Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle trifft nach 14 Jahren das erste türkische „Optionskind“ wieder und berichtet über Änderungen bei der Optionskinder-Regelung.
Als Optionskinder werden Kinder beziehungsweise Jugendliche bezeichnet, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit zusätzlich die ausländi- sche Staatsangehörigkeit ihrer Eltern besitzen. Mit Beginn der Volljährigkeit mussten sie sich bisher bis spätestens zum 23. Geburtstag entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen.
Der Termin ist auch für Fotografen geeignet.