Zum 1. Januar 2015 erhöht sich der Beitrag zur Pflegeversicherung der Rentner um 0,3 Prozentpunkte. Der Beitrag beläuft sich damit für Versicherte mit Kindern auf 2,35 Prozent und für kinderlose Versicherte auf 2,6 Prozent. Aufgrund dieser Anhebung reduziert sich die monatliche Rentenzahlung um diesen Erhöhungsbetrag, d.h. die jeweilige Rente reduziert sich um 0,3 Prozent.
Da die Höhe von aufstockenden Leistungen nach dem SGB XII, also
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt, von der Höhe des jeweiligen Renteneinkommens abhängt, ist jeweils eine Neuberechnung erforderlich. Die Datenlieferung durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Einspielung der neuen Rentenhöhe in die EDV erfolgte so kurzfristig, dass leider nicht mehr in allen Fällen eine Neuberechnung der Sozialleistungen unter Berücksichtigung des erhöhten Pflegeversicherungsbeitrags für den Monat Januar 2015 erfolgen kann. Die Anpassung zum 1. Januar 2015 erfolgt in diesen Fällen im Nach- hinein, die Nachzahlung in der entsprechenden Höhe wird zusammen mit den laufenden Sozialleistungen für Februar, spätestens März 2015 ausbezahlt.