- Der Besuch eines Bierzeltes ist Kindern und Jugendlichen unter
16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person gestattet.
- Kindern unter sechs Jahren ist der Aufenthalt in Bierzelten ab 20 Uhr – auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person – untersagt.
- Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der gesamten Festwiese nach 20 Uhr nur in Begleitung einer personen-
sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet.
- Das Mitbringen von Glasflaschen auf das Festgelände ist nicht gestattet.
- Der Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht erlaubt. Ebenso ist ihnen der Konsum nicht zu gestatten. - Ab 16 Jahren ist der Konsum von Bier, Wein und Sekt gestattet.
- Der Ausschank von branntweinhaltigen Getränken (Schnaps, Cocktails, Wodka, usw.) an Jugendliche unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Ebenso ist der Konsum nicht zu gestatten.
- Ausschank und Verkauf von Alcopops sind auf der Wiesn generell
verboten.
- An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakwaren verkauft werden. Auch das Rauchen in der Öffentlichkeit ist Jugendlichen untersagt.
Aufgrund des rasanten Anstiegs der Zahl so genannter After-Wiesn-Partys in den Gaststätten sowie Clubs der Münchner Innenstadt und des dabei oft reichlich konsumierten Alkohols sind zur Wiesn an den Freitagen und Samstagen jeweils vier Streetworkerinnen und Streetworker von Condrobs im Umfeld der Theresienwiese unterwegs. Sie leisten normalerweise auf der Münchner „Partymeile“ Hilfe, während des Oktoberfestes stehen sie den jungen Wiesngästen mit Präventions- und Unterstützungsangeboten zur Seite. Ergänzend dazu sind die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter des Projektes „WiesnGentleman“ täglich von 15 bis 19 Uhr am „Partymeilenbus“ am Esperantoplatz präsent. Sie sprechen vor allem männliche Wiesn-Gäste an, respektvoll mit den Grenzen anderer umzugehen und sich für ein friedliches Fest stark zu machen.