Mehr Priorität für den Naturschutz im FFH-Gebiet „Oberes Isartal“ – und die anerkannten Naturschutzverbände besser in die Verfahren einbinden!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner und Sabine Krieger
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 5.9.2013
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt der Ziffern 1-3 Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37
Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine Behandlung der Ziffern 1-3 erfolgt deshalb auf diesem Wege.
Einer Terminverlängerung wurde Ihrerseits aufgrund der betroffenen, referatsübergreifenden Belange und des dadurch erforderlichen zeitaufwendigen Prüfungs- und Abstimmungsbedarfes zunächst bis Frühsommer 2014 zugestimmt. Hierfür bedanken wir uns.
Die Diskussion über die inhaltliche Beantwortung bzw. die Verlagerung der Federführung innerhalb der beteiligten Referate hinsichtlich der Beantwortung der Ziffer 4 Ihres Antrages vom 05.09.2013 ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Zur Beantwortung bedarf es voraussichtlich einer beschlussmäßigen Behandlung durch die Vollversammlung des Stadtrates und in Vorbereitung hierfür noch weiterer referatsübergreifender Abstimmungen.
Sie erhalten hierzu lediglich eine Zwischennachricht und werden erneut um Gewährung einer Terminverlängerung bis Mitte 2015 gebeten. Für Ihr Verständnis danken wir.
Sollte keine anderslautende Nachricht von Ihnen eingehen, wird von Ihrem Einverständnis ausgegangen.
Zu den Ziffern 1-3 Ihres Antrages vom 05.09.2013 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:Ziffer 1:
Der BUND Naturschutz in Bayern e.V. und der Landesbund für Vogelschutz werden bei der durchzuführenden FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Hangsicherungsmaßnahmen an der Isar in das Verfahren eingebunden.
Antwort:
Der Antrag reflektiert auf einen Vorgang aus dem Jahr 2012/13. Die Zuständigkeit für die in der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes für notwendig befundene FFH-Verträglichkeitsprüfung liegt beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Unteren Naturschutzbehörde. Diese hat ausgehend von der Verträglichkeitsabschätzung des Projektträgers umfassend abzuschätzen, ob die geplanten Hangsicherungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit mit den Schutzzwecken des FFH-Gebietes Oberes Isartal vereinbar sind. Der Projektträger Landeshauptstadt München – Baureferat – geht heute davon aus, dass neben der verfügten Sperrung einiger Wegebeziehungen auf Stadtgebiet derzeit keine weiteren Sicherungsmaßnahmen notwendig sind. Der Vollzug des Projekts ist derzeit ausgesetzt, weil aktuell darüber zu befinden ist, ob die Trägerschaft für dieses Projekt innerhalb der Stadtverwaltung vom Baureferat auf das Kommunalreferat wechseln soll (siehe Frage 4). Damit ist noch nicht absehbar, ob überhaupt und gegebenenfalls wann eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Anders als beim Verfahren auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im FFH-Gebiet ist bei der Verträglichkeitsprüfung keine förmliche Beteiligung der Naturschutzverbände vorgesehen. Die Untere Naturschutzbehörde sagt aber heute schon zu, dass sie den BUND Naturschutz und den Landesbund für Vogelschutz in das Verfahren zeitnah im Sinne einer Anhörung einbinden wird.
Ziffer 2:
Wie in jedem FFH-Gebiet gilt auch im FFH-Gebiet „Oberes Isartal“ das Verschlechterungsverbot. Um dieses einzuhalten, wird der Besucherverkehr im Isartal auf den öffentlich gewidmeten Weg konzentriert.
Antwort:
Seitens des Baureferats besteht keine Absicht, über die bisherigen öffentlichen Wege weitere Wege im Oberen Isartal auf Stadtgebiet zu widmen. Das sog. „Verschlechterungsverbot“ im FFH-Gebiet bedeutet kein uneingeschränktes Verbot jeder Art von Veränderungen im FFH-Gebiet. Vielmehrist im jeweiligen Einzelfall abzuwägen, wie den Schutzzwecken am besten Rechnung getragen werden kann. Eine denkbare Maßnahme von vielen kann hier die Konzentration des Besucherverkehrs auf einzelne Wege sein. Derzeit befasst sich ein mit Mitteln des Bayerischen Naturschutzfonds gefördertes Projekt mit der Frage, wie die Wegeführung im Oberen Isartal unter Berücksichtigung sowohl der Belange des Naturschutzes wie auch der Erholungsnutzung optimiert werden kann. Den Ergebnissen dieser Studie sollte nicht vorgegriffen werden.
Ziffer 3:
Die Stadtver waltung wird aufgefordert, die Belange des Naturschutzes bei naturschutzfachlich hochwertigen Flächen in München (FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und kartierte Biotope von landesweiter und regionaler Bedeutung) künftig ausreichend zu berücksichtigen, wie bereits im Beschluss des Stadtrats vom 29.06.2005 (Umweltschutzausschuss) formuliert, gesetzlich vorgeschriebene Verfahren einzuhalten und die anerkannten Naturschutzverbände in München bei Eingriffen in diese Gebiete frühzeitig einzubinden, zu beteiligen und die dort vorhandenen Fachkompetenzen zu nutzen.
Antwort:
Es ist selbstverständlich ein Bestreben der gesamten Stadtverwaltung, die Belange des Naturschutzes in den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren einzuhalten und die anerkannten Naturschutzverbände in München bei Eingriffen in schützenswerte Gebiete frühzeitig und umfassend zu beteiligen. Die Hangsicherungsmaßnahmen im Oberen Isartal sind als nicht verallgemeinerungsfähiger Einzelfall einer sehr späten Beteiligung der Verbände zu betrachten. Hier war im Einzelnen strittig, wann umfangreiche Unterhaltsmaßnahmen ein Projekt im Sinne des § 34 Abs. 1 BNatSchG darstellen und daher einer Verträglichkeitsabschätzung und – wie jetzt auch gerichtlich entschieden – einer Verträglichkeitsprüfung bedürfen. Insoweit ist der Umfang des Beteiligungsverfahrens nun auch gerichtlich umfassend geklärt.
Ziffer 4:
Bei naturschutzfachlich hochwertigen Flächen, die zu mehr als 50% aus Wald bestehen – wie im Oberen Isartal – werden Zuständigkeit und Verantwortung auf das Kommunalreferat – städtische Forstver waltung – übertragen.Antwort:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung kann diese Frage nicht in eigener Zuständigkeit beantworten. Hier wird das Baureferat zusammen mit dem Kommunalreferat gebeten, unter Einbeziehung einer Stellungnahme auch des Referates für Stadtplanung und Bauordnung noch separat darzulegen, ob eine Übertragung von Kompetenzen auf das Kommunalreferat sinnvoll ist. Die Diskussion über eine Verlagerung läuft, ist aber noch nicht abgeschlossen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit betreffend der Ziffern 1-3 Ihres Antrages vom 05.09.2013 damit abgeschlossen ist. Hinsichtlich der Beantwortung der Ziffer 4 Ihres Antrages vom 05.09.2013 wird von Ihrem Einverständnis zur beantragten Terminverlängerung ausgegangen, sollte keine anderslautende Nachricht von Ihnen eingehen.