Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Ihr Anliegen war:
„Dem Stadtrat wird dargestellt, in welchen Schritten und in welchem Zeitrahmen die geplante Sanierung der GS und der damit verbundenen Kindertageseinrichtung erfolgen soll.“
Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Im Zuge der Untersuchungen für die Generalinstandsetzung der Schule und der Kindertagesstätte Strehleranger 4 und 6 wurde festgestellt, dass die Kindertagesstätte nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren ist.
Diese soll daher abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Hinzu kommt, dass die Schule einen Bedarf für Ganztag benannt hat, welcher Planänderungen zur Errichtung einer Zentralküche, eines Speiseraums und von Ganztagesbetreuungsräumen, usw. erfordert.
Diese erheblichen Umplanungen nehmen einige Zeit in Anspruch, so dass der anvisierte Baubeginn im Jahr 2014 nicht eingehalten werden konnte.
Das Referat für Bildung und Sport prüft derzeit aufgrund der Steigerung der Schülerzahlen in benachbarten Schulanlagen (insbesondere der Grundschule Führichstraße), ob damit Auswirkungen auch auf die Grundschule Strehleranger verbunden sind.
Eventuell muss zur Abdeckung der Raumbedarfe vorab am Strehleranger eine Schulpavillonanlage errichtet werden.
Dabei stellt sich für uns die zwingende Frage, ob aufgrund der geänderten Sachlage die ursprünglich beabsichtigte Generalinstandsetzung überhaupt noch weiter verfolgt werden soll.
Gerade auch im Hinblick auf die auf dem Gelände stehenden älteren Holzpavillons überlegen wir derzeit, ob nicht ein Abriss und ein Neubau die sinnvollere und wirtschaftlichere Alternative wäre.
Durch die Aufnahme des Bauvorhabens in den Stadtratsbeschluss
„Aktionsprogramm Schul- und Kitabau 2020“ im November wird jedoch eine Beschleunigung des Verfahrens für die Generalinstandsetzung bzw. für den Abriss mit Neubau erreicht und ein Baubeginn im Jahr 2016 angestrebt.
Wir bitten um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen.
Ihren Antrag sehen wir damit als abschließend behandelt an.