Wer spricht bei Bürgerversammlungen?
Anfrage Stadträtin Katrin Habenschaden (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ Rosa Liste) vom 16.7.2014
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 16.07.2014, in der Sie folgenden Sachverhalt ausführen:
„‚Zweck und Aufgabe der Bürgerversammlungen ist die gegenseitige Unterrichtung von Bürgerschaft und Verwaltung sowie die Einflussnahme der im Stadtbezirk wohnenden Bürgerinnen und Bürger auf und ihre Mitsprache bei Entscheidungen der Stadtverwaltung, die sich in ihrem Stadtbezirk auswirken. Zu aktuellen Themen im Stadtteil stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung als Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.’ So steht es auf den Seiten der Landeshauptstadt München zu lesen.
Deshalb verwundert es, dass bei der Obermenzinger Bürgerversammlung am 08. Juli 2014 keine Vertreter des Planungsreferates anwesend waren, obwohl zu erwarten war, dass das Thema ‚Planungen Neubaugebiet Paul-Gerhardt-Allee’ einen Schwerpunkt der Fragen an diesem Abend bilden würde.
Sitzungsleiter Bürgermeister Josef Schmid hat dann als ‚Ersatz’ Herrn Stadtrat Johann Sauerer (CSU) vorgestellt, der als Mitglied des Planungsausschusses die Fragen beantworten könne. Ein eher ungewöhnliches Vorgehen. Denn bislang ist es gute Sitte, dieses Gremium dem direkten Austausch von Bürgerinnen und Bürgern mit der Stadtver waltung zu überlassen und es nicht als politische Plattform zu nutzen.“
Zu den Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Warum war bei einer Bürgerversammlung, bei der schon im Vorfeld klar war, dass sich ein Großteil der BürgerInnenanträge auf den Planungsbereich beziehen würde, niemand vom Planungsreferat anwesend, um die Fragen zu beantworten?Antwort:
Die Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung in Bürgerversammlungen ist abgestimmt auf die von den Vorsitzenden der Bezirksausschüsse benannten Themenfelder und folgt einer gemeinsamen Einschätzung der zuständigen Referate und der jeweiligen Bezirksausschuss-Geschäftsstelle. In diesem Fall wurde die Einschätzung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, auf eine Entsendung verzichten zu können, vom Direktorium geteilt. Im Stadtbezirk 21 Pasing – Obermenzing wurden innerhalb eines kurzen Zeitraumes zwei Bürgerversammlungen für die Bezirksteile Pasing und Obermenzing durchgeführt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Interessengemeinschaft, die in der Bürgerversammlung Obermenzing am 08.07.2014 die Verkehrsfragen zum Neubaugebiet Paul-Gerhardt-Allee angesprochen und das Fehlen einer Vertretung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung moniert haben, hatten bereits an der vorangegangenen Bürgerversammlung im Stadtbezirksteil Pasing am 27.05.2014 teilgenommen und dort ihre Fragen zu dem gleichen Thema gestellt. Damals waren die Vertreterinnen und Vertreter des Referates für Stadtplanung und Bauordnung anwesend und haben zum Themenkomplex Stellung genommen. Eine zusätzliche Teilnahme an der Bürgerversammlung in Obermenzing schien daher im Vorfeld entbehrlich.
Auch wenn sich die beschriebene Benennung von Vertreterinnen und Vertretern der Referate in den Bürgerversammlungen in der Vergangenheit bewährt hat, wird das Direktorium die angesprochene Bürgerversammlung zum Anlass nehmen, bei künftig ähnlich gelagerten Fällen Vertreterinnen und Vertreter des Fachreferates auch dann für die Teilnahme an Bürgerversammlungen anzufordern, wenn diese bereits auf einer Bürgerversammlung in einem anderen Bezirksteil zum Themenkomplex ausführlich Stellung genommen haben.
Frage 2:
Ist es zukünftig vorgesehen, dass, sozusagen in Vertretung der Verwaltung, ehrenamtliche Stadträte und Stadträtinnen zu ganzen Themenkomplexen auf Bürgerversammlungen Stellung nehmen und sich positionieren können?
Antwort:
Wie bereits unter 1. ausgeführt, ist das grundsätzliche Ziel der Vorbereitung der Bürgerversammlungen eine Anwesenheit aller erforderlichen Referatsvertreterinnen und Referatsvertreter zu den jeweils angesprochenen Themenfeldern.Nach § 4 Abs. 3 der Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung kann durch Beschluss der Bürgerversammlung das Wort auch anderen Personen erteilt werden. Der Versammlungsleiter soll dabei einen solchen Beschluss auch für die zuständigen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger anregen. Dazu zählen auch die anwesenden Stadträtinnen und Stadträte. Dennoch ist es grundsätzlich Aufgabe der Ver waltung, die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. Im konkreten Fall in Obermenzing waren keine Vertreterinnen und Vertreter des Referates für Stadtplanung und Bauordnung anwesend – was von den Bürgerinnen und Bürgern heftig kritisiert wurde. Daher war es aus Sicht des Versammlungsleiters, Herrn Bürgermeister Schmid, im Sinne der Bürgerfreundlichkeit geboten, über das diskutierte Planungsthema aus städtischer Sicht durch Mitglieder des ehrenamtlichen Stadtrates zu informieren. Dazu wurde allen anwesenden ehrenamtlichen Mitgliedern des Stadtrates die Möglichkeit gegeben. Neben dem in der Anfrage genannten Stadtrat, Herrn Sauerer, haben die Stadträtinnen Frau Söllner-Schaar und Frau Haider davon Gebrauch gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Information durch die Stadträte begrüßt.