(teilweise voraus) In der Bayernkaserne sind unter den Asylsuchenden bei drei Personen im Alter von 25 bis 27 Jahren Masern diagnostiziert worden. Das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) hat als zuständiges örtliches Gesundheitsamt der Regierung von Oberbayern vergangenen Freitag, 22. August, einen Aufnahme- und Abverlegungsstopp von Asylsuchenden in der Bayernkaserne für zunächst 18 Tage empfohlen. Die Regierung von Oberbayern hat diesem Vorgehen zugestimmt. Dasselbe gilt auch für die dortige Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, für die die Landeshauptstadt zuständig ist.
Der Grund für diese Maßnahme: Die Inkubationszeit für Masern beträgt 18 Tage. Eine mögliche Ausbreitung auf Flüchtlinge in anderen Unterkünften oder auf neu ankommende soll so verhindert werden. Zwei betroffene Patienten befanden sich in einem Münchner Krankenhaus und sind bereits entlassen. Sie sind nicht mehr ansteckend. Der dritte Patient wird derzeit noch in einem Krankenhaus behandelt. Eine akute Gesundheitsgefahr für die Münchner Bevölkerung besteht nicht. Eine Impfung bietet einen sicheren Schutz. Das RGU empfiehlt grundsätzlich, immer den eigenen Impfschutz bei allen von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen regelmäßig zu überprüfen und mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu besprechen.
Masernausbrüche sind schnell einzugrenzen, wenn die Infektionskette unterbrochen wird. Menschen, die Masern einmal sicher durchgemacht haben, sind ebenfalls immun. Ob die Patienten sich in ihren Heimatländern, auf der Reise nach Deutschland oder in der Bayernkaserne angesteckt haben, ist unklar. Das Tückische an Masern: Der für Masern typische Hautausschlag ist meist erst am dritten bis siebten Tag nach der Erkrankung sichtbar. Betroffene sind jedoch schon fünf Tage vor Auftreten des Ausschlags ansteckend. 2011 wurde in München mit 365 Fällen ein Rekordhoch registriert. Seit 1. Januar 2014 wurden in der Münchner Bevölkerung 40 Fälle dem RGU gemeldet.
Bei Masern gibt es zwei Phasen: Die Krankheit beginnt meist mit Fieber, Schnupfen, Niesen und/oder einer Bindehautentzündung. In dieser Phase ist der Erkrankte bereits ansteckend. Am dritten bis siebten Tag nach den oben genannten Beschwerden entsteht ein Hautausschlag. Dieser beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt vier bis sieben Tage bestehen. Bestand bereits der Kontakt mit einem an Masern Erkrankten, kann eine Impfung noch bis zu drei Tage nach Kontakt zum Schutz nachgeholt werden.
Für Rückfragen steht die Pressestelle des Referats für Gesundheit und Umwelt unter Telefon 2 33-4 75 09 zur Verfügung.