Illegales Handeln mit Hundewelpen (Welpenmafia)
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans-Dieter Kaplan und Bettina Messinger (SPD-Fraktion) vom 17.1.2014
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Mit Schreiben vom 17.01.2014 haben Sie folgenden Antrag an das Kreisverwaltungsreferat München gestellt:
„Die Stadt München wird noch aktiver im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen den illegalen Welpenhandel vorgehen. Die Kampagne der Stadt Wien gegen die sogenannte Welpenmafia und das Aktionsbündnis ‚Wühltischwelpen nein Danke!’ können dazu wertvolle Anregungen bieten.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen ein aktiveres Vorgehen der Stadt München gegen den illegalen Welpenhandel zum Schutz der Tiere und zum Schutz vor Krankheitsgefahren und verweisen dabei als Anregung auf die Kampagne der Stadt Wien.
Der Vollzug tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Vorschriften liegt in Deutschland bei den Kreisverwaltungsbehörden und somit beim Kreisverwaltungsreferat HA I. Tierschutz- und tierseuchenrechtliche Vorgänge werden nahezu täglich durch das KVR bearbeitet.
Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 17.01.2014 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
1. Allgemeines zum Vorgehen des KVR
Das Kreisver waltungsreferat als Vollzugsbehörde wird umgehend tätig, wenn konkrete Mitteilungen zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder/und das Tierseuchenrecht bekannt werden. Die behördlichen Maßnahmen richten sich dann gegen die/den Tierhalter/in bzw. Tierbesitzer/in.Sobald entsprechende Erkenntnisse vorhanden sind, werden seitens des Kreisverwaltungsreferates Einzelfallmaßnahmen ergriffen.
Folgende Maßnahmen werden getroffen:
- Es werden regelmäßig Kontrollen von Gewerbetreibenden (z.B. Tierhandlung, Zoo, Zirkus), auch unangemeldet, durchgeführt.
- In unregelmäßigen Abständen werden größere Kontrolleinsätze durch das Städtische Veterinäramt in Zusammenarbeit mit der Polizei an Brennpunkten, vor allem in der Münchener Innenstadt, durchgeführt. Bei diesen Kontrollen erfolgen bei festgestellten groben Verstößen auch Wegnahmen der Tiere vor Ort.
So wurde im April dieses Jahres eine erneute Großkontrolle hinsichtlich des Bettelns mit Hunden durchgeführt.
- Bei Verdacht auf einen groben Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen erfolgt die Tier wegnahme und die Verbringung ins Tierheim München.
- Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen erfolgt die Tierwegnahme und die Verbringung ins Tierheim
München.
- Die Zusammenarbeit mit dem Tierheim ist über verbindliche Vorgehensweisen geregelt. Grundlage hierfür ist ein Vertrag, der zwischen der Landeshauptstadt München und dem Tierschutzverein München e.V.
geschlossen wurde.
So wird gegenüber dem Tierheim bei einem Tierseuchen-Verdachtsfall (z.B. wegen fehlender Tollwut-Schutzimpfung) zunächst nach der amtstierärztlichen Feststellung die Quarantäne des Tieres im Tierheim sowie die Schutzimpfung angewiesen.
- Anordnungen zur Duldung der Wegnahme und Quarantäne sowie der
Impfung ergehen im Regelfall an die/den Tierhalter/in per Bescheid, nachdem ein Amtstierarzt/eine Amtstierärztin die Notwendigkeit einer amtlichen Isolation (Quarantäne) festgestellt hat.
- Es werden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet, teilweise auch in wenig erfolgversprechenden Fällen (z.B. bei fehlendem Wohnsitz in Deutschland, aber Nennung eines/einer Zustellungsbevollmächtigte/r im Inland).
- Bei groben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden durch das Kreisverwaltungsreferat auch Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft München gestellt. (Anders als die Stadt Wien – laut ihrem Internet-Auftritt – hat die Landeshauptstadt München keine eigene Befugnis zur Ahndung von Straftaten.)- Ende 2013 hat die Behörde eine Veröffentlichung in der Rathaus-Umschau vorgenommen, in der auf die Konsequenzen von unüberlegten
weihnachtlichen Tiergeschenken hingewiesen wurde. Der Hinweis wird jährlich wiederholt.
- Bereits im Sommer 2012 erfolgte eine umfassende Information der Polizei zur Verteilung an alle Polizeiinspektionen.
In diesem Infoblatt sind neben den zu überprüfenden Punkten auch Vorgehensweisen und Rechtsgrundlagen angegeben, so dass die kontrollierenden Beamten vor Ort etwaige Verstöße erkennen und dokumentieren können.
Auch wurde mit der Polizei vereinbart, dass in Verdachtsfällen über die Notrufzentrale 110, insbesondere außerhalb der üblichen Bürozeiten, Hilfe gerufen werden kann. Eine städtische „Helpline“ wurde daher nicht eingerichtet.
2. Vorgehen gegen die Welpenmafia
Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Tierschutzgesetz im Jahr 2013 unter anderem auch auf die vermehrte Einfuhr und den Handel mit eingeführten Heimtieren reagiert. Ab dem 1. August 2014 sind diese Tätigkeiten erlaubnispflichtig.
Eine überregionale Kooperation, wie im Beispiel von Wien, ist unseres Erachtens auf Landesebene sinnvoll, insbesondere zur Koordinierung des Vorgehens gegen den Internethandel und zur besseren Überwachung. Hinzu kommt, dass das Wiener Modell mangels weitreichender gesetzlicher Kompetenzen der LH München im Stadtgebiet rechtlich nicht umsetzbar ist.
Das Kreisver waltungsreferat regt beim nächsten gemeinsamen Termin mit benachbarten Landkreisen im Rahmen von Tierseuchenübungen/ Zusammenarbeit im Seuchenrecht einen entsprechenden Erfahrungsaustausch an.
Das Kreisver waltungsreferat wird im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten neben den sporadischen Kontrollen und der Ahndung von ermittelten Verstößen auch präventiv gemeinsame Streifen im Bereich Betteln mit Hunden (sowie bei Kampfhunden) mit der Polizei durchführen. Da eine flächendeckende Kontrolle nicht möglich ist, kann die Verwaltung lediglich durch einen konsequenten Vollzug bestehender Vorgaben den Münchner Raum für illegalen Welpenhandel möglichst unattraktiv machen.Da das KVR gegen den illegalen Welpenhandel, der oftmals über das Internet erfolgt, nur bedingt vorgehen kann, wird die Stadt München als „Schnellmaßnahme“ den Fokus auf eine verbesserte Aufklärung im Internet richten und einen Beitrag in der Rathaus-Umschau veröffentlichen. Durch umfassendere Information sollen die Bürger/-innen bzw. die potenziellen Käufer/-innen sensibilisiert werden, da ohne Nachfragen – entsprechend den Marktmechanismen – mittelfristig auch die Angebote nachlassen bzw. ausbleiben würden.
Auch aus dem Blickwinkel des Veterinäramtes scheint es sinnvoll, die Bevölkerung auf die für den Kauf von Hundewelpen wichtigsten Aspekte entsprechend der hiesigen Rechtslage hinzuweisen. Wichtig ist dabei, jene zu erreichen, welche dazu neigen, sich beim Tierkauf neuer Medien (z.B. Internet) zu bedienen. Es ist daher naheliegend, Tipps und Hinweise ins Internet zu stellen.
3. Information der Öffentlichkeit
Der Aufklärung der potentiellen Käuferinnen und Käufer von Hundewelpen kommt eine besondere Bedeutung zu, um dem illegalen Welpenhandel
entgegenzuwirken. Hierfür ist es wichtig, dass sie die Anforderungen jedoch auch die möglichen Gefahren beim Kauf von Hundewelpen kennen. Aus diesem Grund plant das Kreisverwaltungsreferat in Kürze die Veröffentlichung eines entsprechenden Beitrags in der Rathaus Umschau und im Internet.
4. Stellungnahme des Polizeipräsidiums München
Auch die Münchener Polizei hatten wir in Bezug auf Ihren Antrag eingebunden. Sie teilte Folgendes mit:
„Sofern das Polizeipräsidium München im Rahmen des Streifendienstes oder durch Mitteilungen Erkenntnisse in Bezug auf illegalen Welpenhandel erlangt, werden die erforderlichen präventiven und/oder repressiven Maßnahmen ergriffen. Außerdem steht das Polizeipräsidium München bereits jetzt in regelmäßigem Kontakt mit den zuständigen Stellen der Landeshauptstadt München.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.