Ruhestörungen im Zuge der Umgestaltung des Partnachplatzes
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Michael Haberland, Veronika Mirlach und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 27.1.2026
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 27.1.2026.
Sie beantragen die Prüfung, wie die zunehmenden Ruhestörungen und Lärmbelästigungen seit der Neugestaltung des Partnachplatzes zukünftig verhindert werden können. Zu untersuchen sei, ob
- der Kommunale Außendienst (KAD) insbesondere am Wochenende kontrollieren könne,
- bauliche Veränderungen zu einer Verbesserung der Situation führen können,
- die Beschilderung angepasst werden müsse oder
- der Einsatz des Allparteilichen Konfliktmanagements in München (AKIM) notwendig sei.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
In Ihrem Antrag vom 27.1.2026 schildern Sie, dass sich die Situation am Partnachplatz seit Beginn der Umgestaltung verschärft habe. Laut Anwohner*innen gehen die Ruhestörungen und Lärmbelästigungen von Personengruppen aus, die alkoholisiert seien oder unter Drogen stehen würden.
Diese Situation sei für die Anwohner*innen nicht tragbar und könne durch die geforderten Maßnahmen unterbunden werden.
Zunächst ist festzuhalten, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum grundsätzlich allen Personen und Personengruppen zusteht, wodurch dieser in der Regel lebendig und chancenreich wird. Ebenso unterliegt der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit dem sogenannten Allgemeingebrauch undkann nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden. Allerdings müssen belästigende Verhaltensweisen wie Ruhestörungen nicht toleriert werden.
Um die Situation am Partnachplatz umfassend bewerten zu können, wurden neben den Erkenntnissen des Kreisverwaltungsreferates auch die Informationen des Polizeipräsidiums München und des Sozialreferates – AKIM berücksichtigt.
Das Polizeipräsidium München teilt in diesem Zusammenhang Folgendes mit:
„Beim Partnachplatz in München handelt es sich um einen großräumigen Platz, bei dem sich mittig eine U-Bahnstation befindet und direkt daneben eine kleine Grünanlage mit Sitzgelegenheiten und einem Spielplatz. Umgeben ist der Platz von diversen Geschäften und Wohnbebauung. Besonders die Grünanlage dient dabei als Treffpunkt verschiedener Gruppen, u.a. aus der Alkoholikerszene und von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen.
Im Sinne der Anfrage wurden Störungen und Einsätze aus dem Jahr 2025, welche mit einer Lärmbelästigung verbunden gewesen sein könnten, insbesondere Ruhestörungen, Belästigungen, Streitereien und Körperverletzungen, ausgewertet. So wurden 2025 insgesamt 28 relevante Einsätze protokolliert. Der Schwerpunkt lag dabei im Juni mit insgesamt 8 Einsätzen. Zur Nachtzeit ab 22 Uhr gab es, über das Jahr verteilt, 13 relevante Einsätze, die durch laute Musik oder durch Streitereien der Alkoholikerszene ausgelöst wurden.
Der Konsum von alkoholischen Getränken über den gesamten Tagesverlauf kann seitens der örtlich zuständigen PI15 bestätigt werden.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden im Berichtszeitraum polizeichlich nicht festgestellt.“
Es ist somit feststellbar, dass es sich beim Partnachplatz offensichtlich um einen beliebten Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität handelt. Die polizeilich registrierten Delikte in Bezug auf Ruhestörungen liegen auf einem sehr niedrigen Niveau. Dennoch wird der Partnachplatz regelmäßig durch die Polizei und Sicherheitswacht bestreift. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums München werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten alle polizeilichen Maßnahmen getroffen und wenn erforderlich, konsequent durchgesetzt. Gleichwohl wird insbesondere bei Ruhstörungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst ein kommunikativer Ansatz gewählt.Da der Partnachplatz außerhalb des Einsatzgebietes des KAD liegt, kann er nicht in dessen Bestreifung einbezogen werden.
Eine örtliche Ausweitung der Aufgaben, insbesondere wenn sie vom festgelegten Einsatzgebiet abgekoppelt ist, kann vom KAD organisatorisch und personell nicht realisiert werden. Sollte das Einsatzgebiet auf weitere Bereiche ausgeweitet werden, wäre eine angemessene Bestreifung des vom Münchner Stadtrat beschlossenen Einsatzgebietes rund um den Hauptbahnhof nicht mehr gewährleistet.
In Bezug auf zusätzliche, örtlich nicht mit dem Einsatzgebiet verbundene Bereiche ist daher eine Bestreifung durch den KAD ausgeschlossen, um die Präsenz im eigentlichen Einsatzgebiet um den Hauptbahnhof stabil zu halten.
Darüber hinaus berichtet das Sozialreferat – AKIM über die bisherige Tätigkeit am Partnachplatz:
„AKIM war im Jahr 2025 mehrfach mit der Situation am Partnachplatz befasst – sowohl aufgrund direkt eingegangener Bürger*innenbeschwerden als auch infolge einer Anfrage des zuständigen Bezirksausschusses. Zum einen wurden mehrere Schreiben aus der Anwohnerschaft beantwortet, in denen über als störend empfundenen Alkoholkonsum, eine dominante Nutzung der Sitzbänke durch alkoholkonsumierende Personen sowie eine Beeinträchtigung des persönlichen Sicherheitsempfindens berichtet wurde. Zum anderen beauftragte der Bezirksausschuss AKIM im August 2025 aufgrund des Eingangs mehrerer Beschwerden, mit den Beschwerdeführenden in Kontakt zu treten. In diesem Zusammenhang wurden konkrete Terminvorschläge unterbreitet und die Bitte ausgesprochen, Beobachtungen auf dem Platz zu dokumentieren. Dies dient als wichtige Grundlage, um Einsätze so zu planen, dass die als störend wahrgenommenen Personengruppen mit hoher Wahrscheinlichkeit angetroffen werden können. Eine Rückmeldung hierauf erfolgte nicht.
Die Mitwirkung der Anwohnenden, insbesondere durch konkrete Hinweise zu Zeiten und Situationen, in denen Beeinträchtigungen wahrgenommen werden, ist für AKIM erforderlich, da eine kontinuierliche Beobachtung des Platzes nicht möglich ist.
Im Rahmen unserer Beobachtungen vor Ort war jeweils ein kleiner Teil der Bänke durch Personen belegt, die Alkohol konsumierten; weitere Sitzgelegenheiten standen zur Verfügung und wurden von anderen Platznutzendengenutzt. Eine übermäßige Vermüllung konnte nicht beobachtet werden. Ein Gespräch mit dem Betreiber des Obststandes am U-Bahn-Vorplatz ergab, dass sich die Situation seit der Neugestaltung des Platzes aus seiner Sicht deutlich verbessert habe.“
Wie die Ausführungen verdeutlichen, ist für ein erfolgreiches Konfliktmanagement die Mitwirkung der Anwohnenden unerlässlich. Dennoch bietet AKIM weiterhin die Möglichkeit einer moderierten Kontaktaufnahme mit den Platznutzenden an. Sollte ein moderiertes Konfliktmanagement stattfinden, können die Bedürfnisse der Anwohnenden in Bezug auf bauliche Veränderungen oder Beschilderungen erfasst werden, um geeignete Handlungsoptionen zu entwickeln.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.