Das Ehrenamt einer Verwaltungsrichterin beziehungsweise eines Ver waltungsrichters kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Bewerberinnen und Bewerber sollen zu Beginn der nächsten Gerichtsperiode, am 1. April 2015, das 25. Lebensjahr vollendet haben und in München mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein.