Holi Festival of Colours – zu bunt für die MVG?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Richard Progl und Ursula Sabathil (Fraktion Bürgerliche Mitte – Freie Wähler/ Bayernpartei) vom 29.7.2014
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referates für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 29.07.2014 führten Sie als Begründung aus:
„Am vergangenen Samstag, 26.07.2014, fand auf dem Freigelände der Messe München das Holi Festival of Colours statt. Mehr als 20.000 zahlende Besucher feierten und bewarfen sich gegenseitig mit dem ‚Gulal’ genannten farbigen Pulver aus Plastikbeuteln.
Auch wenn man sich über die Sinnhaftigkeit der Veranstaltung Gedanken machen kann, sie war genehmigt und ordnungsgemäß organisiert und verlief bis zum Ende friedlich. Wegen des für den Abend angekündigten Unwetters war mit der Messe München GmbH vereinbart, dass bei einsetzendem Hagel den Holi-Besuchern eine Messehalle geöffnet werden
sollte.
Wegen des kräftigen Gewitters verließen die meisten Festivalgäste bereits vor dem offiziellen Veranstaltungsende um 22 Uhr das Gelände und strömten zur U-Bahn-Station Messestadt Ost um den Heimweg anzutreten.
Als noch circa 5.000 Menschen in und an der Station warteten, beschloss der diensthabende MVG-Betriebsleiter, die U-Bahnen zu stoppen und den Betrieb einzustellen. Aus Sorge um die Sauberkeit der Züge wollte er die vom Regen durchnässten und mit Farbpulver von oben bis unten ‚eingefärbten’ Feiernden nicht mehr transportieren. Im Gedränge der Wartenden, die nicht über den weiteren Ablauf informiert wurden, kam es zu kritischen Situationen. Besucher, die von weither zum Holi Festival angereist waren, reagierten verärgert und teils aggressiv, da sie annehmen mussten, sie würden nicht rechtzeitig zum Hauptbahnhof gelangen, um ihre Züge zu erreichen. Erst durch das beherzte Eingreifen der Polizei, die den Betriebsleiter zwang, die U-Bahnen wieder fahren zu lassen und die Gäste trotz ‚verschmutzter’ Kleidung zu transportieren, löste sich das Chaos auf – zum Glück ohne ernste Zwischenfälle.
Tausende Feiernde, die beim Verlassen des Festgeländes eingepfercht werden und weder vor noch zurück können – nicht erst seit den schrecklichen Bildern von der Düsseldorfer Love Parade im Jahr 2010 müsste je-dem klar sein, wie schnell solche Situationen ‚kippen’ können und wie gefährlich sie sind – nur einigen Bediensteten der MVG offenbar nicht.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand einer Stellungnahme der MVG wie folgt beantwortet werden:
Vorbemerkung der MVG:
Entgegen den Darstellungen in der Anfrage muss zunächst richtiggestellt werden, dass weder der MVG-Betriebsleiter noch andere diensthabende Mitarbeiter der MVG Züge gestoppt oder gar den Betrieb der U-Bahnlinie U2 zur Messestadt Ost eingestellt haben. Es wurde lediglich darauf geachtet, dass stark verschmutzte Fahrgäste entsprechend den besonderen Beförderungsbedingungen und den im Vorfeld getroffenen Absprachen mit dem Veranstalter nicht in den U-Bahnhof gelangen. Zu diesem Zweck wurde der U-Bahnhof temporär mit Mitarbeitern abgesperrt.
Frage 1:
Sauberkeit vor Sicherheit – wie beurteilt der Oberbürgermeister das Verhalten des MVG-Betriebsleiters?
Antwort:
Der Betriebsleiter ist nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) für eine sichere und ordnungsgemäße Betriebsführung insgesamt verantwortlich. Zu Zwischenfällen kam es nach Kenntnis und Auswertungen der MVG nicht.
Frage2:
Wie kann bei künftigen Veranstaltungen bereits im Vorfeld sichergestellt werden, dass solch kritische Situationen gar nicht erst entstehen und ein reibungsloser Abtransport der Feiernden gewährleistet wird?
Antwort der MVG:
Bereits im Vorfeld wurden mit dem Veranstalter folgende Auflagen abgestimmt:
- Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Gäste beim Verlassen des Geländes bzw. vor dem Betreten der Betriebsanlagen oder Fahrzeuge der MVG eine wirksame Gelegenheit haben, die Farbe von Kleidung und Körper zu entfernen (z.B. durch Gebläse, Tücher, Schutzausrüstung o.ä.).
- Die Gäste müssen durch gut wahrnehmbare schriftliche Hinweise (z.B. auf Eintrittskarten oder durch Aushänge) und über Durchsagen(vor, während und nach der Veranstaltung) aufgefordert werden, die Reinigungsmöglichkeiten zu nutzen.
- Die Gäste sollten explizit darauf hingewiesen werden, dass stark verschmutzte/gefärbte Fahrgäste von der Beförderung in den öffentlichen Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden können (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 5 der Beförderungsbedingungen der im MVV zusammenwirkenden Ver-
kehrsunternehmen).
Nachdem der Veranstalter – wohl auch in Folge des schlechten Wetters – den vereinbarten Auflagen im Laufe des Abends nicht mehr nachkam und sich mit Pulver „eingefärbte“ Besucher am U-Bahnhof sammelten, wurde das bis dahin vereinbarungsgemäß praktizierte Verfahren auch auf Anforderung der Polizei geändert.
Die Festivalbesucher wurden trotz grober Verschmutzung befördert. Mehrere U-Bahnzüge wurden dadurch so stark verschmutzt, dass sie einer Sonderreinigung unterzogen werden mussten, um wieder im regulären Fahrgastbetrieb eingesetzt werden zu können.
Frage 3:
Selbstverständlich ist es nicht wünschenswert, dass die MVG – und damit letztlich alle Fahrgäste – die erhöhten Reinigungskosten, die durch derartige Veranstaltungen entstehen, tragen müssen. Ist es möglich, und wenn ja wie, den Veranstalter an den Reinigungskosten zu beteiligen?
Antwort der MVG:
Dem Veranstalter wurde im Vorfeld auch mitgeteilt, dass die MVG erhöhte Reinigungskosten von Bahnhöfen und Zügen geltend macht.
Allerdings sind die Nachteile für die Fahrgäste der MVG leider nicht nur in monetären Punkten zu finden. Im Nachgang zu einer derartigen Veranstaltung müssen die Fahrgäste bis zu einer Reinigung in extrem verschmutzten Zügen fahren; zudem fallen während der Reinigungszeiten auch Fahrten aus.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet werden konnten.