Notstromversorgung und Versorgungssicherheit in Münchner Pflegeheimen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Delija Balidemaj, Fabian Ewald, Alexandra Gaßmann, Dr. Michael Haberland und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.1.2026
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.1.2026, in der Sie Folgendes ausführen:
„Der aktuelle Anschlag auf das Stromnetz in Berlin hat erneut gezeigt, wie verwundbar kritische Infrastrukturen gegenüber gezielten Sabotageakten sind. Auch München ist hiervon nicht ausgenommen: Der großflächige Stromausfall im Jahr 2021 im Münchner Osten mit rund 20.000 betroffenen Haushalten nach einem Brandanschlag in Berg am Laim machte deutlich, welche gravierenden Auswirkungen ein länger andauernder Stromausfall insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen haben kann. Pflegeheime beherbergen besonders schutzbedürftige Menschen, darunter auch beatmungspflichtige und intensivpflegebedürftige Bewohner. Anders als Krankenhäuser unterliegen Pflegeheime jedoch bislang keiner einheitlichen gesetzlichen Pflicht zur umfassenden Notstromversorgung. Vor dem Hintergrund aktueller Bedrohungslagen und der Erfahrungen aus früheren Stromausfällen stellt sich die Frage, wie gut die Münchner Pflegeheime tatsächlich auf einen längerfristigen Stromausfall vorbereitet sind.“
Die Krisenvorsorge für pflegebedürftige Menschen stellt alle davon Betroffenen vor große Herausforderungen: die Landeshauptstadt München in ihrer sozialen Verantwortung ggü. pflegebedürftigen Bürger*innen und in der Verantwortung als Aufsichts- und Bevölkerungsschutzbehörde, die Betreiber*innen von Pflegeeinrichtungen in ihrer Fürsorge- und Pflegeverantwortung aber auch die pflegebedürftigen Menschen und deren Betreuungspersonen selbst.
Die Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes im Bundestag, das Pflegeeinrichtungen zu den KRITIS zählt, macht zwar deutlich, dass die Vorbereitung auf Krisen in der Eigenverantwortung jeder einzelnen Person und Institution steht. Gleichermaßen nimmt es aber die staatlichen Behörden des Bundes, der Länder sowie die Kommunen in die Verantwortung, die Betroffenen durch entsprechende Vorgaben und Rahmenplanungen, insbesondere aber durch Risikoanalysen, dabei zu unterstützen, Ihrer Verantwortung gezielt gerecht werden zu können.Solche Vorgaben sind seitens des Bundes oder des Freistaats Bayern noch nicht entwickelt. Vorbereitende Maßnahmen können daher in München auch noch nicht gezielt begonnen werden. Dennoch haben die
Hauptabteilung IV des Kreisverwaltungsreferates, Branddirektion, und das Sozialreferat bereits im Rahmen eines Symposiums zum Thema „Zeitenwende in der Zivilen Verteidigung – Was muss München tun?“ Kontakt aufgenommen, um die jeweiligen Schnittstellen zwischen den Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der sozialen Förderung und Sicherung der Pflegeeinrichtungen im Krisenfall zu definieren. Auf Ebene eines durch den Bereich Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement ins Leben gerufenen Arbeitskreises wird auch zukünftig ein regelmäßiger Austausch zu Themen der Krisenvorsorge stattfinden.
Auch in dieser wichtigen Angelegenheit wird die Aufgabe des Kreisverwaltungsreferates als für den Bevölkerungsschutz zuständige Behörde in erster Linie darin bestehen, die von staatlicher Seite bereitgestellten Konzepte und Vorgaben im Benehmen mit dem Fachreferat und den jeweiligen Fachdienststellen so anzupassen, dass die Betreiber*innen der Einrichtung selbständig konkrete Vorsorge treffen können. Individuelle Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen ggü. den Betreiber*innen von Pflegeeinrichtungen oder die konkrete Versorgung im Krisenfall sind nach den bestehenden Regularien jedoch nicht primäre Aufgabe des Kreisverwaltungsreferates.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen vor diesem Hintergrund in Abstimmung mit dem Sozialreferat Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Pflegeheime im Stadtgebiet München verfügen aktuell über eigene stationäre Notstromaggregate und für welchen Zeitraum können diese eine autarke Stromversorgung sicherstellen?
Antwort:
Der 13. Marktbericht Pflege des Sozialreferats legt dar:
Im Krisenfall (mit Einschränkungen im Bereich Strom, Wasser, Ernährung - entsprechende Vorräte wären erforderlich) könnten:
- 34 vollstationären Pflegeeinrichtungen die Pflege und Versorgung für mehr als einen Tag bis drei Tage (rund 59,6%) sicherstellen
- sechs Einrichtungsleitungen waren der Auffassung, dass sie die Pflege und Versorgung evtl. auch etwas länger als drei Tage (rund 10,5%) sicherstellen könnten
- acht Einrichtungsleitungen zu der Einschätzung, dass sie maximal einen Tag (rund 14,0%) die Pflege und Versorgung in einem solchen Krisenfall absichern könnten
- neun Leitungen vermuteten, dass in einem solchen Krisenfall in ihrer vollstationären Pflegeeinrichtungen mit ihren Rahmenbedingungen die Pflege und Versorgung für weniger als 24 Stunden (rund 15,8%) gesichert wäre.
Dabei verfügten:
- 24 der vollstationären Pflegeeinrichtungen über ein eigenes Notstromaggregat (rund 42,1%)
- eine Einrichtung über ein externes Notstromaggregat (rund 1,8%)
- 34 besaßen am Stichtag und besitzen oft zusätzlich zum eigenen Notstromaggregat eine interne Notstromversorgung (rund 59,6%) insbesondere für die Sauerstoffversorgung von Bewohner*innen, für Licht, Telefon, Aufzüge
- eine externe Notstromversorgung stand am Stichtag 12 der 57 vollstationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung (rund 21,1%).Das Sozialreferat befasst sich mit der Krisenresilienz erneut im aktuellen Marktbericht Pflege und wird dem Stadtrat voraussichtlich im Herbst 2026 berichten.
Frage 2:
Wie viele Pflegeheime verfügen über technisch geeignete Einspeisepunkte, um im Bedarfsfall externe mobile Notstromaggregate (z.B. von Feuerwehr oder THW) anschließen zu können?
Antwort:
Dem Kreisverwaltungsreferat sowie dem Sozialreferat liegen keine konkreten Informationen zur Ersatzstromversorgung von Pflegeheimen vor. Insbesondere ist nicht bekannt, welche vorbereitenden Maßnahmen die Institutionen im Rahmen Ihrer Eigenverantwortung bereits getroffen haben bzw. noch planen. Dies gilt auch für die Gewährleistung der Betriebssicherheit.
Frage 3:
Gibt es bei der Landeshauptstadt München oder bei nachgeordneten Stellen ein Kataster oder eine Übersicht über beatmungspflichtige bzw. intensivpflegebedürftige Bewohner in Pflegeheimen, um im Katastrophenfall gezielt reagieren zu können?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat kann nur auf Kontaktdaten der Institutionen zugreifen, die der Heimaufsicht unterliegen. Ein umfassendes Katasterbesteht nicht, zumal es hier auch Einrichtungen gibt, die aufgrund ihrer Rechts- oder Organisationsform keiner behördlichen Kontrolle oder Meldepflicht unterliegen.
In Pflegeheimen (vollstationären Pflegeeinrichtungen) werden nach aktuellem Kenntnisstand des Sozialreferats keine beatmungspflichtigen bzw. intensivpflegebedürftigen Bewohner*innen versorgt. Dies trifft auch auf den einzigen Wachkomabereich einer vollstationären Pflegeeinrichtung in München zu. Die spezifische Versorgung von beatmungspflichtigen bzw. intensivpflegebedürftigen Menschen erfolgt vielfach in spezialisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Frage 4:
Wer ist im Falle eines länger andauernden Stromausfalls oder eines Katastrophenfalls für die Organisation und Sicherstellung der Treibstoffversorgung (Betankung) von Notstromaggregaten der Münchner Pflegeheime zuständig?
Antwort:
Dem Kreisverwaltungsreferat liegen aktuell keine konkreten Informationen zur Ersatzstromversorgung von Pflegeheimen in einem länger andauernden Stromausfall vor.
Dies kann auch nicht durch die Krisenkonzepte die Pflegeeinrichtungen gemäß § 113 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung vorzuhalten haben, um auf Katastrophen vorbereitet zu sein, beschrieben werden.