Hundewelpen sollte man bei einem vertrauenswürdigen, seriösen Züchter oder Händler beziehungsweise bei einer Tiervermittlung oder in einem Tierheim er werben. Für alle gilt in Deutschland eine Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz.
Folgen bei Verstößen
Mit einem Bußgeld ist insbesondere dann zu rechnen, wenn:
- die Vermittlung beziehungsweise der gewerbsmäßige Handel von Tieren ohne die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erfolgt - die Welpen zu früh vom Muttertier getrennt werden
- ein Jungtier beim Verbringen innerhalb der EU:
- keinen Mikrochip hat
- keinen EU-Heimtierausweis hat
- keine Tollwutimpfung hat oder die Impfung noch nicht wirksam ist (Alter: 15 Wochen)
Für Tiere, die aus dem EU-Ausland stammen und keine gültige Tollwutimpfung aufweisen können, muss die amtliche Isolierung (Quarantäne) angeordnet werden. Die Kosten hat der Tierhalter zu tragen.
Gröbere Verstöße können zudem mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Kontakt
Informationen zum Handel mit Welpen erhält man auch auf der Internetseite
www.muenchen.de/verbraucherschutz.
Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger auch direkt an folgende Stellen wenden:
- Kreisverwaltungsreferat, Sicherheit und Ordnung. Gewerbe, Allgemeine Gefahrenabwehr, Ruppertstraße 11, 80466 München, Telefon 115,
Fax 2 33-4 46 52, E-Mail: tierschutz-tierseuchen.kvr@muenchen.de
- Städtisches Veterinäramt, Thalkirchner Straße 106, 80337 München, Telefon 115, Fax: 2 33-3 63 18, E-Mail: veterinaeramt.kvr@muenchen.de Bei konkreten Anhaltspunkten für illegalen Welpenhandel (beispielsweise Beobachtung, wie Tiere gerade aus dem Auto heraus verkauft werden) wird gebeten, sich direkt an die Polizei unter der Telefonnummer 110 zu wenden.