Den Münchner „Familienpass 2014“ bitte mit Familien bewerben!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 17.1.2014
Antwort Sozialreferentin Brigitte Meier:
Sie haben Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat beschließt: Der vom Sozialreferat/Stadtjugendamt herausgegebene ‚Familienpass 2014’ wird im einschlägigen Infomaterial ab sofort mit neutralen Bildmotiven beworben, in denen sich auch ‚normale’ Familien mit zwei Elternteilen unterschiedlichen Geschlechts (‚Vater’, ‚Mutter’) wiedererkennen können.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt des Antrages, nämlich die Frage, mit welchem Bild der Familienpass der Landeshauptstadt München beworben wird, betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 17.01.2014 teile ich Ihnen aber Folgendes mit: Wie Ihnen bereits auf Ihre Anfrage vom 02.01.2014 mit dem Titel „Der Münchner Familienpass 2014 – auch erhältlich für „normale“, nicht schwullesbische Familien mit Vater und Mutter?“ mitgeteilt, bietet die Landeshauptstadt München den Familienpass seit sieben Jahren an.
Er steht allen Familien offen und wurde mit Unterstützung von Sponsorinnen bzw. Sponsoren und Stiftungen zu einem erfolgreichen und günstigen Angebot für alle Familien gemacht. Seitdem wurden auf dem Titelblatt immer wieder verschiedene Familienkonstellationen abgebildet: heterosexuelle Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, eine Großmutter mit ihren Enkelkindern.
Wir wollen im Sozialreferat die Vielfalt aller Familienformen thematisieren – Familie ist dort, wo Kinder sind!So zeigt das Titelblatt in diesem Jahr gleichgeschlechtliche Paare mit ihren Kindern. Es handelt sich um reale Münchner Familien, die selbstverständlich ihre Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt haben.
Das Handeln der Landeshauptstadt München ist von den Werten des
Grundgesetzes und der Europäischen Charta der Grundrechte geprägt. Diese Werte bauen auf der Würde des Menschen und der Gleichheit aller Menschen auf. Daher sehen wir es als unverzichtbar an, auch für die Belange von Minderheiten einzutreten und unterschiedlichen Lebensentwürfen Wertschätzung entgegenzubringen.
Der Landeshauptstadt München ist es ein besonderes Anliegen, jedweder Diskriminierung, sei es aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder auch wegen der sexuellen Identität bzw. Orientierung aktiv entgegenzutreten.
Wir werden daher die Erfolgsgeschichte des Familienpasses der Landeshauptstadt München fortsetzen und für diesen auch weiterhin mit jährlich wechselnden Abbildungen von Familien werben.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.