Griechische Schule – Infoabend am 25.04.2014
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Ursula Sabathil (Freie Wähler) und Stadtrat Richard Progl (Bayernpartei) vom 29.4.2014
Antwort Kommunalreferat:
In Ihrer Anfrage „Griechische Schule – Infoabend am 25.04.2014“ führen Sie folgenden Sachverhalt an:
„Am Freitag, 25.04.2014 luden Vertreter der Republik Griechenland und der Arxikon Konstruktions AG zu einem Informationsabend zum Thema ‚Der Schulneubau der Griechischen Schule in München’ ein. Die Einladungen wurden nach eigenen Angaben verteilt an Haushalte an der Hachinger-Bach-Straße und Umgebung. Sowohl im Einladungsschreiben als auch in der Veranstaltung wurden Vorwürfe geäußert zu ‚Versäumnissen der Stadtverwaltung’ und ‚unzureichend informierten Kommunal- und Lokalpolitikern’.“
Die am 25.04.2014 in den Räumen des FC Phönix e.V. von Herrn Georgios Vlachopoulos organisierte Veranstaltung zum Bau der griechischen Schule in Berg am Laim gab viel Anlass zu Spekulationen, die auch in der Presse ausgiebig diskutiert wurden. Fakt ist, dass die Republik Griechenland nach wie vor rechtmäßige Eigentümerin des Grundstücks Flst. 265/18 Berg am Laim ist und eine gültige Baugenehmigung besitzt, aufgrund derer eine Grund- und Hauptschule für 750 Schülerinnen und Schüler errichtet werden kann.
Zu Ihren Fragen kann ich im Einzelnen Folgendes ausführen:
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zum Grundstück an der Hachinger-Bach-Straße, die vom Stadtrat am 02.10.2013 beschlossen wurde? Wurde die Klage bereits zugestellt? Von griechischer Seite wurde Kenntnis über die Klage am vergangenen Freitag noch negiert.
Antwort:
Der Stadtrat hatte mit Beschluss vom 02.10.2013 das Kommunalreferat zunächst beauftragt, die laufenden Verhandlungen über eine Vertragsanpassung für das Schulgrundstück zum Abschluss zu bringen, als Frist war hierfür der 31.10.2013 gesetzt. Nachdem diese Verhandlungen gescheitertwaren, bereitete das Kommunalreferat auftragsgemäß die Klage vor. Diese wurde am 12.12.2013 beim Landgericht München I eingereicht. Das Verfahren wurde mit Beschluss des Landgerichts München I vom 17.12.2013 aufgenommen. Die Zustellung der Klage erfolgt durch das Landgericht, die Klage ist bislang nicht zugestellt, die Stadt drängt regelmäßig auf Beschleunigung. Die zuständigen Stellen in Griechenland wurden mehrfach auch durch den ehemaligen Oberbürgermeister Ude über die Einreichung der Klage informiert. Herr Rechtsanwalt Vlachopoulos hat dennoch von der Republik Griechenland keine Vollmacht zur Entgegennahme der Klage erhalten.
Frage 2:
Bei der Infoveranstaltung wurde die Behauptung aufgestellt, der Wirtschaftsreferent und künftige Oberbürgermeister Dieter Reiter hätte den Schulbau zugesichert. Wie steht Dieter Reiter zu dieser Aussage?
Antwort:
Der damalige Wirtschaftsreferent und jetzige Oberbürgermeister Dieter Reiter hat zu keinem Zeitpunkt eine feste Zusage für einen Schulneubau getroffen und auch nicht treffen können. Der Beschluss des Stadtrats vom 02.10.2013 ist für ihn ebenso bindend, wie der daraus resultierende Ausgang des derzeit laufenden Klageverfahrens.
Frage 3:
Ebenfalls wurde behauptet, im Falle einer Rückabwicklung würden von der LH München auf dem genannten Grundstück Wohnungen an Stelle der dringend benötigten Grundschule gebaut. Trifft dies zu?
Antwort:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1882 setzt „Grund- und Hauptschule“ fest. Für eine Änderung des Bebauungsplanes wäre der Stadtrat zu befassen.
Frage 4:
Welche Möglichkeiten sieht die LH München, aufgrund der zahlreichen Unwägbarkeiten und Verzögerungen die Baugenehmigung kurzfristig auszusetzen oder rückgängig zu machen?
Antwort:
Es gibt keine Möglichkeiten, die Baugenehmigung kurzfristig auszusetzen oder rückgängig zu machen.