Stadt München soll die Kosten für Ausstattung der Mittagsbetreu- ung MITA Herterichschule e.V. übernehmen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Manuela Olhausen und Josef Schmid (CSU-Fraktion) vom 18.2.2014
Antwort Stadtschulrat Rainer Schweppe:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Zu Ihrem Antrag vom 18.2.2014 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Am 17.7.91 hat die Vollversammlung des Stadtrats nach Vorberatungen im Schul- sowie im Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschlossen, Elterninitiativen, die in privater Trägerschaft eine Mittagsbetreuung an öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen organisieren, durch finanzielle Zuschüsse und Sachleistungen zu fördern.
Das Referat für Bildung und Sport finanziert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Betrieb der Mittagsbetreuung Sachleistungen z. B. zusätzlich erforderliches Mobiliar, Geschirr usw.. Die Sachleistungen werden von der Schulleitung beim Referat für Bildung und Sport – F4 beantragt.
Die Schulleitung (Sachwalter) ist zuständig für die Bestellung von Sachleistungen für die Mittagsbetreuung, welche grundsätzlich in den Räumen der Schule stattfindet (in eigenen Räumen oder in Doppelnutzung). Die Gegenstände müssen inventarisiert und den Räumen der Schule zugeordnet werden (Schuleigentum).
Das Referat für Bildung und Sport bezuschusst aus diesen Gründen keine Sachleistungen für Mittagsbetreuungen, die in angemieteten Räumen außerhalb der Schule ihre Betreuung durchführen. Die Mittagsbetreuungen werden vor ihrer Gründung auf diese Tatsache hingewiesen.
Durch den Stadtratsbeschluss im Juli 2014 „Verbesserung der Förderung von Mittagsbetreuungen“ wurde der zweckgebundene Personalkostenzuschuss in einen allgemeinen Personal- und Betriebskostenzuschuss umge-wandelt. Somit können damit auch die vom Schulhaus ausgelagerten Mittagsbetreuungen Anschaffungen finanzieren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.