Gesundheitliche Gefährdungen durch Asylbewerber?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 18.8.2014
Antwort Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Wie die ‚Süddeutsche Zeitung’ unlängst mitteilte, beabsichtigte die Bayerische Staatsregierung noch vor wenigen Wochen, die ‚verpflichtende Untersuchung sowohl auf HIV als auch auf Hepatitis B’ bei Asylbewerbern in bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen abzuschaffen. Diese Pläne wurden jüngst wieder aufgegeben, auch deshalb, weil ‚Kommunikationsprobleme im Zusammenhang mit einem freiwilligen Untersuchungsangebot an Asylbewerber nicht gänzlich auszuschließen’ seien (nach: http:// www.sueddeutsche.de/muenchen/fluechtlinge-in-bayern-asylbewerbermuessen-zum-hiv-und-hepatitis-b-test-1.2088672; zuletzt aufgerufen: 18.08.2014, 03.19 Uhr; KR).
Wie die SZ mitteilt, kommt es angesichts von rund 20.000 für 2014 erwarteten Untersuchungen und fehlenden Personals für die zusätzlich geschaffenen Medizinerstellen zu ‚erheblichen Engpässen bei der Untersuchung’. Dabei sollten ‚spätestens am dritten Tag nach der Aufnahme (...) die Asylbewerber von einem Arzt auf körperliche Anzeichen einer übertragbaren Krankheit untersucht werden’ (ebd.). – Hier stellen sich Fragen“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Maximal drei Tage bis zur ärztlichen Untersuchung sind eine lange Zeit – während dieser Zeitspanne können neu aufgenommene Asylbewerber in der Bayernkaserne das Gelände ungehindert verlassen und sich auch im umliegenden Viertel frei bewegen – wie stellt die LHM sicher, daß eventuell mit ansteckenden Krankheiten infizierte Asylbewerber, bei denen es sich zum Gutteil um Schwarzafrikaner handelt, in dieser Zeit keine gesundheitliche Gefährdung für die Öffentlichkeit darstellen?
Antwort:
Nach den Erfahrungen des RGU begeben sich Asylbewerberinnen und
Asylbewerber mit akuten Krankheitssymptomen auch unmittelbar nachihrer Ankunft in München umgehend in ärztliche Behandlung. Sie erhalten hierfür auch Leistungen nach dem AsylbLG.
Gesundheitliche Gefährdungen durch die Krankheiten, auf die die Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach § 62 AsylVerfG untersucht werden, sind für die Münchner Bevölkerung nicht gegeben.
Nicht vollständig auszuschließen ist jedoch bei engem Kontakt innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen die Übertragung dieser Krankheiten, jedoch ist dem RGU eine solche Übertragung bisher nicht bekannt geworden.
Frage 2:
Von welchen „Engpässen bei der Untersuchung“, vor allem: von welchen Fristüberschreitungen und Verzögerungen ist derzeit die Rede (bitte Stand zum Ende der Beantwortungsfrist berücksichtigen!)? Inwieweit konnten die noch nicht besetzten Medizinerstellen inzwischen besetzt werden?
Antwort:
Das RGU wird von der Regierung von Oberbayern mit den Untersuchungen nach § 62 AsylVerfG schriftlich beauftragt. Diese werden am Folgetag durchgeführt. Hierfür steht ein Kontingent von 100 Untersuchungen pro Tag zur Verfügung, das derzeit von der Regierung nicht vollständig genutzt wird. Engpässe bei der Untersuchung bestehen nicht. Aus welchem Grund das Untersuchungskontingent nicht voll ausgeschöpft wird, entzieht sich der Kenntnis des RGU.
Die vom Stadtrat genehmigten Stellen im ärztlichen Bereich befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Besetzungsverfahren.