Eine Abstimmung per Brief ist bei Volksbegehren nicht möglich.
Wer wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung während der gesamten Eintragungszeit nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, kann die Eintragung dadurch bewirken, dass er schriftlich einen Eintragungsschein beantragt und auf diesem an Eides statt versichert, dass er seine Unterstützung des Volksbegehrens erklärt und eine von ihm beauftragte Hilfsperson die Eintragung im Eintragungsraum für ihn vornimmt. Anträge können im Wahlamt oder unter wahlamt.kvr@muenchen.de angefordert werden.
Alle Auskünfte rund um die Abwicklung des Volksbegehrens in der Landeshauptstadt München erteilt das Wahlamt unter der Telefonnummer 2 33-9 62 33.