Anlässlich der Berichterstattung vom vergangenen Freitag weist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung darauf hin, dass die geltende Baumschutzverordnung (BaumschutzV) sich nach wie vor auch auf Fichten erstreckt.
Derzeit prüft das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Abstimmung mit weiteren befassten Dienststellen verschiedene Vorschläge zur Novellierung der Baumschutzverordnung und wird die Ergebnisse nach Abschluss der Prüfungen dem Stadtrat vorlegen. Eine Änderung der Baumschutzverordnung kann nur durch Stadtratsbeschluss erfolgen.
Weitere Informationen zur Baumschutzverordnung sind unter
www.muenchen.de/plan (Suchbegriff: Baumschutz) abrufbar.