Sprengeländerung in Trudering
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Dr. Georg Kronawitter, Hans Podiuk und Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 5.3.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtrats-Mitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wegen erfolgt.
In Ihrem Antrag haben Sie folgenden Sachverhalt geschildert:
„An der Grundschule am Lehrer-Götz-Weg wurde ein Erweiterungsbau errichtet und 2012 eröffnet. Da in den angrenzenden Schulen zum Teil sehr große Raumnot herrscht, ist es sinnvoll durch eine Sprengeländerung das Einzugsgebiet für die Grundschule am Lehrer-Götz-Weg zu vergrößern, um den vorhandenen Erweiterungsbau vollständig zu nutzen und gleichzeitig die angrenzenden Schulen zu entlasten.“
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Zur Vergrößerung des Sprengels der Grundschule am Lehrer-Götz-Weg wurde geprüft, ob die Nachbargrundschulen an der Astrid-Lindgren-Straße oder an der Forellenstraße Schülerinnen und Schüler abgeben können. In der Grundschule an der Astrid-Lindgren-Straße herrscht zwar aktuell Raumnot, durch die Inbetriebnahme der neuen Grundschule Leibengerstraße im Schuljahr 2015/16 entspannt sich dort die Lage jedoch. In einer gemeinsamen Besprechung am 26.11.2013 mit den Schulleitungen der Grundschule am Lehrer-Götz-Weg und der Grundschule an der Astrid-Lindgren-Straße und Vertretern des Staatlichen Schulamtes waren sich deshalb alle Beteiligten einig, dass eine Sprengeländerung für ein Schuljahr nicht sinnvoll ist.
Auf Wunsch der Schulleitung der Grundschule am Lehrer-Götz-Weg wurde daraufhin noch überprüft, ob die Grundschule an der Forellenstraße einige Schülerinnen und Schüler an die Grundschule Lehrer-Götz-Weg abgeben kann.Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Grundschule an der Forellenstraße bei einer Verkleinerung ihres Sprengels dauerhaft 4-zügig würde, obwohl sie 20 Klassenzimmer zur Verfügung hat und damit 5-zügig ist. Zudem erhält die Grundschule am Lehrer-Götz-Weg nach aktuellen Prognosen ab dem Schuljahr 2017/18 mehr Schülerinnen und Schüler, sie hat jedoch nur 16 Klassenzimmer zur Verfügung, sodass für diese kurze Übergangszeit eine Sprengeländerung nicht sinnvoll ist.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.