Eine Erlaubnis braucht, wer Wirbeltiere, außer Nutztiere, in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung bringt oder einführt (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz). Voraussetzung dafür ist eine Erlaubnis. Diejenigen, die mit den Tieren umgehen, müssen die fachliche Eignung nachweisen.
Betroffen sind hiervon insbesondere Tierschutzorganisationen und Privatpersonen, die Tiere aus dem Ausland nach Deutschland bringen und zum Beispiel gegen eine Schutzgebühr vermitteln. Damit wird der aktuellen Entwicklung Rechnung getragen, dass vermehrt „Straßentiere“ aus Süd-Ost-Europa nach Deutschland gebracht werden, um ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen.