für ein drittes Konzert zuzulassen hätte zum Zeitpunkt der Entscheidung die insgesamt möglichen Konzerttage am Königsplatz weiter erhöht und zu mehr Belastungen rund um den Königsplatz geführt und wurde daher – entsprechend der o.g. Stadtratsentscheidung – nicht umgesetzt. Im Übrigen werden im Ergebnis die bisherigen angebotenen Kapazitäten hinsichtlich des dritten Konzerttages nicht ausgenutzt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.