Zur Berichterstattung in der tz vom 8. und 18. August nimmt das Baureferat wie folgt Stellung:
Nach der ersten Berichterstattung vom 8. August in der tz hat das Baureferat auf mehrere Presseanfragen nachfolgende Informationen mitgeteilt. Sie dürfen an dieser Stelle nochmals wiederholt werden:
Obwohl das Standl an die Straße angrenzt, liegt es im ausgewiesenen Landschaftschutzgebiet des Isarraums. In Landschaftsschutzgebieten sind gastronomische Nutzungen aber grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Standlbetrieb ist daher derzeit nur über ein Ausnahmebewilligung in beschränktem Umfang möglich. Der Kioskinhaber wünscht jedoch eine Erweiterung des derzeit genehmigten Umfanges.
Um dies nochmals zu überprüfen, wird das Baureferat mit der Unteren Naturschutzbehörde alle rechtlichen und örtlichen Möglichkeiten erneut ausloten. Anschließend ist ein gemeinsamer Ortstermin mit dem BA noch in den Ferien geplant. Das Baureferat organisiert derzeit die konkreten Termine mit den Beteiligten.