Asiatischer Laubholzbockkäfer
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner und Sabine Krieger
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 27.11.2014
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 27.11.2014 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) hat sich in den letzten Jahren als wichtigster eingeschleppter Laubholzschädling herausgestellt. Heimat des ALB sind China, Korea und Taiwan. Eingeschleppt wird er vor allem mit Verpackungsholz z.B. Paletten für Granitsteine. Da der Befall des Verpackungsholzes häufig erst viel zu spät oder gar nicht bemerkt wird, konnte der Käfer sich immer wieder ausbreiten. Mittlerweile ist der ALB in Feldkirchen, Salmdorf und Neubiberg aufgetreten und dadurch sehr nahe an das Münchner Stadtgebiet herangerückt. Ein neues Vorkommen wird aktuell aus der Nähe von Augsburg gemeldet. Er befällt Laubbäume der verschiedensten Arten, schädigt diese durch seine Fraßspuren massiv und bringt sie im schlimmsten Fall zum Absterben.
Die derzeitige Bekämpfungsstrategie sieht die Fällung der vom Käfer befallenen Bäume und aller vom Befall gefährdeten Baumarten im Umkreis von 100 Metern sowie eine häufige Kontrolle der bevorzugten Wirtsbäume in der Quarantänezone vor. In Feldkirchen zum Beispiel musste ein ganzes Wäldchen aufgrund des ALB-Befalls gerodet werden. Die Fällungen sollen die Ausbreitung stoppen und haben die Ausrottung des Käfers zum Ziel. Durch den Käferbefall droht das Szenario, dass viele Laubbäume aus dem Stadtgebiet von München verschwinden und auch ganze Wäldchen oder Parks z.B. Riemer Wäldchen gerodet werden. Die Bekämpfungsstrategie sollte deshalb unbedingt auch an der Ursache ansetzen und verhindern, dass durch Verpackungsmaterial aus China, Taiwan und Korea weitere Larven oder ausgeschlüpfte Käfer eingeschleppt werden.“
Zur Beantwortung Ihrer Fragen wurden die beiden für die Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) zuständigen staatlichen Behörden, die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising (LfL) und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ebersberg (AELF) sowie die städtischen Vergabestellen eingebunden.Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Sind der LH München die Wege bekannt, durch die sich der ALB im Umkreis von München verbreiten konnte?
Antwort:
Die Verbreitungswege des ALB sind der LH München nicht bekannt. Weder die LfL noch das AELF konnten hierzu Angaben machen.
Frage 2:
Ist bekannt, durch welche Firmen das befallene Verpackungsmaterial importiert wurde?
Antwort:
Nach Mitteilungen von LfL und AELF sind die Firmen nicht bekannt. Betriebe, die befallsgefährdete Waren importieren, werden verstärkt kontrolliert. Die Erhöhung der Kontrollanzahl wurde veranlasst und die Importkontrollen werden aktuell personell verstärkt.
Frage 3:
Gibt es Bekämpfungsstrategien/Vorsorgekonzepte zur Verhinderung der Ausbreitung des Käfers, die die Firmen einbeziehen, die Waren mit Verpakkungsholz aus China, Korea und Taiwan importieren?
Antwort:
Laut LfL und AELF wurde im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) im Jahre 2003 der „Internationale Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15“, kurz „ISPM Nr. 15“, bekannt gegeben. Die darin festgesetzten Maßnahmen werden sukzessiv von den Vertragsstaaten umgesetzt.
In Deutschland ist das entsprechende Vorgehen in der Pflanzenbeschauverordnung verankert.
2006 ist China, bereits 2005 sind Südkorea und Taiwan beigetreten. Diesen Regelungen zufolge dürfen hölzerne Verpackungsmaterialien nur nach einer chemischen bzw. thermischen Behandlung exportiert werden. Das behandelte Holz wird entsprechend gekennzeichnet.
Der Erstbefall in den bayerischen Befallsorten Neukirchen a. Inn, Feldkirchen und Neubiberg ist nachweislich vor 2006 erfolgt, das heißt vor der Unterzeichnung des „ISPM Nr. 15“ durch die asiatischen Staaten. Ab 2005bzw. 2006 hat sich die Situation bei der Importkontrolle deutlich verbessert.
Am 18.02.2013 wurde ein Durchführungsbeschluss der Kommission (2013/ 92/EU), Aktenzeichen C (2013) 789, bekannt gegeben. Aus diesem geht hervor, dass das Verpackungsmaterial bestimmter Risikowaren aus China bei Einfuhr in die EU kontrolliert werden muss.
Firmen, die solche Risikowaren aus China importieren, sind in Bayern bei der LfL registriert. Wird Verpackungsmaterial beanstandet, muss dieses nachbehandelt oder vernichtet werden. Für diese Kontrollen sollen zukünftig vermehrt speziell ausgebildete Spürhunde eingesetzt werden.
Frage 4:
Sind es vor allem Paletten für Natursteine (Granit) oder auch andere Waren?
Antwort:
Nach Mitteilungen von LfL und AELF sind besonders Steinwaren gefährdet, da diese in einem „Einwegs – Verpackungsmaterial“ importiert werden, das aus minderwertigerem Holz hergestellt wird. Die spezifizierten Waren sind im Durchführungsbeschluss der Kommission (2013/92/EU), Aktenzeichen C (2013) 789, näher definiert. Für andere Produkte wie Maschinenteile etc. werden hochwertigere Verpackungen genutzt, weshalb ein Befallsrisiko minimiert wird.
Angaben der städtischen Vergabestellen zufolge hängt die Anlieferung von Produkten wie z. B. Bekleidung oder Giveaways, die häufig in asiatischen Ländern produziert werden, von der bestellten Menge ab. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass asiatische Einwegpaletten in das Stadtgebiet gelangen.
Frage 5:
Können diese Waren auch aus anderen Ländern bezogen werden, die nicht die Heimat des Asiatischen Laubholzbockkäfers sind? Könnte z.B. Granit aus Europa verwendet werden?
Antwort:
Ein genereller Ausschluss von Waren aus Ländern, in denen der ALB beheimatet ist, ist bei der öffentlichen Auftragsvergabe rechtlich nicht möglich. Aufgrund der Vergabegrundsätze, insbesondere des Wettbewerbsprin-zips und des Diskriminierungsverbots (Grundsatz der Gleichbehandlung) darf der Wettbewerb nicht auf Unternehmen beschränkt werden, die in bestimmten Regionen oder Orten ansässig sind.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 ver wiesen.
Frage 6:
In welchem Umfang bezieht die LH München Natursteine aus dem Herkunftsgebieten China, Korea und Taiwan?
Antwort:
Bisher wird statistisch nicht festgehalten, in welchem Umfang bei Ausschreibungen Natursteine aus den Herkunftsgebieten China, Korea und Taiwan bezogen werden. Der Umfang müsste erst mit einem größeren Aufwand ermittelt werden.
Regelmäßig wird ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Findlingen ausgeschrieben, die jedoch ausnahmslos aus Österreich und Bayern stammen und lose auf Kipp-Lastwagen, d. h. ohne Paletten, geliefert werden.
Frage 7:
Mit welchem Schaden und mit welchen Kosten rechnet die Stadt München bei einem Käferbefall auf Münchner Stadtgebiet?
Antwort:
Wegen der zahlreichen unbestimmten Faktoren (Befallsgebiet; Anzahl, Größe und Lage befallener Bäume und befallsverdächtiger Bäume) können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belastbaren Zahlen genannt werden.